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Amtsblatt VG Trier-Land
Ausgabe 2/2024
Verbandsgemeinde Trier-Land
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Hochwasserhilfe – Anträge können weiter gestellt werden

Die Antragsfrist für Anträge auf staatliche Wiederaufbauhilfe und Hausratsbeihilfe bei der ISB ist am 01. Juli 2023 um drei Jahre verlängert worden. Daher können alle von der Flut Geschädigte / Betroffene bis zum 30.Juni 2026 Anträge auf die staatliche Finanzhilfe bei der ISB stellen.

Auch für den verbleibenden Eigenanteil stehen noch Mittel bei verschiedenen Hilfsorganisationen zur Verfügung.

Beim DRK Kreisverband Trier-Saarburg kann weiterhin die DRK Finanzhilfe II beantragt werden. Diese beinhaltet das Aufbauhilfe-Paket für den Hausrat, zu dem die Gegenstände des täglichen Gebrauchs und Verbrauchs gehören, Kleidung und Haushaltsgegenstände.

Obwohl seit der Flut schon mehr als zwei Jahre vergangen sind, besteht bei vielen Betroffenen noch immer Beratungs- und Unterstützungsbedarf. Daher stehen wir auch weiterhin mit unserer mobilen Beratung zur Verfügung. Wir unterstützen bei der Antragstellung, bieten psychosoziale Beratung und stehen für weitere Anfragen und Anliegen zur Verfügung.

Regelmäßige Sprechzeiten finden in Kordel, Pfarrhaus, Schulstraße 12, jeden 1. und 3. Dienstag im Monat von 14 -17 Uhr statt.

Weitere Termine können telefonisch 0151/53173518 oder per E-Mail hochwasserhilfe@kv-trier-saarburg.de vereinbart werden. Dies gilt auch für die betroffenen Gebiete im Kreis Trier-Saarburg, die an der Sauer liegen. Ansprechpartnerin ist Pia Linden-Burghardt.