Die Ortsgemeinde Zemmer hat ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Seniorenresidenz Zemmerer Straße“ eingeleitet.
Ziel dieser Planung ist die Vermittlung von Baurecht zur Errichtung einer Seniorenresidenz mit vollstationärer Pflege/Pflegeappartements.
Der zur Überplanung anstehende Bereich ist im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Trier-Land als landwirtschaftliche Nutzfläche mit zusätzlicher Umgrenzung von Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ausgewiesen.
Der Bebauungsplan kann damit nicht gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden, weshalb auch eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich ist.
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land hat deshalb in seiner Sitzung am 09.04.2025 der Einleitung eines FNP-Änderungsverfahrens zugestimmt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich des FNP-Änderungsverfahrens ist identisch mit der Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Seniorenresidenz Zemmerer Straße“ und kann dem beigefügten, nicht maßstäblichen Lageplan entnommen werden.
Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen erfolgt in der Zeit vom 19.05.2025 bis einschließlich 18.06.2025. In diesem Zeitraum wird auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Der Vorentwurf der FNP-Änderungsunterlagen besteht aus der Abgrenzung des Planbereichs, einer Kartendarstellung mit Gegenüberstellung des derzeitigen Standes sowie der vorgesehenen Änderung und der Begründung Teil 1 – Städtebau. Teil 2 der Begründung (Umweltbericht) wird nach dem Scopingverfahren nach § 4 Absatz 1 BauGB erstellt.
Die Planunterlagen zur Beteiligung können auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Trier-Land unter www.trier-land.de im Bereich Bauen & Wirtschaft – Bauen und Wohnen – Planverfahren eingesehen werden.
Zusätzlich können die Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land, Gartenfeldstr. 12, 54295 Trier während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr, mittwochs auch von 14:00 bis 15:00 Uhr) eingesehen werden. Nach telefonischer Vereinbarung unter Tel-Nr. 0651 9798365 ist eine Einsichtnahme grundsätzlich auch außerhalb dieser Zeiten möglich.