Entlastung Verbandsgemeinde Trier-Land
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.04.2026 den Jahresabschluss 2023 gem. § 114 Abs. 1 i.V.m. § 113, 112 und 110 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit gültigen Fassung beschlossen.
| Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von | 1.287.265,29 € |
| Die Finanzrechnung hat einen positiven Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen von | 1.803.221,14 € |
| Die Bilanz zum 31.12.2023 beträgt in Aktiva und Passiva | 68.734.219,01 € |
| Das Eigenkapital beläuft sich auf | 29.530.100,66 € |
Dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Trier-Land Michael Holstein und dessen Beigeordneten wurde Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2023 liegt mit seinen zu veröffentlichen Bestandteilen gemäß § 114 Abs. 2 GemO
in der Zeit vom 18. Mai 2026 bis einschließlich 27. Mai 2026
während den allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeinde Trier-Land, Gartenfeldstraße 12, 54295 Trier, Zimmer 125, öffentlich zur Einsichtnahme aus.