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Amtsblatt VG Trier-Land
Ausgabe 21/2026
Verbandsgemeinde Trier-Land
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Gesamträumige Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Themenbereich „Windenergie“, 1. Änderung

Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 13 Abs. 2 i. V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der Verbandsgemeinderat Trier-Land hat in seiner Sitzung am 29.04.2026 die Einleitung eines Verfahrens zur gesamträumigen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes „Windenergie“, 1. Änderung, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.

Ziel des Verfahrens ist es, die im Plan enthaltene, sogenannte „Rotor-in-Regelung“, wonach neben Mast und Fundament einer Anlage auch die vom Rotor überstrichene Fläche vollständig innerhalb einer Sonderbaufläche Windenergie liegen muss, in die Rotor-out-Regelung zu ändern. Nach Umsetzung dieser Änderung müssen dann Mast und Fundament vollständig innerhalb einer Sonderbaufläche liegen, der Rotor darf aber auch Flächen außerhalb einer Sonderbaufläche überstreichen.

Weitere Änderungen werden mit der Planung nicht verfolgt. Insbesondere sollen keine neuen Sonderbauflächen ausgewiesen oder die bestehenden Sonderbauflächen geändert/angepasst werden.

Die vorgesehene Planänderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Weiterhin hat der Verbandsgemeinderat Trier-Land in seiner Sitzung am 29.04.2026 beschlossen, den Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes „Windenergie“ zu veröffentlichen.

Diese Veröffentlichung des Planentwurfs findet gemäß § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom

26.05.2026 bis einschließlich 29.06.2026

statt.

Die ausliegenden Unterlagen können während des Zeitraums der Veröffentlichung auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Trier-Land (www.trier-land.de) im Bereich Bauen & Wirtschaft - Bauen und Wohnen - Planverfahren eingesehen und über das Geoportal Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de) abgerufen werden.

Zusätzlich können die Unterlagen grundsätzlich während des Zeitraums der Veröffentlichung innerhalb der behördlichen Öffnungszeiten (Montag-Freitag von 9:00 – 12:00 Uhr, Mittwoch auch von 14:00 – 15:00 Uhr) im Rathaus der Verbandsgemeinde Trier-Land, Gartenfeldstraße 12, 54295 Trier, Zimmer 325, eingesehen werden. Nach vorheriger telefonischer Absprache unter Tel-Nr. 0651-9798-365 ist es auch möglich, außerhalb dieser Zeiten Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.

Das Plangebiet erstreckt sich über die gesamte Verbandsgemeinde Trier-Land.

Der Änderungsentwurf des Flächennutzungsplanes besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung.

Während der genannten Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und es wird Gelegenheit gegeben, sich zur Planung zu äußern bzw. Stellungnahmen zum Entwurf abzugeben. Über den Inhalt der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Stellungnahmen sollen bevorzugt elektronisch an die E-Mail-Adressen elmar.schwickerath@trier-land.de oder rathaus@trier-land.de übermittelt, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z. B. postalisch an die Verbandsgemeinde Trier-Land, Gartenfeldstr. 12, 54295 Trier oder zur Niederschrift) abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Informationen zu der Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie unter der Adresse www.trier-land.de im Bereich Datenschutz.

Trier, den 08.05.2026
Verbandsgemeinde Trier-Land
gez. Michael Holstein, Bürgermeister