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Amtsblatt VG Trier-Land
Ausgabe 22/2025
Verbandsgemeinde Trier-Land
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Aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses im Verbandsgemeinderat Trier-Land am 19.03.2025

Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende teilte mit:

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dass der Email-Server der Verbandsgemeinde erneuert werden müsse. Die notwendigen Lizenzen zur Erneuerung in Höhe von 12.041,00 € wurden beschafft.

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dass der ELW Light für den Standort Sirzenich eingetroffen und bereits entsprechend beklebt worden sei. Dieser dient als Zugfahrzeug für einen angeschafften Anhänger für die Tierrettung.

6. Bündelausschreibung Strom für 2026-2028 Beschaffung

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz bietet über seine Tochtergesellschaft Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH den rheinland-pfälzischen Gemeinden, Städten, Zweckverbänden, Anstalten, Eigenbetrieben und kommunalen Unternehmen die Teilnahme an einer gebündelten Ausschreibung zur Beschaffung der Stromlieferung für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 an (feste Vertragslaufzeit 3 Jahre). Hierzu sind ein entsprechender Auftrag bzw. entsprechende Vollmachten an die Kommunalberatung erforderlich.

Der Haupt- und Finanzausschuss Trier-Land empfahl dem Verbandsgemeinderat Trier-Land an der 6. Bündelausschreibung Strom unter folgenden Maßgaben teilzunehmen:

1.

Der Verbandsgemeinderat Trier-Land nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis.

2.

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Verbandsgemeinde Trier-Land ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

3.

Der Verbandsgemeinderat Trier-Land bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Verbandsgemeinde Trier-Land teilnimmt, namens und im Auftrag der Verbandsgemeinde Trier-Land vorzunehmen.

4.

Die Verbandsgemeinde Trier-Land verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

5.

Die Ausschreibung soll für die Verbandsgemeinde Trier-Land nach folgenden Maßgaben erfolgen:

A. Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms

Ökostrom mit 33 % Neuanlagenquote

(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

B. Beschaffungsmodell

Strukturierte Beschaffung - Fixer Lieferpreis für jedes Kalenderjahr

C. Zuordnung

Die (Einfach)Auswahl nach A und B gilt für alle unsere

Abnahmestellen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

Dorfgemeinschaftshaus und Feuerwehrgerätehaus Beßlich

Die Ortsgemeinde Newel erklärt, dass aus ihrer Sicht alle im Raum stehenden Erstattungsforderungen gegenüber der Verbandsgemeinde vollständig abgegolten seien, die aufgrund von Planungsaktivitäten im Zusammenhang mit dem zwischenzeitlich beendeten gemeinsamen Bauprojekt „Neubau eines Feuerwehrgerätehauses/Gemeindehauses im Ortsteil Beßlich“ entstanden waren. Voraussetzung: die Verbandsgemeinde erstattet der Gemeinde einen Betrag in Höhe von 39.000 €.

Des Weiteren würde sich die Ortsgemeinde Newel damit einverstanden erklären, dass im Falle einer Anerkennung der Erstattungsforderung seitens der Gremien der Verbandsgemeinde die Zahlung des Erstattungsbetrags erst erfolgen muss, wenn die dafür notwendigen VG-Haushaltsmittel verfügbar sind.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat einstimmig, der Kostenerstattung an die Ortsgemeinde Newel zuzustimmen. Mit Zahlung dieses Betrages sind auch alle bisher entstandenen bzw. noch entstehenden Aufwendungen für von der Ortsgemeinde in Anspruch genommene externe rechtsberatende Leistungen im Zuge der Geltendmachung ihrer Erstattungsforderungen abgegolten. Diese Aufwendungen werden von der Gemeinde selbst getragen. Die notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 39.000 € sind im Nachtragshaushalt 2025 bereit zu stellen.

Örtliches Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept für die Verbandsgemeinde Trier-Land

Im Jahr 2021 wurde das Büro Björnsen Beratende Ingenieure GmbH mit der Erstellung eines örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes (öHWVK) für die Ortsgemeinden Franzenheim, Hockweiler, Igel, Kordel, Langsur, Newel, Ralingen, Trierweiler und Welschbillig beauftragt. Ausgenommen hiervon waren die Gemeinden Aach und Zemmer, für die bereits im Jahr 2022 vergleichbare Konzepte, jeweils durch die Büros Reihsner und Hömme, erstellt wurden.

Im Februar 2025 legte das Büro Björnsen Beratende Ingenieure GmbH einen ersten Entwurf der umfangreichen Ausarbeitung des öHWVK vor, welches sich aus mehreren Komponenten zusammensetzt und im Kern aus einer Auflistung von ca. 1.300 Einzelmaßnahmen besteht, die durch eine Gegenüberstellung von Aufwand und Nutzen in eine Gewichtung münden.

Finanzielle Auswirkungen:

Für Leistungen im Sinne der Gewässerunterhaltung sind für 2025 im Haushalt der VG 50.000 € eingeplant. Derzeit wird davon ausgegangen, dass dieses Budget nicht ausreicht. Zusätzliche Mittel sollen über den Nachtrag für das Haushaltsjahr 2025 bereitgestellt werden.

Für die künftigen Haushaltsjahre wird der benötigte Bedarf an Haushaltsmitteln auf der Grundlage des öHWVK neu ermittelt und im Rahmen der Haushaltsplanungen berücksichtigt.

Hieraus ergeben sich auch Empfehlungen für die Haushaltsplanungen der künftigen Haushaltsjahre der Ortsgemeinden.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat einstimmig, zur Kenntnis zu nehmen und zu entscheiden:

1)

Der vorliegende Entwurf des örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes (öHWVK) ist, ergänzt durch die bereits erarbeiteten Konzepte für die Ortsgemeinden Aach und Zemmer, fortzuschreiben, auszuwerten und entsprechend einer zu erarbeitenden Prioritätenliste in die Umsetzung zu bringen.

2)

Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Planungsleistungen, und zwar in der ersten Stufe einer vorbereitenden Machbarkeitsstudie, für folgende Maßnahmen bzw. Projekte, die in der Zuständigkeit der Verbandsgemeinde liegen, zeitnah (im Jahr 2025) zu vergeben bzw. in eine bauliche Umsetzung zu bringen:

- Wiederherstellung eines Retentionsbeckens an der Bundesstraße 51 in der Ortsgemeinde Newel, die den Rückhalt des Bachs an der Langmauer - Gewässer III. Ordnung dient,

- Renaturierung und Hochwasservorsorge Am Grundsgraben - Gewässer III. Ordnung, in der Ortsgemeinde Zemmer,

- Renaturierung und Hochwasservorsorge Am Bodensbergbach - Gewässer III. Ordnung, in der Ortsgemeinde Aach.

3)

Für die Ableitung eines Gewässerunterhaltungsplanes aus dem öHWVK sind die erforderlichen Ingenieurleistungen zu beschaffen.

4)

Zum Zwecke der Fortschreibung des Gewässerunterhaltungsplanes aus 3) wird die Verwaltung beauftragt, eine datenbankbasierte Softwarelösung zu finden, welche sich in die vorhandene IT-Strategie der Verbandsgemeinde implementieren lässt.

5)

Konsequente Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern III. Ordnung entsprechend den Empfehlungen aus dem öHWVK.

Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt

Pilotförderung "Interkommunale Zusammenarbeit", Schilderwerkstatt

Ein zentraler Absperrmaterial- und Schilderpool würde eine effiziente Aufgabenerledigung und gewährleistet eine zügige Absperrung von Gefahrenstellen im Bedarfsfall ermöglichen.

Zum geplanten Projekt gehört neben den Verkehrsschildern und Absperrmaterialien die Beschaffung einer mobilen Ampelanlage, eines Transporters, eines Gabelstaplers sowie einer Büroausstattung, etc.

Die angedachte Schilderwerkstatt kann nach Rücksprache mit der ADD in der Pilotförderung „Interkommunale Zusammenarbeit“ Rheinland-Pfalz, bei einer Festbetragsförderung von bis zu 370.00,00 EUR, gefördert werden.

Im Rahmen der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 19.02.2025 signalisierten alle Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Trier-Land ihre Teilnahme, vorbehaltlich der Zustimmung ihrer jeweiligen Ortsgemeinderäte.

Der Haupt- und Finanzausschuss im Verbandsgemeinderat Trier-Land empfahl dem Verbandsgemeinderat Trier-Land einstimmig, der geplanten interkommunalen Zusammenarbeit mit den elf beteiligten Ortsgemeinden im Förderprojekt Schilderwerkstatt zuzustimmen.

Die Verwaltung sollte mit der Antragsstellung Pilotförderung „Interkommunale Zusammenarbeit“ Rheinland-Pfalz beauftragt werden.

I. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Trier-Land

Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige erhalten nach der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung Rheinland-Pfalz eine Aufwandsentschädigung, wenn sie eine der in § 1, Abs.1 der Verordnung genannten Funktionen übernehmen. Aufgrund der neuen Organisation innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr Trier-Land, Einführung eines ehrenamtlichen Wehrleiters, ist eine Anpassung der Hauptsatzung notwendig.

Der Haupt- und Finanzausschuss im Verbandsgemeinderat Trier-Land empfahl dem Verbandsgemeinderat Trier-Land einstimmig, der I. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Trier-Land zuzustimmen.

Die Änderungssatzung soll rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft treten.

I. Nachtragshaushaltssatzung und -plan Verbandsgemeinde Trier-Land 2025

Durch verschiedenartige Veränderungen im Haushalt der Verbandsgemeinde Trier-Land ist die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes für das Jahr 2025 notwendig geworden.

1.

Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Trier-Land empfahl dem Verbandsgemeinderat

a) der vorliegenden I. Nachtragshaushaltssatzung 2025 nebst Anlagen inklusive der vorgeschlagenen Änderungen zuzustimmen und

b) den Satz für die Verbandsgemeindeumlage 2025 unter Berücksichtigung der Bedarfsbetrachtung der umlagepflichtigen Kommunen auf 39,5 % festzusetzen.

2.

Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Trier-Land stimmte der Einstellung des hauptamtlichen Gerätewartes zu, so dass der Stellenvermerk „hauptamtlich, Einstellung vorbehaltlich Zustimmung durch HFA“ im Stellenplan gestrichen werden kann.

Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen

Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2025

Gemäß § 17 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist die Übertragung von nicht in Anspruch genommener Haushaltsermächtigungen in das folgende Haushaltsjahr möglich. Die Übertragungen erhöhen die Planungspositionen des folgenden Haushaltsjahres.

1.

Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Trier-Land empfahl dem Verbandsgemeinderat einstimmig, Haushaltsermächtigungen für ordentliche Aufwendungen und ordentliche Auszahlungen in Höhe von insgesamt 570.217,24 € gem. § 17 Abs. 1 GemHVO in das Haushaltsjahr 2025 zu übertragen.

2.

Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Trier-Land nahm zur Kenntnis, dass Ermächtigungen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten in Höhe von insgesamt 8.211.653,66 € gem. § 17 Abs. 2 GemHVO bestehen bleiben.

Vergabeverfahrensbetreuung für die EU-weiten Ausschreibungen zu dem Bauprojekt Generalsanierung Grundschule Kordel

Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss einstimmig, für die Verfahrensbetreuung des Projekts Generalsanierung der Grundschule Kordel, den Gesamtauftrag i.H.v. 71.400 € an den Fachanwalt für Vergaberecht Dr. Mösinger aus Frankfurt am Main zu vergeben.

Kylltalbad Kordel, Ermächtigung zur Beauftragung eines externen Dienstleisters

Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Trier-Land fasste einstimmig den Beschluss, den Bürgermeister, im Einvernehmen mit den Beigeordneten, zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Bereitstellung von bis zu drei Rettungsschwimmern und eine/r FAB mit einem externen Dienstleister, für den Betrieb des Kylltalbades, Saison 2025, zu ermächtigen.

Die Ermächtigung beschränkt sich auf die im Nachtragshaushaltsplan 2025 der Verbandsgemeinde Trier-Land verfügbaren Haushaltsmittel für das Kylltalbad Kordel.

Kylltalbad, Ermächtigung zum Abschluss einer Betriebsführungsvereinbarung

Der Bürgermeister wurde einstimmig dazu ermächtigt, im Benehmen mit den Beigeordneten die Vergabe zur Betriebsführung des Kylltalbades, nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung und im Rahmen der im jeweiligen Haushaltsplan vorgesehenen Mittel zu vergeben.

Umstellung Ratsinformationssystem von PV-Rat auf ein neues System

Der Haupt- und Finanzausschuss ermächtigte einstimmig, Bürgermeister Holstein im Benehmen mit den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Trier-Land das Ratsinformationssystem PV-Rat durch einen neuen Anbieter zu ersetzen.

Die vollständige Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) ist im Internet unter https://ratsinfoservice.de/ris/trierland