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Amtsblatt VG Trier-Land
Ausgabe 23/2023
Verbandsgemeinde Trier-Land
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Aus der Sitzung des Verbandsgemeinderates Trier-Land am 01.03.2023

Verpflichtung eines Ratsmitgliedes

Herr Prof. Dr. Waldemar Vogelgesang hat sein Mandat als Mitglied im Verbandsgemeinderat Trier-Land niedergelegt.

Als Ersatzperson aus dem Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde aufgrund des Wahlergebnisses vom 26.05.2019, nachdem Frau Gabriele Hartmann-Tsigos die Wahl als Nachrückerin nicht angenommen hat, Frau Dr. Margarethe Huschens, Trierweiler, festgestellt und in den Rat berufen.

Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende teilte u.a. mit, dass

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der Vorsitzende in Absprache mit den Beigeordneten dahingehend eine Eilentscheidung gem. § 48 GemO getroffen habe, den Auftrag zur Sanierung der Heizungsanlage der Grundschule Kordel zu erteilen. Das entsprechende Angebot für die Erneuerung der Heizungsanlage durch die Firma Peters, Welschbillig, beläuft sich auf 34.339, 67 €.

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eine Wehrführerdienstversammlung zur Wahl eines dritten stellvertretenden Wehrleiters stattgefunden habe. Es hatten sich drei Kandidaten zur Verfügung gestellt. Gewählt wurde im zweiten Wahlgang mit deutlicher Mehrheit das Feuerwehrmitglied Herr Marco Schönhofen.

Fortschreibung Feuerwehrbedarfsplan 2023 – 2028

Die Fraktionen sprachen sich überwiegend für den Feuerwehrbedarfsplan aus, sie dankten allen die an der Erstellung des Planes beteiligt waren für die hervorragende Arbeit.

Der Verbandsgemeinderat Trier-Land beschloss mit 27 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung nach Empfehlung des Feuerwehrausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses den Feuerwehrbedarfsplan 2023 bis 2028 in ergänzender Form.

Antrag der Fraktionen Freie Wähler Trier-Land e.V., SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen - Sammelbeschaffung von notwendigen Feuerwehrfahrzeugen

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschloss der Verbandsgemeinderat Trier-Land einstimmig, vorbehaltlich der Beschlussfassung zur Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes 2023 bis 2028 im Haupt- und Finanzausschuss und im Verbandsgemeinderat Trier-Land, die Verwaltung zu beauftragen, die vorgesehenen Neuanschaffungen der noch zu beschaffenden Feuerwehrfahrzeuge aus der alten und der neuen Feuerwehrbedarfsplanung in einer Sammelbestellung - aufgeteilt nach Losen – durchzuführen und die notwendigen Haushaltsmittel als Verpflichtungsermächtigung in den Nachtragshaushalt 2023 einzusetzen.

1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 VG Trier-Land

Durch verschiedenartige Veränderungen im Haushalt der VG Trier-Land ist die Aufstellung einer Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 notwendig geworden.

Im Wesentlichen wurde in dem Entwurf eine Senkung der VG-Umlage in Höhe von 1,5 % vorgesehen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass insbesondere die Gemeinden zurzeit vor einer großen Herausforderung in Bezug auf die Vorlage von ausgeglichenen Haushalten stehen. Wie sich das Jahr 2024 und folgende entwickeln bleibt abzuwarten.

Die Neuverschuldung steigt zwar um 640.000 € auf 4.370.000 €, dabei ist aber zu beachten, dass die vorgesehenen 2,345 Mill. Euro aus 2022 nicht aufgenommen werden müssen. Die Steigerung ist zum Teil auch auf Neuveranschlagungen zurück zu führen.

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses stimmte der Verbandsgemeinderat einstimmig bei einer Enthaltung der vorliegenden I. Nachtragshaushaltssatzung nebst Anlagen inclusive der vorgeschlagenen Änderungen zu.

Beschlussfassung zur Feststellung und Genehmigung des Jahresabschlusses 2021 des Abwasserwerkes Trier-Land

Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig,

a)

den geprüften Jahresabschluss 2021 des Abwasserwerkes Trier-Land in vorliegender Form festzustellen und zu genehmigen,

b)

den Jahresüberschuss in Höhe von 291.711,77 € mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen.

Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan 2023 des Abwasserwerkes Trier-Land

Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig den vorliegenden Wirtschaftsplan 2023 des Abwasserwerkes Trier-Land.

Im Einzelnen wird beschlossen:

a)

dem vorliegenden Wirtschaftsplan 2023 des Abwasserwerkes Trier-Land, nebst Anlagen,

b)

der Gebührenfestsetzung für das Jahr 2023 und

c)

dem Erfolgs-, Vermögens-, Investitions- und Stellenplan 2023 in vorliegender Form zuzustimmen.

Beschlussfassung über die Beauftragung einer Prüfungsgesellschaft zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2022 bis 2024 des Abwasserwerkes Trier-Land

Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz, mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2022 bis 2024 des Abwasserwerkes Trier-Land zu beauftragen.

Gründung Projektentwicklungsgesellschaft (PEG) Trier-Land GmbH

Für die Freiwillige Feuerwehr Newel ist die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen notwendig. In diesem Zusammenhang musste festgestellt werden, dass das Gerätehaus in der Form nicht erweitert werden kann und ein Neubau erforderlich ist.

Aufgrund der aktuellen Lage aber auch aufgrund des Knowhow der SWT Immobilienservicegesellschaft GmbH wurde in mehreren Sitzungen, insbesondere im Ältestenrat, die gemeinsame Gründung einer Projektentwicklungsgesellschaft Trier-Land GmbH mit der SWT Immobilienservicegesellschaft beraten und diskutiert.

Der Verbandsgemeinderat Trier-Land stimmte auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses einstimmig einer Gründung der Projektentwicklungsgesellschaft (PEG) Trier-Land GmbH zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses Newel mit Räumlichkeiten für die Hausmeister der Verbandsgemeinde und der Forstwirte des Zweckverbandes Forst Trier-Land zu.

Gesellschafter sollen die Verbandsgemeinde Trier-Land und die SWT Immobilien-Servicegesellschaft sein.

Ebenso wird empfohlen dem vorliegenden Vertragsentwurf zuzustimmen. Das anteilige Stammkapital in Höhe von 18.725 € ist im Nachtragshaushalt der Verbandsgemeinde Trier-Land im Jahr 2023 bereitzustellen.

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - auf Fortschreibung des FNP Windkraft in der Verbandsgemeinde Trier-Land

Der Verbandsgemeinderat Trier-Land beschloss einstimmig, dass der Flächennutzungsplan Windkraft der Verbandsgemeinde Trier-Land aus Anlass des geänderten Landesentwicklungsplans IV fortgeschrieben und das entsprechende bauleitplanerische Verfahren umgehend eingeleitet werden soll.

Beratung und Beschlussfassung zur Beantragung einer Einrichtungsoption für eine Ganztagsschule

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses und des Schulträgerausschusses beschloss der Verbandsgemeinderat einstimmig, sofern der erforderliche Bedarf in Form der positiven Umfragerückläufen für die ADD ausreichend nachgewiesen ist, den Antrag auf Erhalt einer Einrichtungsoption für eine Ganztagsschule in Angebotsform für die Grundschule Zemmer-Rodt gemeinsam mit der Schule zum 01.08.2024 bzw. 01.08.2025 zu stellen und zu unterstützen.

Sozialpädagogische Beratung an den Grundschulen

Auf Empfehlung des Schulträgerausschusses beschloss der Verbandsgemeinderat einstimmig bei einer Enthaltung, vorbehaltlich der Zustimmung der Kreisgremien, eine mögliche angedachte Aufstockung der Stellen für die Sozialpädagogische Beratung an den Grundschulen in der Verbandsgemeinde Trier-Land um zwei weitere 0,25 VZÄ zu unterstützen und einer entsprechenden finanziellen Beteiligung zuzustimmen. Der dann zusätzlich erforderliche Anteil der VG in Höhe von 20.000 € ist im Haushalt bereitzustellen.

Wahl eines Mitgliedes in den Schulträgerausschuss im Verbandsgemeinderat Trier-Land

Das Mitglied im Schulträgerausschuss, Herr Prof. Dr. Waldemar Vogelgesang, hat sein Mandat im Verbandsgemeinderat Trier-Land niedergelegt.

Auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde Frau Renate Kluth einstimmig zum Mitglied in den Schulträgerausschuss im Verbandsgemeinderat Trier-Land gewählt.

Wahl eines Mitgliedes in den Jugendausschuss im Verbandsgemeinderat Trier-Land

Das Mitglied im Jugendausschuss, Herr Prof. Dr. Waldemar Vogelgesang, hat sein Mandat im Verbandsgemeinderat Trier-Land niedergelegt.

Auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde Frau Dr. Margarethe Huschens einstimmig bei einer Enthaltung zum Mitglied in den Jugendausschuss im Verbandsgemeinderat Trier-Land gewählt.

Vergabe weiterer Planungsleistungen im Zuge der Erarbeitung eines örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes für die VG Trier-Land

Der Verbandsgemeinderat Trier-Land stimmte einstimmig bei einer Enthaltung der Beauftragung des Büros Björnsen Beratende Ingenieure GmbH mit der Bereitstellung und dem Betrieb einer Web-Anwendung zur Optimierung der verfahrensbegleitenden Bürgerbeteiligungen zu.

Der teilweise auf Basis zu vereinbarender Stundensätze sowie des vorläufig geschätzten Zeitaufwandes ermittelte Auftragswert beläuft sich auf ca. 8.000,- € (inkl. MwSt). Die tatsächliche Auftragshonorierung erfolgt auf Grundlage seitens des Auftragnehmers zu erbringender Stundennachweise. Sie kann also den geschätzten Auftragswert unter-, aber auch überschreiten. Im Übrigen wurde der Vorsitzende ermächtigt, über eventuelle weitere Details im Zusammenhang mit der beschlossenen Auftragserteilung eine Entscheidung zu treffen und den Auftrag zu vergeben.

Anzeige- und Mitteilungsverpflichtung des Bürgermeisters über Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte gem. § 119 LBG

Gemäß der neuen Regelung in § 119 Abs.3 Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz (LBG) hat der Bürgermeister den Verbandsgemeinderat über Art und Umfang seiner Nebentätigkeiten sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr zu unterrichten. Die Ausführungen sind in der Sitzungsniederschrift aufzunehmen und auf der Internetseite der kommunalen Gebietskörperschaft zu veröffentlichen.

Die vollständige Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) ist im Internet unter https://ratsinfoservice.de/ris/trierland abrufbar.