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Amtsblatt VG Trier-Land
Ausgabe 23/2023
Verbandsgemeinde Trier-Land
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Aus der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Feuerwehrausschusses im Verbandsgemeinderat Trier-Land am 15.02.2023

Mitteilungen des Vorsitzenden - HFA und FWA

Zur Anfrage aus der HFA Sitzung vom 21.09.2022 unter TOP 16 durch Ratsmitglied Matter, inwiefern die Feuerwehrfahrzeuge der Verbandsgemeinde Trier- Land für den Einsatz bei Waldbränden geeignet seien, teilte Bürgermeister Holstein mit, dass aus fachlicher Sicht der Wehrleitung Trier- Land sowie einer Fachfirma, die Feuerwehrfahrzeuge aus Trier- Land für diese Aufgaben im Grundsatz geeignet seien.

Fortschreibung Feuerwehrbedarfsplan 2023 - 2028 - HFA und FWA

Der Verbandsgemeinderat Trier-Land beschloss in seiner Sitzung am 15.09.2021 die Beauftragung eines Fachbüros zur Erstellung der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes. Das Fachbüro „Fire Protection Team“ erhielt nach einer Preisabfrage den Auftrag und hat in den vergangenen Monaten in enger Zusammenarbeit mit der Wehrleitung, Verwaltung, Aufsichtsbehörden und den örtlichen Wehren den Feuerwehrbedarfsplan 2023 bis 2028 erarbeitet. Herr Wolff, „Fire Protection Team“, stellte diesen detailliert vor.

Der Feuerwehrausschuss beschloss sodann einstimmig bei vier Enthaltungen den vorgelegten Feuerwehrbedarfsplan gemäß des Antrags von Ratsmitglied Edgar Schmitt dahingehend zu ändern, dass Kordel in Einstufung der Risikoklasse B2 verbleibt.

Anschließend stimmte der Feuerwehrausschuss mit 5 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung dem Feuerwehrbedarfsplan mit der vorgenannten Änderung zu.

Ebenso stimmte der Haupt- und Finanzausschuss dem Feuerwehrbedarfsplan 2023 bis 2028 mit der vom Feuerwehrausschuss empfohlenen Änderung mit 12 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen zu.

Antrag der Fraktionen Freie Wähler Trier-Land e.V. und SPD - Sammelbeschaffung von notwendigen Feuerwehrfahrzeugen - nur HFA

Die antragstellenden Fraktionen vertraten die Auffassung, dass auf Grundlage der Feuerwehrbedarfsplanung eine Sammelbestellung von gleichartigen Fahrzeugen erhebliche Einsparungen generieren könnte. Alleine im Rahmen der Ausschreibung, die für jedes Fahrzeug ca. 160 Arbeitsstunden bedeutet, können erhebliche Einsparungen erzielt werden. Werden dann konsequent mehrere Fahrzeuge der gleichen Bauart nach DIN erworben und von vielfältigen Sonderwünschen abgesehen können große Einsparpotentiale erzielt werden.

Da auch die Fraktion der CDU, als auch Bündnis 90/Die Grünen diese Vorgehensweise befürworten, kamen alle Fraktionen einstimmig darin überein, im Verbandsgemeinderat den vorgelegten Antrag als Antrag aller Fraktionen zu stellen.

1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 VG Trier-Land- nur HFA

Durch verschiedenartige Veränderungen im Haushalt der VG Trier-Land ist die Aufstellung einer Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 notwendig geworden.

Die einzelnen Maßnahmen sind im Vorbericht des Nachtragshaushaltsplanes erläutert und dargestellt.

Im Wesentlichen wurde in dem Entwurf eine Senkung der VG-Umlage in Höhe von 1,5 % vorgesehen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass insbesondere die Gemeinden zurzeit vor einer großen Herausforderung in Bezug auf die Vorlage von ausgeglichenen Haushalten stehen. Wie sich die Jahre 2024 ff. entwickeln werden, bleibt abzuwarten.

Die Neuverschuldung steigt zwar um 640.000 € auf 4.370.000 €, dabei ist aber zu beachten, dass die vorgesehenen 2,345 Mill. Euro aus 2022 nicht aufgenommen werden müssen. Die Steigerung ist zum Teil auch auf Neuveranschlagungen zurück zu führen.

Für die notwendige Beschaffung der Feuerwehrfahrzeuge (MZF1, TLF 3000, HLF 10) wurde, aufgrund der ergangenen Zuwendungsbescheide eine Verpflichtungsermächtigung aufgenommen, die letztendlich dazu ermächtigen die Beschaffung auszuschreiben und Aufträge vergeben zu können.

Der Haupt- und Finanzausschuss des Verbandsgemeinderates Trier-Land empfahl einstimmig, dem Verbandsgemeinderat der I. Nachtragshaushaltssatzung nebst Anlagen zuzustimmen.

Gründung Projektentwicklungsgesellschaft (PEG) Trier-Land GmbH - nur HFA

Für die Freiwillige Feuerwehr Newel ist die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen notwendig. In diesem Zusammenhang musste festgestellt werden, dass das Gerätehaus in der Form nicht erweitert werden kann und ein Neubau erforderlich ist.

Aufgrund der aktuellen Lage aber auch aufgrund des Knowhow der SWT Immobilienservicegesellschaft GmbH wurde in mehreren Sitzungen, insbesondere im Ältestenrat, die gemeinsame Gründung einer Projektentwicklungsgesellschaft Trier-Land GmbH mit der SWT Immobilienservicegesellschaft beraten und diskutiert.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat Trier-Land einstimmig, zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses Newel mit Räumlichkeiten für die Hausmeister der Verbandsgemeinde und der Forstwirte des Zweckverbandes Forst Trier-Land mit der SWT Immobilien-Servicegesellschaft die Projektentwicklungsgesellschaft (PEG) Trier-Land GmbH zu gründen.

Ebenso wurde einstimmig empfohlen, dem beigefügten Vertragsentwurf zuzustimmen.

Die Gesellschaft soll von 2 Geschäftsführern vertreten werden. Ein Geschäftsführer ist von der Verbandsgemeinde Trier-Land durch Bürgermeister Michael Holstein zu bestimmen.

Das anteilige Stammkapital in Höhe von 18.725 € ist im Nachtragshaushalt der Verbandsgemeinde Trier-Land im Jahr 2023 bereitzustellen.

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - auf Fortschreibung des FNP Windkraft in der Verbandsgemeinde Trier-Land - nur HFA

Ratsmitglied Alfred Wirtz erläuterte den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Nach kurzer Debatte wurde der Antrag wie folgt abgeändert und zur Abstimmung gebracht.

Der Flächennutzungsplan Windkraft der Verbandsgemeinde Trier-Land soll aus Anlass des geänderten Landesentwicklungsplans IV fortgeschrieben und das entsprechende bauleitplanerische Verfahren umgehend eingeleitet werden.

Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen

Beratung und Beschlussfassung über die Beantragung einer Einrichtungsoption für eine Ganztagsschule

Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat einstimmig, sofern der erforderliche Bedarf in Form der positiven Umfragerückläufen für die ADD ausreichend nachgewiesen ist, den Antrag auf Erhalt einer Einrichtungsoption für eine Ganztagsschule in Angebotsform für die Grundschule Zemmer-Rodt gemeinsam mit der Schule zum 01.08.2024 zu stellen und zu unterstützen.

Die vollständige Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) ist im Internet unter https://ratsinfoservice.de/ris/trierland abrufbar.