Projekte können bis 1. Juli eingereicht werden
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur- und Küstenschutz (GAK) ist in diesem Jahr erneut die Förderung von Kleinstprojekten (Gesamtkosten bis max. 20.000 € ohne Umsatzsteuer) in Moselfranken möglich. Damit soll eine engagierte und aktive Entwicklung unserer Region unterstützt und zur Stärkung unseres Leitbilds „Mensch-Region-Europa: Auf dem Weg zur gemeinsamen Region im Dreiländereck Deutschland-Frankreich-Luxemburg“ beigetragen werden.
Sie reichen einen vollständigen Förderantrag bis zum 1. Juli bei der LEADER-Geschäftsstelle ein. Die Antragsunterlagen finden Sie unter https://www.lag-moselfranken.de/vordrucke-informationen/kleinstprojekte/
Die LAG-Geschäftsstelle prüft alle Projekte auf Vollständigkeit und grundsätzliche Förderfähigkeit
Die Mitglieder der LAG Moselfranken bewerten die Projekte in einem Umlaufverfahren im Juli und legen dabei eine Punktzahl sowie den Fördersatz für jedes Projekt fest
Sie schließen im nächsten Schritt einen Unterstützungsvertrag mit der LAG Moselfranken ab
Nach Abschluss des Projektes reichen Sie bis spätestens 31. Oktober 2023 bei der LAG-Geschäftsstelle einen Verwendungsnachweis mit Kostennachweisen ein
Die LAG-Geschäftsstelle prüft die Unterlagen und zahlt die Zuschüsse aus
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht
Die förderfähigen Gesamtkosten eines Kleinstprojektes können max. 20.000 € betragen.
Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Zuwendungen von weniger als 2.000 € werden nicht gewährt.
Die Auswahl der Kleinstprojekte und Festlegung der Fördersätze erfolgt anhand der genehmigten Auswahlkriterien der LAG Moselfranken
Nachrangig sind auch Projekte aus anderen Themenbereichen förderfähig, u.a. verschiedene Maßnahmen im Bereich der Dorfentwicklung oder kleine Infrastruktureinrichtungen
Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee ist, wie gut sie die Region voranbringt und die Umsetzung unserer LEADER-Entwicklungsstrategie unterstützt
Nicht förderfähig sind u.a.: Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten, Landankauf, Kauf von Tieren, gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten, Leistungen der öffentlichen Verwaltung, laufender Betrieb, Unterhaltung, Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB, einzelbetriebliche Beratung, Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements
Natürliche Personen und Personengesellschaften
Weitere detaillierte Informationen wie die Projektauswahlkriterien der LAG, Vordrucke und unsere Entwicklungsstrategie finden Sie auf unserer Homepage unter www.lag-moselfranken.de – alternativ können Sie diese Unterlagen bei der LEADER-Geschäftsstelle anfordern.
Fördermittel: 142.099,24 € Regionalbudget
Start des Aufrufes: 1. Juni 2023
Einreichungsfrist für Förderanträge: bis 1. Juli 2023, 23:59 Uhr (Ausschlussfrist)
Projektauswahl durch die LAG: im Umlaufverfahren nach Ende des Förderaufrufs
Frist für die Schlussabrechnung: bis spätestens 31. Oktober 2023 (Letzter Termin für die Einreichung der Kostennachweise und Zahlungsanträge bei der LAG-Geschäftsstelle)
Bitte beachten Sie, dass nur fristgerecht eingereichte Anträge in die Auswahl der Kleinstprojekte einbezogen werden können!
Projektträgern wird empfohlen, vor Ausfüllen und Einreichen ihrer Projektbeschreibung mit einem der folgenden Ansprechpartner der LEADER-Geschäftsstelle Moselfranken Kontakt aufzunehmen und sich dort beraten zu lassen:
• Philipp Reckinger (Tel. 0651 9798-132; E-Mail: philipp.reckinger@trier-land.de) und Katharina Boettcher (Tel. 0651 9798-133; E-Mail: katharina.boettcher@trier-land.de) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land
Stelle für die Einreichung der Anträge und zum Erhalt weiterer Auskünfte
Lokale AktionsGruppe (LAG) LEADER Moselfranken
Geschäftsstelle: c/o Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell
Matthias Faß
Schlossberg 6, D-54439 Saarburg, 1. OG Zimmer 06
Tel. 06581 81-165, Fax 06581 81-320
e-Mail: lag-moselfranken@saarburg-kell.de
Internet: www.lag-moselfranken.de