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Amtsblatt VG Trier-Land
Ausgabe 23/2023
Verbandsgemeinde Trier-Land
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2. Projektaufruf Kleinstprojekte

Projektaufruf der Lokalen AktionsGruppe Moselfranken

LEADER-Förderung für Kleinstprojekte aus Moselfranken

Projekte können bis 1. Juli eingereicht werden

Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur- und Küstenschutz (GAK) ist in diesem Jahr erneut die Förderung von Kleinstprojekten (Gesamtkosten bis max. 20.000 € ohne Umsatzsteuer) in Moselfranken möglich. Damit soll eine engagierte und aktive Entwicklung unserer Region unterstützt und zur Stärkung unseres Leitbilds „Mensch-Region-Europa: Auf dem Weg zur gemeinsamen Region im Dreiländereck Deutschland-Frankreich-Luxemburg“ beigetragen werden.

Wie funktioniert es?
Was kann gefördert werden?
  • Die förderfähigen Gesamtkosten eines Kleinstprojektes können max. 20.000 € betragen.

  • Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Zuwendungen von weniger als 2.000 € werden nicht gewährt.

  • Die Auswahl der Kleinstprojekte und Festlegung der Fördersätze erfolgt anhand der genehmigten Auswahlkriterien der LAG Moselfranken

  • Der Projektaufruf dient vorrangig dem Förderbereich „Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung der touristischen Entwicklungspotenziale einschließlich dazugehöriger Architekten- und Ingenieurleistungen“

  • Nachrangig sind auch Projekte aus anderen Themenbereichen förderfähig, u.a. verschiedene Maßnahmen im Bereich der Dorfentwicklung oder kleine Infrastruktureinrichtungen

  • Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee ist, wie gut sie die Region voranbringt und die Umsetzung unserer LEADER-Entwicklungsstrategie unterstützt

  • Nicht förderfähig sind u.a.: Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten, Landankauf, Kauf von Tieren, gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten, Leistungen der öffentlichen Verwaltung, laufender Betrieb, Unterhaltung, Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB, einzelbetriebliche Beratung, Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements

Wer kann Anträge für die Förderung von Kleinstprojekten stellen?

Weitere detaillierte Informationen wie die Projektauswahlkriterien der LAG, Vordrucke und unsere Entwicklungsstrategie finden Sie auf unserer Homepage unter www.lag-moselfranken.de – alternativ können Sie diese Unterlagen bei der LEADER-Geschäftsstelle anfordern.

Übersicht: Wichtige Eckdaten zum Förderaufruf für Kleinstprojekte
  • Fördermittel: 142.099,24 € Regionalbudget

  • Start des Aufrufes: 1. Juni 2023

  • Einreichungsfrist für Förderanträge: bis 1. Juli 2023, 23:59 Uhr (Ausschlussfrist)

  • Projektauswahl durch die LAG: im Umlaufverfahren nach Ende des Förderaufrufs

  • Frist für die Schlussabrechnung: bis spätestens 31. Oktober 2023 (Letzter Termin für die Einreichung der Kostennachweise und Zahlungsanträge bei der LAG-Geschäftsstelle)

Bitte beachten Sie, dass nur fristgerecht eingereichte Anträge in die Auswahl der Kleinstprojekte einbezogen werden können!

Regionale Ansprechpartner

Projektträgern wird empfohlen, vor Ausfüllen und Einreichen ihrer Projektbeschreibung mit einem der folgenden Ansprechpartner der LEADER-Geschäftsstelle Moselfranken Kontakt aufzunehmen und sich dort beraten zu lassen:

• Philipp Reckinger (Tel. 0651 9798-132; E-Mail: philipp.reckinger@trier-land.de) und Katharina Boettcher (Tel. 0651 9798-133; E-Mail: katharina.boettcher@trier-land.de) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land

Stelle für die Einreichung der Anträge und zum Erhalt weiterer Auskünfte

Lokale AktionsGruppe (LAG) LEADER Moselfranken

Geschäftsstelle: c/o Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell

Matthias Faß

Schlossberg 6, D-54439 Saarburg, 1. OG Zimmer 06

Tel. 06581 81-165, Fax 06581 81-320

e-Mail: lag-moselfranken@saarburg-kell.de

Internet: www.lag-moselfranken.de