Für den Bereich der Verbandsgemeinde Trier-Land besteht grundsätzlich keine rechtliche Verpflichtung, Hunde außerhalb bebauter Gebiete anzuleinen. Die Jagdverwaltung appelliert dennoch an Hundebesitzer aus Rücksicht auf die in diesen Monaten (Mai bis Juni) geborenen Wildtiere, ihre Hunde im Wald und entlang Feldern freiwillig zum Tierschutz an der Leine zu führen.
Vor allem Rehkitze sind in besonderem Maße von freilaufenden Hunden gefährdet. Sie werden von ihren Müttern in den Wiesen und Feldern abgelegt, wo sie auch tagsüber verweilen. Sie besitzen noch keinen Fluchtreflex, laufen nicht weg und vertrauen darauf, dass sie nicht entdeckt werden. Sie werden dadurch zur leichten Beute. Der natürliche Spiel - und Jagdtrieb der Hunde verleitet zum Fangen, Schütteln oder Beißen. Diese Angriffe überleben die Kitze nur selten.