Die Freiwillige Feuerwehr Möhn benötigt ein neues Feuerwehrfahrzeug. Der derzeitige Stellplatz ist im Bestandsgebäude nicht ausreichend, zusätzlich ist die Unterbringung der persönlichen Schutzausrüstung in jetziger Form nicht mehr zulässig.
In seiner Sitzung am 01.07.2020 hat der Verbandsgemeinderat Trier-Land die Einleitung eines Interessenbekundungsverfahrens namens der Ortsgemeinde Welschbillig in Bezug auf die Sanierung des Bürgerhauses/Feuerwehrgerätehauses beschlossen. Seitens der Ortsgemeinde wurde ein erster Planungsentwurf vorgelegt. Im Unterschied zu den bisherigen Planungen soll nun das derzeitige Bürgerhaus durch die Ortsgemeinde abgerissen werden. An dessen Standort soll das neue Feuerwehrgerätehaus mit einem Stellplatz errichtet werden. Das derzeitige Feuerwehrhaus soll als Bürgerhaus umgebaut werden.
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land beschloss einstimmig auf Empfehlung des Feuerwehrausschusses, des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Klima und Naturschutz und des Haupt- und Finanzausschusses den Beschluss vom 01.07.2020 aufzuheben.
Das neue Feuerwehrhaus soll am jetzigen Standort in der Ortslage Möhn gemäß des Planungsentwurfes errichtet werden. Die Ortsgemeinde Welschbillig wird hierzu das jetzige Bürgerhaus auf eigene Kosten abreißen und das Grundstück bebaubar herrichten.
Die Ortsgemeinde Welschbillig wird gebeten, alle für die Objektrealisierung notwendigen Planungsleistungen zu beschaffen. Die Verbandsgemeinde Trier-Land sichert zu, die bis zum Abschluss der Entwurfsplanung der Ortsgemeinde anfallenden Aufwendungen mit einem pauschalen Anteil von 50 Prozent zu erstatten.
Über die Kostenteilung zwischen der Ortsgemeinde Welschbillig und der Verbandsgemeinde Trier-Land wird nach Abschluss der Entwurfsplanung und der endgültigen Bauträgerschaft eine einvernehmliche Lösung angestrebt.
Ersatzbeschaffung Kommandowagen
Der Kommandowagen des Wehrleiters wurde im Jahr 2012 beschafft. Die Laufleistung des Fahrzeuges liegt aktuell bei ca. 260.000 Kilometer.
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig auf Empfehlung des Feuerwehrausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses die Ersatzbeschaffung des Kommandowagens.
Zuwendungsanträge im Rahmen der Neubeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land hat in seiner Sitzung am 01.03.2023 die Fortschreibung der Feuerwehrbedarfsplanung 2023 bis 2028 beschlossen. Aus der Bedarfsplanung ergibt sich die Notwendigkeit der Beschaffung von 19 Einsatzfahrzeugen.
Neue Anträge müssten bei der ADD gestellt werden für:
- LF 10 Igel, Rodt und Sirzenich (Umwidmungsantrag FFW Sirzenich von MLF auf LF 10)
- MZF 1 Igel, Newel und Rodt
Für das bereits beantragte MZF 2 für die FFW Newel müsste ein Umwidmungsantrag auf ein MZF 3 gestellt werden.
Für die Fahrzeuge TLF 4000 Newel, KLF Olk und das MZF 3 Newel ist die vorzeitige Beschaffung noch zu beantragen.
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land beschloss einstimmig, die oben aufgelisteten notwendigen Anträge bei der ADD bzw. beim Landkreis Trier-Saarburg zu stellen.
IV. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Trier-Land
Auf besonderen Wunsch der derzeitigen Wehrleitung wurde ein dritter Stellv. Wehrleiter gewählt und kommissarisch bestellt. Der dritte Stellv. Wehrleiter wurde für die Dauer von 10 Jahren gewählt, wobei die generelle Notwendigkeit des dritten Stellv. Wehrleiters in regelmäßigen Abständen überprüft wird.
Um diesem Umstand Rechnung zu tragen ist die Hauptsatzung der Verbandsgemeinde für die Aufwandsentschädigung der Feuerwehrangehörige (§ 11) anzupassen.
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig die IV. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Trier-Land vom 26. Juni 2019.
Anpassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Kylltalbad Kordel
Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Kylltalbad Kordel wurde letztmalig zur Saison 2016 und davor zur Saison 2011 angepasst. Nach sieben Jahren gleichbleibender Eintrittsgebühren soll nunmehr eine Anpassung zur Saison 2023 erfolgen.
Gleichzeitig wurde innerhalb der Bädergesellschaft Region Trier vereinbart, dass einheitlich die Eintrittskarten aller Bäder ausschließlich nur noch im jeweiligen Bad gültig sind, in der sie gelöst wurden. Dies gilt insbesondere für die Saison- und Ferienkarten.
Die Berechtigungsnachweise zum Erwerb von Familienkarten werden überregional anerkannt und müssen nicht jeweils für die einzelnen Bäder ausgestellt werden.
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschloss der Verbandsgemeinderat Trier-Land mehrheitlich die Anpassung der Benutzungsgebühren im Kylltalbad Kordel entsprechend des Entwurfs der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Kylltalbad der Verbandsgemeinde Trier-Land ab der Saison 2023.
Modifizierung der Richtlinie Fonds "Zukunft Trier-Land - Förderung"
Am 13.07.2022 beschloss der Verbandsgemeinderat die Richtlinien für den Fonds „Zukunft Trier-Land -Förderung". Ziel des Fonds ist es, ohne großen Verwaltungsaufwand, möglichst spontan und individuell, besondere Initiativen, Projekte und Maßnahmen innerhalb der VG Trier-Land für die Menschen vor Ort, sehr niedrigschwellig zu unterstützen. Eine gleichzeitige Förderung mit anderen öffentlichen oder privaten Mitteln ist zulässig.
Seit Einführung (August 2022) wurden bis heute 22 Anträge vorgelegt. 5 Anträge mussten abgelehnt werden, da die Voraussetzungen nicht vorlagen.
17 Anträge konnten mit einer Gesamtsumme von 10.063,54 € positiv beschieden werden.
Im Rahmen der Bearbeitung der Anträge musste festgestellt werden, dass der Aufbau der Richtlinie verbesserungsbedürftig war.
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land beschloss einstimmig die modifizierte Richtlinie für den Fonds „Zukunft Trier-Land - Förderung“.
Bewertungsmatrix Planungsleistungen für die Maßnahme Gemeindehaus Godendorf-Edingen, Bauhof und Feuerwehrgerätehaus/ Bildung eines Ausschusses
Die Zuschlagskriterien der Gewerke Objektplaner, Technische Ausrüstung bilden das Honorar und die Qualität, welche mit einer Gewichtung von 20:80 in die Bewertung fließen soll.
Die Qualitätskriterien werden über den Eindruck eines Präsentationstermins (60 %) und der Qualität der vorgelegten Unterlagen (20%) bestimmt.
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land beschloss einstimmig die Bewertungsmatrix bei der Auswertung der Zuschlagskriterien zugrunde zu legen.
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land benannte fünf Personen zur Bildung eines Ausschusses. Die Ratsmitglieder beschlossen einstimmig die Wahl in offener Abstimmung durchzuführen.
Folgende Personen wurden benannt:
Fraktion Freie Wähler Trier-Land e.V. Roland Wagner
CDU-Fraktion Mario Lübbers
SPD-Fraktion Dominik Schuh
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Alfred Wirtz
Verbandsgemeinde Trier-Land Bürgermeister Michael Holstein
Annahme Sachspende
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, vorbehaltlich der Zustimmung der Kommunalaufsicht, die Annahme der Sachspende „Kletter- und Parcoursgerät“ über den Förderverein der Grundschule Kordel für die Turnhalle Kordel. Es besteht Einigkeit darüber, dass das Gerät in das Eigentum der VG übergeht.
Des Weiteren wird die Weiterleitung der für diese Beschaffung zweckgebundenen Spende des Otto-Nagel-Gymnasiums Berlin in Höhe von 1945,93 € zur Mitfinanzierung an den Förderverein der Grundschule Kordel beschlossen.
Die vollständige Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) ist im Internet unter https://ratsinfoservice.de/ris/trierland abrufbar.