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Amtsblatt VG Trier-Land
Ausgabe 24/2023
Verbandsgemeinde Trier-Land
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Aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses im Verbandsgemeinderat Trier-Land am 12.04.2023

Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende teilte dem Ausschuss mit, dass im Rahmen des zweiten Nachtraghaushaltes 2022 der Verbandsgemeinde Trier-Land folgende Beschaffungen durchgeführt worden seien:

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AGT-Träger, Überjacken und Überhosen, 14.854,06 €

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Faltbehälter (bestellt), 18.434,29 €, Mehrbedarf gesichert durch Einsparungen an anderen Positionen.

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Regenjacken, 11.751,55 €

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Tragkraftspritze für TSF-W Butzweiler, 16.922,68 €

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Waldbrand-Schlauchtragekörbe (bestellt), 18.216,17 €

Neubau/Sanierung Feuerwehrgerätehaus und Gemeindehaus Möhn

In seiner Sitzung am 01.07.2020 hat der Verbandsgemeinderat Trier-Land die Einleitung eines Interessenbekundungsverfahrens namens der Ortsgemeinde Welschbillig in Bezug auf die Sanierung des Bürgerhauses/Feuerwehrgerätehauses beschlossen.

Seitens der Ortsgemeinde wurde ein erster Planungsentwurf vorgelegt. Im Unterschied zu den bisherigen Planungen soll nun das derzeitige Bürgerhaus durch die Ortsgemeinde abgerissen werden. An dessen Standort soll das neue Feuerwehrgerätehaus mit einem Stellplatz errichtet werden. Das derzeitige Feuerwehrgerätehaus soll als Bürgerhaus umgebaut werden.

Der Planungsentwurf wurde der ADD in einem Beratungstermin am 08.12.2022 vorgestellt. Die ADD äußerte sich aus fachlicher Sicht wie folgt:

  • Es sollten Toiletten im Untergeschoss mit eingeplant werden.
  • Das Treppenhaus ist flächenmäßig zu groß.
  • Das gesamte Obergeschoss sollte im Verwendungsbereich der Ortsgemeinde verbleiben, dadurch würde das Treppenhaus vollständig entfallen
  • Der Umkleideraum könnte in Richtung jetziges Feuerwehrgerätehaus ausgedehnt werden.
  • Die angedachte Parkplatzlösung ist nicht optimal, würde jedoch von der ADD mitgetragen werden.

Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Trier-Land empfahl dem Verbandsgemeinderat Trier-Land einstimmig, den Beschluss vom 01.07.2020 aufzuheben.

Das neue Feuerwehrgerätehaus soll am jetzigen Standort in der Ortslage Möhn gemäß des Planungsentwurfes errichtet werden. Die Ortsgemeinde Welschbillig wird hierzu das jetzige Bürgerhaus auf eigene Kosten abreißen und das Grundstück bebaubar herrichten.

Die Ortsgemeinde Welschbillig wird gebeten, alle für die Objektrealisierung notwendigen Planungsleistungen zu beschaffen. Die Verbandsgemeinde Trier-Land sichert zu, die bis zum Abschluss der Entwurfsplanung der Ortsgemeinde anfallenden Aufwendungen mit einem pauschalen Anteil von 50 Prozent zu erstatten.

Ersatzbeschaffung Kommandowagen

Der Kommandowagen des Wehrleiters wurde im Jahr 2012 beschafft und ist somit fast 11 Jahre alt. Die Laufleistung des Fahrzeuges liegt aktuell bei ca. 260.000 Kilometer.

In den letzten Monaten vermehrten sich die Reparaturen. Es entstanden entsprechend hohe Kosten.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat einstimmig die Ersatzbeschaffung des Kommandowagens.

Anpassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Kylltalbad Kordel

Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Kylltalbad Kordel wurde letztmalig zur Saison 2016 und davor zur Saison 2011 angepasst. Zur Saison 2023 soll eine Anpassung erfolgen.

In der Bädergesellschaft wurde vereinbart, dass einheitlich die Eintrittskarten aller Bäder ausschließlich nur noch im jeweiligen Bad gültig sind, in der sie gelöst wurden. Dies gilt insbesondere für die Saison- und Ferienkarten.

Die Anpassung der Gebühren im Entwurf der Satzung erfolgte, als zusammenfassender Überblick, wie folgt:

Auch mit den vorgeschlagenen Tarifen wird, bei gleicher durchschnittlicher Besucherzahl wie bisher (rd. 35.000 Besucher/Jahr), ausschließlich ein Ausgleich der gestiegenen Betriebskosten im Kylltalbad erreicht werden.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat Trier-Land einstimmig die Anpassung der Benutzungsgebühren im Kylltalbad Kordel entsprechend des vorliegenden Entwurfs der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Kylltalbad der Verbandsgemeinde Trier-Land ab der Saison 2023.

IV. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Trier-Land

Auf besonderen Wunsch der derzeitigen Wehrleitung wurde ein dritter Stellv. Wehrleiter gewählt und kommissarisch bestellt.

Der dritte Stellv. Wehrleiter wurde für die Dauer von 10 Jahren gewählt, wobei die generelle Notwendigkeit des dritten Stellv. Wehrleiters in regelmäßigen Abständen überprüft wird.

Um diesem Umstand Rechnung zu tragen ist die Hauptsatzung der Verbandsgemeinde für die Aufwandsentschädigung der Feuerwehrangehörige (§ 11) anzupassen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat einstimmig die IV. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Trier-Land vom 26. Juni 2019.

Annahme einer Spende für die Jugendpflege Trier-Land

Der Haupt- und Finanzausschuss im Verbandsgemeinderat Trier-Land beschloss einstimmig, vorbehaltlich der Zustimmung der Kommunalaufsicht, die Annahme der Spende des Vereins Spiel des Jahres e.V. in Höhe von 500,00 € für die Förderung des Spielepools Trier-Land und die damit verbundene Anschaffung neuer Brettspiele für die Jugendpflege Trier-Land.

Die vollständige Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) ist im Internet unter https://ratsinfoservice.de/ris/trierland abrufbar.