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Amtsblatt VG Trier-Land
Ausgabe 24/2025
Verbandsgemeinde Trier-Land
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Bekanntmachung der I. Änderungssatzung vom 09.04.2025 zur Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Trier-Land vom 10.07.2024

Der Verbandsgemeinderat hat am 10.07.2024 aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Feuerwehr- Entschädigungsverordnung die folgende Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 10.07.2024 beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

§ 1

Änderung des § 11

(1) § 11 Abs. 2, Nr. 1 wird wie folgt geändert:

1.

a.

b.

(2) § 11 Abs. 4, Nr. 1 erhält folgende Fassung:

1.

a.

b.

§ 2

Inkrafttreten

Die Änderungssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Trier-Land in Kraft.

Trier, den 09.04.2025
Verbandsgemeinde Trier-Land
Gez. Michael Holstein
Bürgermeister

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  2. oder vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land, Gartenfeldstraße 12, 54295 Trier, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Trier, den 09.04.2025
Verbandsgemeinde Trier-Land
Gez. Michael Holstein
Bürgermeister