1. Förderaufruf zur Einreichung von LEADER-Projekten in Moselfranken in der Förderperiode 2023-2029
Fördermittel können bis 15. September angefragt werden
Das Motto „Mensch – Region – Europa“ – Weiter auf dem Weg zur gemeinsamen Region im Dreiländereck Deutschland-Luxemburg-Frankreich ist das Leitbild der Lokalen AktionsGruppe (LAG) Moselfranken für die neue Förderperiode 2023-2029. Um unsere Region gemeinsam weiter voranzubringen, stehen für innovative Projekte attraktive LEADER-Fördermittel bereit!
Wer kann Anträge auf eine LEADER-Förderung einreichen?
| • Öffentliche Träger | (Grundförderung: 60%, Premiumförderung: 70%) |
| • Gemeinnützige Träger | (Grundförderung: 50%, Premiumförderung: 80%) |
| • Private Zuwendungsempfänger | (Grundförderung: 40%, Premiumförderung: 50%) |
| • Vorhaben der LAG | (Grundförderung: 65%, Premiumförderung: 75%) |
Es gelten die Fördersätze der genehmigten LEADER-Entwicklungsstrategie der LAG Moselfranken.
Was kann gefördert werden?
Wie läuft das Antrags- und Auswahlverfahren ab?
(1) Es wird empfohlen, vor Antragstellung mit der LAG-Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen und sich hinsichtlich der grundsätzlichen Förderfähigkeit der Projektidee beraten zu lassen.
(2) Bis zum Ende des Projektaufrufs ist bei der LAG-Geschäftsstelle ein Projektsteckbrief inkl. zusätzlicher Anlagen einzureichen. Die LAG-Geschäftsstelle prüft die eingereichten Unterlagen anschließend auf Vollständigkeit.
(3) Die Mitglieder der LAG Moselfranken bewerten alle vollständigen und förderfähigen Projekte in einer gemeinsamen Sitzung, legen dabei eine Punktzahl und den Fördersatz für jedes Projekt fest. Die LAG-Mitglieder bilden eine Rangfolge der bewerteten Projekte und wählen die Projekte gemäß dem zur Verfügung stehenden Mittelbudget aus.
(4) Nach positivem Auswahlbeschluss kann schließlich der offizielle LEADER-Förderantrag bei der Bewilligungsstelle Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) eingereicht werden. Hierzu stehen dem Projektträger maximal 6 Monate nach Auswahlbeschluss durch die LAG-Mitglieder zur Verfügung. Eine nicht fristgerechte Antragstellung führt grundsätzlich zur Aufhebung der vorhabenbezogenen Projektauswahl und ggf. zum Verfall der Fördermittel.
Fördermittel-Budget: 384.894,42
(davon 284.894,42 € ELER-Mittel, 100.000 € Landes- und GAK-Mittel)
*Die Landes- und GAK-Mittel stehen unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung und stehen prioritär privaten und grenzüberschreitenden Vorhaben zur Verfügung. Nachrangig kann durch die Landesmittel eine Ausfinanzierung kommunaler Vorhaben erfolgen.
Zeitschiene:
Inhalt des Aufrufes: Für alle Handlungsfelder des LEADER-Entwicklungskonzepts Moselfranken-Miselerland 2023-2029 können Projekte eingereicht werden
Die geltenden Projektauswahlkriterien, unsere Entwicklungsstrategie sowie den wichtigen Projektsteckbrief finden Sie auf unserer Homepage unter www.lag-moselfranken.de/vordrucke-informationen/ – alternativ können Sie diese Unterlagen bei der LEADER-Geschäftsstelle anfordern.
Projektträgern wird empfohlen, vor Ausfüllen und Einreichen ihres Projektsteckbriefs mit einem der folgenden Ansprechpersonen der LEADER-Geschäftsstelle Moselfranken Kontakt aufzunehmen und sich dort beraten zu lassen:
| • | Matthias Faß bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell |
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| (Tel. 06581 81-165; E-Mail: lag-moselfranken@saarburg-kell.de) |
| • | Katharina Boettcher bei der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land |
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| (Tel. 0651 9798-133; E-Mail: katharina.boettcher@trier-land.de) |
Lokale AktionsGruppe (LAG) LEADER Moselfranken
Geschäftsstelle:
c/o Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell
Matthias Faß
Schlossberg 6, D-54439 Saarburg
Tel. 06581 81-165, Fax 06581 81-320
e-Mail: lag-moselfranken@saarburg-kell.de
Internet: www.lag-moselfranken.de
Bitte beachten Sie, dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte Projektsteckbriefe in die Projektauswahl einbezogen werden können!