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Amtsblatt VG Trier-Land
Ausgabe 26/2026
Verbandsgemeinde Trier-Land
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Hinweis zur Führung von Hunden

Hundekot

Immer wieder kommt es in der Ortslage zu Verschmutzungen durch Hundekot. Wir weisen deshalb ausdrücklich auf die Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Trier-Land hin, wonach Hundehalter*innen sowie Hundeführer*innen zur Beseitigung der Verunreinigung verpflichtet sind.

Ein Verstoß gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Diese Art von Müll kann über die eigene Restmülltonne ordnungsgemäß entsorgt werden.

Anleinpflicht für Hunde

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass gemäß der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen in der Verbandsgemeinde Trier-Land Hunde auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen nur angeleint geführt werden dürfen.

Außerhalb bebauter Ortslagen – dies gilt auch für Waldbereiche - sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.

Verunreinigungen von öffentlichen Gehwegen und Anlagen durch Hundekot sind vom Hundehalter*innen oder -führer*innen unverzüglich zu beseitigen.

Verstöße können mit einer Geldbuße bis 5.000,- € geahndet werden.