Von den Ortsgemeinden wurde zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 jeweils eine Vorschlagsliste aufgestellt.
Diese Listen liegen in den Ortsgemeinden Franzenheim, Hockweiler, Igel, Kordel, Langsur, Newel, Ralingen, Trierweiler, Welschbillig und Zemmer in der Zeit vom 14. Juli 2023 bis einschließlich 21. Juli 2023 im Gemeindebüro (während der allgemeinen Sprechstunden) des jeweiligen Ortsbürgermeisters zu jedermann Einsicht öffentlich aus. In der Ortsgemeinde Aach können die Listen am 17.7.2023 von 14-15 Uhr und von 18-19 Uhr oder am 18.7. von 8-9 Uhr bei Frau Ortsbürgermeisterin Thielen, Neweler Straße 19, 54298 Aach, eingesehen werden. Des Weiteren können die Listen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land, Gartenfeldstr. 12, 54295 Trier, Zimmer 205, im Rahmen der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht aufgenommen werden durften oder nach § 33 und § 34 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden sollten.
Zusätzlich wird diese Bekanntmachung an den Bekanntmachungstafeln der Ortsgemeinden veröffentlicht (§ 1 Abs. 5 der Hauptsatzung der Ortsgemeinden).