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Amtsblatt VG Trier-Land
Ausgabe 27/2024
Verbandsgemeinde Trier-Land
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Bekanntmachung Feststellung Jahresabschluss 2021 Entlastung des Verbandsvorstehers des Zweckverbandes „Forst Trier-Land“

Feststellung Jahresabschluss 2021

Entlastung des Verbandsvorstehers des Zweckverbandes „Forst Trier-Land“

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Forst Trier-Land“ hat in seiner Sitzung am 07.02.2023 den Jahresabschluss 2021 gem. § 114 Abs. 1 i.V.m. § 113, 112 und 110 Gemeindeordnung (GemO)für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit gültigen Fassung beschlossen.

Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von

0,00 €

Die Finanzrechnung schließt mit einem positiven Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von

17.926,54 €

Die Bilanz beträgt in Aktiva und Passiva

116.032,47 €

Das Eigenkapital beläuft sich auf

0,00 €

Dem Verbandsvorsteher Michael Holstein wurde einstimmig Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2021 liegt mit seinen zu veröffentlichen Bestandteilen gemäß § 114 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 08.07.2024 bis einschließlich 16.07.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land, Gartenfeldstraße 12, 54295 Trier, Zimmer 124, öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Trier, den 27.06.2024
Zweckverband „Forst Trier-Land“
Gez. Michael Holstein
Michael Holstein
Verbandsvorsteher