Ausgabe 27/2024
Verbandsgemeinde Trier-Land
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Bekanntmachung Feststellung Jahresabschluss 2023 Entlastung des Verbandsvorstehers des Zweckverbandes „Forst Trier-Land“
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Forst Trier-Land“ hat in seiner Sitzung am 26.06.2024 den Jahresabschluss 2022 gem. § 114 Abs. 1 i.V.m. § 113, 112 und 110 Gemeindeordnung (GemO)für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit gültigen Fassung beschlossen.
- Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von — 0,00 €
- Die Finanzrechnung schließt mit einem negativen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von — -13.432,80 €
- Die Bilanz beträgt in Aktiva und Passiva — 229.598,91 €
- Das Eigenkapital beläuft sich auf — 0,00 €
Dem Verbandsvorsteher Michael Holstein wurde einstimmig Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2023 liegt mit seinen zu veröffentlichen Bestandteilen gemäß § 114 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 08.07.2024 bis einschließlich 16.07.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land, Gartenfeldstraße 12, 54295 Trier, Zimmer 124, öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Trier, den 27.06.2024
Zweckverband „Forst Trier-Land“
Gez. Michael Holstein
Michael Holstein
Verbandsvorsteher