Mitteilungen des Vorsitzenden
Der Vorsitzende teilte u.a. mit, dass laufende Projekte (z.B. Grundschule Kordel, KiTa Trierweiler, KiTa Ralingen, etc.) bei verschiedenen Fördermittelgebern angemeldet worden seien. Diese Förderprogramme wiesen strikte Zeitpläne auf, die keine Unterbrechung im Planungs- und Bauablauf zulassen. Aus diesem Grund würden die Planungs- und Bauleistungen in den zeitkritischen Projekten fortgeführt, ohne die Genehmigung der Genehmigungsbehörde abzuwarten.
Feuerwehrhaus Schleidweiler, Anbaumaßnahme
Der Feuerwehrausschuss im Verbandsgemeinderat Trier-Land empfahl dem Verbandsgemeinderat Trier-Land einstimmig die Anbaumaßnahmen am Feuerwehrhaus Schleidweiler.
Feuerwehrhaus Rodt, Umbau- und Anbaumaßnahmen
Der Feuerwehrausschuss im Verbandsgemeinderat Trier-Land empfahl dem Verbandsgemeinderat Trier-Land einstimmig die Umbau- und Ausbaumaßnahmen im Feuerwehrhaus Rodt.
Aufbau einer Wasserwehr
Der Feuerwehrausschuss im Verbandsgemeinderat Trier-Land empfahl dem Verbandsgemeinderat Trier-Land einstimmig den Aufbau und die Unterhaltung einer Wasserwehr, je nach Notwendigkeit, über das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Trier-Land.
Feuerwehrgerätehaus Godendorf-Edingen
Im Rahmen einer Präsentation wurden alle Räumlichkeiten, auch die neuen Planungen im Untergeschoss bzgl. der Vorhaltung von Sandsäcken vorgestellt.
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Klima und Naturschutz sowie der Feuerwehrauschuss nahmen die vorgestellte Variante zur Kenntnis und empfahlen dem Verbandsgemeinderat einstimmig folgende Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Leistungsstufe 1 auf Basis der vorgestellten Vorentwurfsvariante fertigzustellen. Der Vorsitzende wird zu allen erforderlichen Entscheidungen der Verbandsgemeinde im Zuge der Planung und Ausführung dieses Projektes im Einvernehmen mit den Beigeordneten ermächtigt.
Zweckvereinbarung VG Trier-Land mit VG Ruwer, Ausrückebereich Hockweiler und Franzenheim
Der vollständige Text der Zweckvereinbarung ist als Anlage beigefügt.
Der Feuerwehrausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat einstimmig, die Zweckvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Trier-Land und der Verbandsgemeinde Ruwer über den Einsatz der Feuerwehren im dem Ausrückbereich Hockweiler und Franzenheim in der Verbandsgemeinde Trier-Land abzuschließen.
Umbau und Erweiterung Kita Ralingen inkl. gemeinsamer Mensa für Grundschule Ralingen (nur AUBKN)
Im Rahmen der Vorentwurfsplanung wurden verschiedene Varianten vorgestellt, die sich im Wesentlichen an den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie orientieren.
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Klima und Naturschutz nahm die vorgestellte Variante zur Kenntnis und empfahl dem Verbandsgemeinderat einstimmig bei einer Enthaltung zu beschließen, die Planungsleistungen aufbauend auf dieser Variante weiter zu verfolgen. Dem entsprechend sollen die Leistungsphasen 1-4 HOAI, Leistungsstufe 1, vollständig erbracht werden. Zu allen Entscheidungen, die die Verbandsgemeinde bis dahin noch zu treffen hat, wird der Vorsitzende im Einvernehmen mit den Beigeordneten ermächtigt.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorliegen der erforderlichen Unterlagen, alle Fördermöglichkeiten zu ermitteln und die notwendigen Anträge zu stellen. Hierbei gilt es insbesondere, den letzten Abgabetermin für den Förderantrag nach GaFöG, den 30.06.2025, mit dem Abschluss der Leistungsphase 3 einzuhalten.
Umbau und Erweiterung Kita Trierweiler inkl. gemeinsamer Mensa für Grundschule Trierweiler (nur AUBKN)
Im Rahmen der Vorentwurfsplanung wurden verschiedene Varianten geprüft, die sich einerseits an der eingeschossigen Darstellung aus der Machbarkeitsstudie, andererseits an der zweigeschossigen Studie aus der Architektenbewerbung, orientieren.
In Abstimmung mit der Kita-Leitung und der Ortsgemeinde wird eine daraus entwickelte 1 ½ -geschossige Variante als Lösung in dem weiteren Plan- und Umsetzungsprozess favorisiert.
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Klima und Naturschutz nahm die vorgestellte Variante zur Kenntnis und empfahl dem Verbandsgemeinderat zu beschließen, die Planungsleistungen aufbauend auf dieser Variante weiter zu verfolgen. Dem entsprechend sollen die Leistungsphasen 1-4 HOAI, Leistungsstufe 1, vollständig erbracht werden.
Zu allen Entscheidungen, die die Verbandsgemeinde bis dahin noch zu treffen hat, wird der Vorsitzende im Einvernehmen mit den Beigeordneten ermächtigt.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorliegen der erforderlichen Unterlagen, alle Fördermöglichkeiten zu ermitteln und die notwendigen Anträge zu stellen.
Hierbei gilt es insbesondere, den letzten Abgabetermin für den Förderantrag nach GaFöG, den 30.06.2025, mit dem Abschluss der Leistungsphase 3 einzuhalten.
Umbau und Erweiterung Kita Trierweiler, Bereitstellung einer Fläche für die Interimskita
Um den An- und Umbau der Kita Trierweiler zügig und sicher durchführen zu können, beabsichtigt die Ortsgemeinde Trierweiler den gesamten Kita-Betrieb während der Bauphase auszulagern. Dies soll in Form einer Containeranlage auf dem Sportplatz neben der Turnhalle realisiert werden.
Der Ausschuss für Bauen, Umwelt, Klima und Naturschutz empfahl dem Verbandsgemeinderat einstimmig, der Ortsgemeinde Trierweiler die Sportfläche neben der Turnhalle Trierweiler kostenfrei zur Aufstellung einer Interimskita in Containerbauweise bis zum Ende der Bauzeit zu überlassen.
Weiter gestattet die Verbandsgemeinde der Ortsgemeinde Trierweiler - soweit technisch möglich und erforderlich – vorhandene Versorgungseinrichtungen (z. B. Wasser, Abwasser, Strom) der Turnhalle zu nutzen.
Alle zusätzlich anfallenden Verbrauchskosten trägt die Ortsgemeinde Trierweiler. Der Platz ist durch die Ortsgemeinde Trierweiler nach dem Rückbau wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Fortschreibung Flächennutzungsplan im Bereich Zemmer, Schönfelderhof wg. Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage (nur AUBKN)
Entsprechend der Beschlussfassung in der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 11.12.2024 wurde der Fortschreibungsentwurf des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Trier-Land - Themenbereich Wohnen und Gewerbe - für den Bereich Schönfelderhof in der Ortsgemeinde Zemmer öffentlich ausgelegt und die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Klima und Naturschutz empfahl dem Verbandsgemeinderat Trier-Land einstimmig bei einer Enthaltung folgende Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die während der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen so zu behandeln, wie dies in der den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates zugänglich gemachten Abwägungstabelle zu den einzelnen Stellungnahmen beschrieben ist.
Weiterhin beschließt der Verbandsgemeinderat die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Trier-Land, Themenbereich Wohnen und Gewerbe, Bereich Schönfelderhof.
Die vollständige Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) ist im Internet unter https://ratsinfoservice.de/ris/trierland abrufbar.