| Der Vorsitzende teilte u.a. mit: | |
| - | dass Oliver Berg als neuer ehrenamtlicher Wehrleiter der Verbandsgemeinde Trier-Land gewählt worden sei. Der Vorsitzende beglückwünschte Herrn Oliver Berg zur Wahl. |
| - | dass ein Gespräch mit der Trägergesellschaft ctt angestrebt werde, um die Gründe für die Schließung des Schwimmbads „Haus auf dem Wehrborn“ zu erfahren und ob es Möglichkeiten gibt, das Schwimmbad nochmals zu öffnen. Gleichzeitig suche die Schulabteilung Alternativstandorte, um das Schulschwimmen für die Grundschulen Trierweiler und Newel / Butzweiler weiterhin zu ermöglichen. Sobald hier nähere Information vorliegen, wird im Schulträgerausschuss, HFA und Verbandsgemeinderat entsprechend darüber informiert. |
Weiter informierte der Vorsitzende über den aktuellen Stand der Planungen zum Bau des Brandschutz- und Ausbildungszentrums BAZ Newel mit. Der Spatenstich ist für Spätsommer/Herbst 2025 geplant. Die PEG Trier-Land mbH liegt derzeit vollumfänglich in ihrem selbstaufgestellten Zeitplan. In keinem Bereich sind derzeit Verzögerungen zu erkennen. Der Einzug in das Brandschutz- und Ausbildungszentrum zum Sommer 2027 bleibt weiterhin realisierbar. In der baubegleitenden Kommission wurden die aktuellen Entwicklungen im Detail kürzlich vorgestellt. Nach dem Baukostenindex BKI wird die Gesamtinvestitionssumme derzeit auf 13,9 Mio. € taxiert.
Im Jahr 2021 wurde das Büro Björnsen Beratende Ingenieure GmbH mit der Erstellung eines örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes (öHWVK) für die Ortsgemeinden Franzenheim, Hockweiler, Igel, Kordel, Langsur, Newel, Ralingen, Trierweiler und Welschbillig beauftragt. Ausgenommen hiervon waren die Gemeinden Aach und Zemmer, für die bereits im Jahr 2022 vergleichbare Konzepte, jeweils durch die Büros Reihsner und Hömme, erstellt wurden.
Im Februar 2025 legte das Büro Björnsen Beratende Ingenieure GmbH einen ersten Entwurf der umfangreichen Ausarbeitung des öHWVK vor, welches sich aus mehreren Komponenten zusammensetzt und im Kern aus einer Auflistung von ca. 1.300 Einzelmaßnahmen besteht, die durch eine Gegenüberstellung von Aufwand und Nutzen in eine Gewichtung münden.
| Auf Empfehlung der Fachausschüsse AUBKN und HFA nahm der Verbandsgemeinderat zur Kenntnis und beschloss einstimmig: | ||
| 1) | Der vorliegende Entwurf des örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes (öHWVK) ist, ergänzt durch die bereits erarbeiteten Konzepte für die Ortsgemeinden Aach und Zemmer, fortzuschreiben, auszuwerten und entsprechend einer zu erarbeitenden Prioritätenliste in die Umsetzung zu bringen. | |
| 2) | Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Planungsleistungen, und zwar in der ersten Stufe einer vorbereitenden Machbarkeitsstudie, für folgende Maßnahmen bzw. Projekte, die in der Zuständigkeit der Verbandsgemeinde liegen, zeitnah (im Jahr 2025) zu vergeben bzw. in eine bauliche Umsetzung zu bringen: | |
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| - | Wiederherstellung eines Retentionsbeckens an der Bundesstraße 51 in der Ortsgemeinde Newel, die den Rückhalt des Bachs an der Langmauer – Gewässer III. Ordnung dient, |
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| - | Renaturierung und Hochwasservorsorge am Grundsgraben – Gewässer III. Ordnung, in der Ortsgemeinde Zemmer, |
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| - | Renaturierung und Hochwasservorsorge am Bodensbergbach – Gewässer III. Ordnung, in der Ortsgemeinde Aach. |
| 3) | Für die Ableitung eines Gewässerunterhaltungsplanes aus dem öHWVK sind die erforderlichen Ingenieurleistungen zu beschaffen. | |
| 4) | Zum Zwecke der Fortschreibung des Gewässerunterhaltungsplanes aus 3) wird die Verwaltung beauftragt, eine datenbankbasierte Softwarelösung zu finden, welche sich in die vorhandene IT-Strategie der Verbandsgemeinde implementieren lässt. | |
| 5) | Konsequente Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern III. Ordnung entsprechend den Empfehlungen aus dem öHWVK. | |
Auf einstimmige Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Klima und Naturschutz beschloss der Verbandsgemeinderat einstimmig, die während der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen so zu behandeln, wie dies in der Abwägungstabelle zu den einzelnen Stellungnahmen beschrieben ist.
Weiterhin beschloss der Verbandsgemeinderat die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Trier-Land Themenbereich Wohnen und Gewerbe für Teile des Gebietes der Ortsgemeinde Newel, Ortsteil Newel.
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land beschloss einstimmig, ein Verfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes – Teilbereich Wohnen und Gewerbe für den Ortsteil Rodt, Zemmerer Straße, einzuleiten.
Dieser Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Absatz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Weiterhin stimmte der Verbandsgemeinderat dem Fortschreibungsentwurf des Flächennutzungsplanes zu und gab diesen zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Absatz 1 BauGB sowie zur Durchführung des Scopingverfahrens gem. § 4 Absatz 1 BauGB frei.
Der im Ausschuss für Umwelt, Bauen, Klima und Naturschutz in der Sitzung am 03.12.2024 vorgestellte Vorentwurf wurde nach den vorgebrachten Anregungen optimiert.
Dem Vorentwurf war eine erste Kostenschätzung beigefügt, die die Verwaltung nach dem Stand der bisherigen Beschlüsse den jeweiligen Bauherren zugeteilt hat.
| Hieraus ergeben sich zunächst folgende Kostenanteile: | |
| Ortsgemeinde Welschbillig | 686.718,46 € |
| Verbandsgemeinde Trier-Land | 757.158,10 € |
| Summe | 1.443.876,56 € |
Der Verbandsgemeinderat beschloss auf Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Klima und Naturschutz mehrheitlich, die Vorentwurfsplanung im jetzigen Stand abzuschließen und diese zur Ausführung der anstehenden Leistungsstufe 2 (ab Leistungsphase 3 HOAI) freizugeben.
Der Verbandsgemeinderat beschloss auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses einstimmig, einer Kostenerstattung an die Ortsgemeinde Newel in Höhe von 39.000 € für alle im Raum stehenden Erstattungsforderungen gegenüber der Verbandsgemeinde aufgrund von Planungsaktivitäten im Zusammenhang mit dem gemeinsam betriebenen und zwischenzeitlich beendeten Bauprojektes „Neubau eines Feuerwehrgerätehauses/Gemeindehauses im Ortsteil Beßlich“ zuzustimmen. Mit Zahlung dieses Betrages sind auch alle bisher entstandenen bzw. noch entstehenden Aufwendungen für von der Ortsgemeinde in Anspruch genommene externe rechtsberatende Leistungen im Zuge der Geltendmachung ihrer Erstattungsforderungen abgegolten. Diese Aufwendungen werden von der Gemeinde selbst getragen.
Die Freiwillige Feuerwehr Schleidweiler hat in den letzten Jahren einen starken Anstieg der aktiven Mitglieder zu verzeichnen. Zusätzlich wurde eine Bambini Feuerwehr ins Leben gerufen. Die Gründung einer Jugendfeuerwehr ist angedacht. Der nun angedachte Anbau wird durch den Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Schleidweiler in Eigenregie ausgeführt. Die Verbandsgemeinde Trier-Land soll bei dieser Maßnahme die Kosten für Baumaterialen, die Planungs- und Genehmigungskosten und ggfls. weitere Kosten, die bei Entfall von ehrenamtlichen Eigenleistungen anfallen, übernehmen.
Im 1. Nachtragshaushalt 2025 wurden vorsorglich 100.000,00 EUR eingestellt.
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land beschloss einstimmig den Anbau des Feuerwehrhauses Schleidweiler. Der Bürgermeister wurde ermächtigt, diesbezüglich notwendige Aufträge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu vergeben.
Die Zustimmung erfolgte unter dem Vorbehalt einer zustimmenden Empfehlung des Feuerwehrausschusses und der Genehmigung des 1. Nachtragshaushaltes 2025 durch die Kommunalaufsicht.
Die angedachten Umbauarbeiten werden durch den Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Rodt in Eigenregie ausgeführt. Lediglich die Stuckateurarbeiten müssen im Auftrag vergeben werden.
Die Verbandsgemeinde Trier-Land soll bei dieser Maßnahme die Kosten für Baumaterialen, die Kosten für Stuckateurarbeiten, Planungs- und Genehmigungskosten und ggfls. weitere Kosten, die bei Entfall von ehrenamtlichen Eigenleistungen anfallen, übernehmen.
Im Haushalt 2025 wurden finanzielle Mittel in Höhe von 25.000,00 EUR, im 1. Nachtragshaushalt 2025 zusätzlich 75.000,00 EUR eingestellt.
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land beschloss einstimmig den Umbau- und Ausbau des Feuerwehrhauses Rodt. Der Bürgermeister wurde ermächtigt, diesbezüglich notwendige Aufträge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu vergeben.
Die Zustimmung erfolgte unter dem Vorbehalt einer zustimmenden Empfehlung des Feuerwehrausschusses und der Genehmigung des 1. Nachtragshaushaltes 2025 durch die Kommunalaufsicht.
Der Verbandsgemeinderat fasste auf Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Klima und Naturschutz folgende Beschlüsse einstimmig:
Die Arbeiten zur Flachdachsanierung im Bereich der Schülertoiletten der Grundschule Igel sollen beginnend am 07.07.2025 durchgeführt werden. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, den Vorsitzenden zu den erforderlichen Vergabeentscheidungen zu ermächtigen. Zur Sicherstellung einer termingerechten Ausführung innerhalb der Sommerferien muss der Auftrag mit ausreichender Vorlaufzeit erteilt werden.
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, den Vorsitzenden, im Einvernehmen mit den Beigeordneten, zu den notwendigen Vergabeentscheidungen, bis zu einem Betrag in Höhe von 80.000 €, zu ermächtigen.
Es ist beabsichtigt den baulichen 2. Rettungsweg in der Grundschule Ralingen in den Sommerferien 2025 (beginnend am 07.07.2025) herzustellen. Die Firmen benötigen eine angemessene Vorlaufzeit von der Beauftragung über die Materialbestellung (Vorfertigung) bis zur Montage.
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, den Vorsitzenden im Einvernehmen mit den Beigeordneten zu den anstehenden Vergabeentscheidungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltmittel zu ermächtigen.
Der Austausch der alten Holzfenster in der Grundschule ist derzeit in Planung und Vorbereitung. Die Arbeiten sind für die kommenden Sommerferien vorgesehen. In diesem Zuge sollen die noch verbliebenden, alten Fenster im 1. Obergeschoss ausgetauscht werden.
Eine entsprechende Preisanfrage wurde bereits durchgeführt. Als wirtschaftlichster Bieter geht die Firma Luxfen, Fließem mit einem Angebotspreis von 27.969,79 € brutto hervor.
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Fensterbauarbeiten in der Grundschule Welschbillig an die Firma Luxfen, Fließem zu einem Angebotspreis von 27.969,76 €.
Im Umfeld der Grundschule und Turnhalle Trierweiler sind seit einigen Jahren Sachbeschädigungen in erheblichem Umfang hinzunehmen. Mehrfach wurde Strafanzeige erstattet. Die Ermittlungen wurden erfolglos eingestellt. Gegenmaßnahmen blieben ohne Erfolg.
Derzeit erschließt sich kein anderes wirksames Mittel zur Unterbrechung der Beschädigungsserie, als den betroffenen Bereich einer permanenten Beobachtung zu unterziehen. Nach Ablauf eines Jahres ist zu überprüfen, ob der Grund für eine zulässige Videoüberwachung noch fortbesteht.
Der Verbandsgemeinderat beschloss mehrheitlich, auf Grundlage des Empfehlungsbeschlusses des Schulträgerausschusses vom 13.03.2025, dass zur Vermeidung von Sachschäden und zum Schutze der Kinder an der Grundschule Trierweiler eine datenschutzkonforme temporäre Videoüberwachung eingerichtet wird. Der Vorsitzende wurde ermächtigt, die für die temporäre Einrichtung und Betrieb erforderlichen Auftragsvergaben durchzuführen.
Eine Befassung mit der Thematik ist geboten, weil sich das in Rede stehende Gebäude – auch hinsichtlich seiner Energieeffizienz – in einem schlechten baulichen Zustand befindet.
Der Beschlussvorschlag zur planerischen Untersuchung von zwei Handlungsalternativen trägt dem Umstand Rechnung, dass nach heutigem Kenntnisstand die Wirtschaftlichkeit einer Generalsanierung im Vergleich zu einem Ersatzneubau fraglich ist.
Zur Beauftragung einer Machbarkeitsstudie sind im Haushalt 2025 der Verbandsgemeinde Trier-Land keine Mittel eingeplant, so dass die Ermächtigung unter den Vorbehalt der Genehmigung entsprechender Haushaltsmittel im Rahmen eines Nachtragshaushaltsplanes 2025 gestellt wird.
Der Antrag der CDU-Fraktion, den Tagesordnungspunkt zu vertagen, wurde mehrheitlich abgelehnt.
Auf Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Klima, Umwelt und Naturschutz beschloss der Verbandsgemeinderat mehrheitlich, im Rahmen einer extern zu beschaffenden Machbarkeitsstudie zwecks Vorbereitung einer Entscheidung zum Eintritt in eine Objektplanung alle relevanten Rahmenbedingungen betreffend eine bauliche Ertüchtigung des Bestandsgebäudes, in welchem die Tourist-Information Wasserbilligerbrück ansässig ist, oder eines Ersatz-Neubaus an selber Stelle prüfen zu lassen. Hierbei sind im Grundsatz zwei Varianten zu betrachten:
Variante 1:
Generalsanierung (einschließlich energetischer Sanierung) des Gebäudebestands unter Beibehaltung der aktuellen Nutzfläche.
Variante 2:
Vollständiger Abriss des Gebäudebestands zumindest bis Oberkante Kellergeschoss und Errichtung eines eingeschossigen Ersatz-Neubaus mit bedarfsgerechter Neugestaltung der Nutzfläche sowie der sich hierdurch möglicherweise ergebenden größeren Freiflächen.
Darüber hinaus wurde der Vorsitzende ermächtigt, alle für die Umsetzung des Grundsatzbeschlusses notwendigen Planungsleistungen vergaberechtskonform zu beschaffen sowie entsprechende Aufträge an geeignete Planungsbüros zu erteilen. Diese Ermächtigung umfasst auch die konkrete Bestimmung des Leistungsumfangs der Machbarkeitsstudie.
Die Inanspruchnahme der Ermächtigung wird unter den Vorbehalt einer Bereitstellung von HH-Mitteln im Nachtragshaushalt 2025 in Höhe von 50.000 € sowie eines Einvernehmens mit der Gemeinde Mertert-Wasserbillig zur Umsetzung der beschriebenen Planungsaktivität und der Sicherstellung einer hälftigen Erstattung aller Planungsaufwendungen seitens der Gemeinde Mertert-Wasserbillig gestellt.
Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz bietet über seine Tochtergesellschaft Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH den rheinland-pfälzischen Gemeinden, Städten, Zweckverbänden, Anstalten, Eigenbetrieben und kommunalen Unternehmen die Teilnahme an einer gebündelten Ausschreibung zur Beschaffung der Stromlieferung für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 an (feste Vertragslaufzeit 3 Jahre). Hierzu sind ein entsprechender Auftrag bzw. entsprechende Vollmachten an die Kommunalberatung erforderlich.
| Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig: | ||
| 1. | Der Verbandsgemeinderat Trier-Land nahm die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis. | |
| 2. | Die Verwaltung wurde bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Verbandsgemeinde Trier-Land ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. | |
| 3. | Der Verbandsgemeinderat Trier-Land bevollmächtigte das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Verbandsgemeinde Trier-Land teilnimmt, namens und im Auftrag der Verbandsgemeinde Trier-Land vorzunehmen. | |
| 4. | Die Verbandsgemeinde Trier-Land verpflichtete sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtete sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. | |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Verbandsgemeinde Trier-Land nach folgenden Maßgaben erfolgen: | |
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| A. | Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms |
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| Ökostrom mit 33 % Neuanlagenquote (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) |
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| B. | Beschaffungsmodell |
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| Strukturierte Beschaffung - Fixer Lieferpreis für jedes Kalenderjahr |
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| C. | Zuordnung |
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| Die (Einfach)Auswahl nach A und B gilt für alle unsere Abnahmestellen. |
Aufgrund der neuen Organisation innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr Trier-Land, Einführung eines ehrenamtlichen Wehrleiters, ist eine Anpassung der Hauptsatzung notwendig. Die Änderung wurden mit der Wehrleitung abgestimmt.
Der ehrenamtliche Wehrleiter der Verbandsgemeinde Trier-Land erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 Prozent des Höchstsatzes, zuzüglich eines Zuschlages für jede im Gemeindegebiet aufgestellte Ortsfeuerwehr, nach § 10 Abs. 1 der derzeit gültigen Feuerwehrentschädigungsverordnung.
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land beschloss einstimmig die I. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Trier-Land. Die Änderungssatzung soll rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft treten.
Durch verschiedenartige Veränderungen im Haushalt der Verbandsgemeinde Trier-Land ist die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes für das Jahr 2025 notwendig geworden. Die einzelnen Maßnahmen sind im Vorbericht des Nachtragshaushaltsplanes erläutert und dargestellt.
Um den Haushalt auszugleichen, ist eine Erhöhung der Verbandsgemeindeumlage um 1,0 % erforderlich. Hierbei wurde nicht nur der eigene Finanzbedarf der Verbandsgemeinde, sondern auch die Finanzbedarfe der umlagepflichtigen Ortsgemeinden berücksichtigt. Ziel war es, einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen und die Erhöhung der Umlage dennoch so gering wie möglich zu gestalten.
| Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Trier-Land | |
| a) | stimmte der vorliegenden I. Nachtragshaushaltssatzung 2025 nebst Anlagen inklusive der vorgeschlagenen Änderungen zu und |
| b) | setzte den Satz für die Verbandsgemeindeumlage 2025 unter Berücksichtigung der Bedarfsbetrachtung der umlagepflichtigen Kommunen auf 39,5 % fest. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt 20 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 10 Enthaltungen
Gemäß § 17 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist die Übertragung von nicht in Anspruch genommener Haushaltsermächtigungen in das folgende Haushaltsjahr möglich. Die Übertragungen erhöhen die Planungspositionen des folgenden Haushaltsjahres.
| 1. | Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Trier-Land beschloss einstimmig auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses Haushaltsermächtigungen für ordentliche Aufwendungen und ordentliche Auszahlungen in Höhe von insgesamt 570.217,24 € gem. § 17 Abs. 1 GemHVO in das Haushaltsjahr 2025 zu übertragen. Eine detaillierte Auflistung ist als Anlage beigefügt. Die Aufwendungen und Auszahlungen belasten in Höhe ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme sowohl den jeweiligen Teilergebnis- als auch den jeweiligen Teilfinanzhaushalt des Haushaltsjahres 2025. |
| 2. | Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Trier-Land nahm zur Kenntnis, dass Ermächtigungen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten in Höhe von insgesamt 8.211.653,66 € gem. § 17 Abs. 2 GemHVO bestehen bleiben. Eine detaillierte Auflistung ist als Anlage beigefügt. Die Auszahlungen belasten in Höhe ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme den jeweiligen Teilfinanzhaushalt des Haushaltsjahres 2025. |
Gemäß § 33 Abs. 1 GemO ist der Verbandsgemeinderat insbesondere über das Ergebnis der überörtlichen Kassenprüfung zu unterrichten.
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Trier-Land nahm den Prüfbericht sowie den sich anschließenden Schriftverkehr anlässlich der unvermuteten überörtlichen Kassenprüfung zur Kenntnis.
| Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, | |
| a) | den geprüften Jahresabschluss 2023 des Abwasserwerkes Trier-Land in vorliegender Form festzustellen und zu genehmigen, |
| b) | den Jahresgewinn in Höhe von 66.024,73 € mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. |
| Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig: | |
| a) | Dem Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes Trier-Land für das Jahr 2025, nebst Anlagen, zuzustimmen. |
| b) | Der Gebührenfestsetzung für das Jahr 2025 zuzustimmen. |
| c) | Dem Erfolgs-, Vermögens-, Investitions- und Stellenplan 2025 in vorliegender Form zuzustimmen. |
Zum geplanten Projekt gehört neben den Verkehrsschildern und Absperrmaterialien die Beschaffung einer mobilen Ampelanlage, eines Transporters, eines Gabelstaplers sowie einer Büroausstattung, etc..
Die angedachte Schilderwerkstatt kann nach Rücksprache mit der ADD in der Pilotförderung „Interkommunale Zusammenarbeit“ Rheinland-Pfalz, bei einer Festbetragsförderung von bis zu 370.00,00 EUR, gefördert werden. Fördervoraussetzungen sind u.a. ein Effizienzgewinn von mindesten 15 Prozent pro Jahr für die beteiligten Kommunen, Kooperationsprojekt auf Dauer, jedoch mindestens 5 Jahre, Beschlüsse aller beteiligten Kommunen.
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land beschloss einstimmig, der geplanten interkommunalen Zusammenarbeit mit den elf beteiligten Ortsgemeinden im Förderprojekt Schilderwerkstatt zuzustimmen.
Die Verwaltung wurde mit der Antragsstellung Pilotförderung „Interkommunale Zusammenarbeit“ Rheinland-Pfalz beauftragt.
Um zukünftig die Vergabeverfahren der Planer im Oberschwellenbereich zeitlich zu komprimieren, soll die folgende Bewertungsmatrix als Grundlage für die Auswertung der Angebote verwendet werden. Bei der Bewertungsmatrix sind auf der zweiten Stufe nur auftragsbezogene Kriterien aufzustellen. Die Eignungsprüfung im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs (Stufe 1), wo die wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit maßgeblich ist, bleibt davon unberührt. Die Auswertung der Zuschlagskriterien erfolgt in der Verwaltung.
Die Zuschlagskriterien der Gewerke Objektplaner, Tragwerksplaner und Technische Ausrüstung bilden das Honorar und die Qualität, welche mit einer Gewichtung von 30:70 in die Bewertung fließen soll.
| Die Qualität wird anhand folgender Kriterien festgelegt: | |
| a) | Darstellung der üblichen Projektorganisation des Bieters in der Planung und Ausführungsphase |
| b) | Darstellung der Kommunikation und Kommunikationswege mit dem Auftraggeber und den weiteren Projektbeteiligten |
| c) | Darstellung der Präsenz vor Ort und Reaktionszeiten |
| d) | Darstellung der Kostenkontrolle |
| e) | Darstellung der Terminkontrolle |
| f) | Art und Güte der schriftlichen und ggf. mündlichen Präsentation des Kriteriums „Qualität“ |
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land beschloss einstimmig, die Bewertungsmatrix bei der Auswertung der Zuschlagskriterien für die VgV Verfahren zugrunde zu legen.
Der Verbandsgemeinderat schlug auf einstimmigen Beschluss Frau Daniela Steil für das Amt als Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Trierweiler vor.
Der Verbandsgemeinderat nahm die Nebentätigkeiten und Ehrenämter, die Bürgermeister Michael Holstein im vergangenen Kalenderjahr 2024 ausgeübt hat, zur Kenntnis.
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land beschloss einstimmig die Annahme der Spende für die Freiwillige Feuerwehr Ralingen in Höhe von 500,00 € der Gipsbergbau Engel GmbH. Die Genehmigung der Kreisverwaltung Trier-Saarburg – Kommunalaufsicht – liegt bereits vor.
Die vollständige Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) ist im Internet unter https://ratsinfoservice.de/ris/trierland abrufbar.