Gemäß § 14 Abs. 2 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) i. V. m. § 27 Gemeindeordnung (GemO) wird hiermit folgendes bekannt gemacht:
Am Donnerstag, 13. August 2026, 18:30 Uhr, findet im Gemeinde- und Jugendhaus Franzenheim die Wahl des stellvertretenden Wehrführers Freiwilligen Feuerwehr Franzenheim statt. Wahlberechtigt sind alle ehrenamtlichen aktiven Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Franzenheim.