Gemäß § 14 Abs. 2 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) i. V. m. § 27 Gemeindeordnung (GemO) wird hiermit folgendes bekannt gemacht:
Am Montag, 10. August 2026, 19:30 Uhr, findet im Gemeindehaus Hockweiler die Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Hockweiler statt. Wahlberechtigt sind alle ehrenamtlichen aktiven Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Hockweiler und der Jugendfeuerwehr Hockweiler, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.