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Amtsblatt VG Trier-Land
Ausgabe 28/2022
Verbandsgemeinde Trier-Land
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Aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses im Verbandsgemeinderat Trier-Land am 22.06.2022

Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende gab die folgenden Mitteilungen bekannt.

1.

Mit Schreiben vom 10.05.2022 erkennt die Kreisverwaltung Trier-Saarburg die Notwendigkeit der Vorhaltung eines Mannschaftstransportfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Welschbillig an und stellt für das Jahr 2032 einen Festbetrag in Höhe von 13.000,- Euro als Bezuschussung in Aussicht. Sollte eine vorzeitige Beschaffung erforderlich sein, muss in jedem Fall eine erneute Mitteilung an den Kreis erfolgen, damit dieser gesondert zugestimmt werden kann.

2.

Mit Schreiben vom 06.04.2022 lehnt die ADD den Zuwendungsantrag zur Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 für die FFW Langsur ab.

Begründung: Gemäß der Feuerwehrverordnung ist in den Risikoklassen B1 bis B3 ist die Vorhaltung eines TLF 3000 grundsätzlich nicht vorgesehen, es sei denn, es liegt ein Ausnahmetatbestand vor, der die Vorhaltung eines entsprechenden Fahrzeuges aus einsatztaktischen Gründen rechtfertigt. Ein solcher Ausnahmetatbestand liegt nicht vor.

Zudem wurde das zu ersetzende TLF 8/18 bereits in Verbindung mit einem LF 8/6 gefördert, so dass die Förderung eines weiteren TLF 3000 vorliegend nicht erfolgen kann.

Generalsanierung Grundschule Kordel, Sanierungsfahrplan

Der Vorsitzende erläuterte den Sachverhalt und übergab das Wort an den Energieberater Klaus Dieter Krug. Dieser stellte den Anwesenden den energetischen Sanierungsfahrplan vor.

Die Fragen der Ausschussmitglieder wurden hinreichend beantwortet.

Der Haupt- und Finanzausschuss nahm die Vorstellung zustimmend zur Kenntnis und empfahl dem Verbandsgemeinderat einstimmig bei einer Enthaltung nach Abschluss der Bedarfsplanung die erforderlichen Planungsleistungen zur Umsetzung des Projektes auszuschreiben.

Ersatzbeschaffung TSF-W Butzweiler

Am Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF-W) Butzweiler entstand durch einen Unfall während der Reparaturarbeiten in einer Fachwerkstatt am Fahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Der Feuerwehrausschuss der Verbandsgemeinde Trier-Land hat in seiner Sitzung am 15.06.2022 eine Empfehlung an den Verbandsgemeinderat Trier-Land zur dringenden Ersatzbeschaffung eines TSF-W Allrad für die FFW Butzweiler zu einem Bruttopreis von 222.533,57 EUR bei der Fa. Rosenbauer beschlossen.

Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Trier-Land empfahl dem Verbandsgemeinderat Trier-Land aufgrund der Dringlichkeit einstimmig die unverzügliche Ersatzbeschaffung eines TSF-W für die FFW Butzweiler nach Angebot der Fa. Rosenbauer, zu einem Preis von 222.533,57 EUR (brutto), ohne Beladung und Pumpe.

Zukunft Trier-Land - Förderung

Die Grundüberlegung von „Zukunft Trier-Land - Förderung“ ist es, ohne großen Verwaltungsaufwand, möglichst spontan und individuell, besondere Initiativen, Projekte und Maßnahmen innerhalb der VG Trier-Land für die Menschen vor Ort, sehr niedrigschwellig zu unterstützen. Eine gleichzeitige Förderung mit anderen öffentlichen oder privaten Mitteln ist zulässig.

„Zukunft Trier-Land - Förderung“ ist ein freiwilliges Angebot der Verbandsgemeinde Trier-Land, getragen von den politischen Parteien und Gruppierungen sowie der Verwaltung und stellt eine Anerkennung für bürgerliches Engagement dar.

Der Verbandsgemeinderat hat in der Sitzung vom 30.06.2021 auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses grundsätzlich die Einführung eines Fonds Zukunft Trier-Land - Förderung beschlossen.

Der Haupt- und Finanzausschuss des Verbandsgemeinderates empfahl dem Verbandsgemeinderat mehrheitlich bei zwei Enthaltungen die Richtlinie für den Fonds Zukunft Trier-Land - Förderung zu beschließen.

Anpassung Kommunalanteil zur Förderung der Ehe-, Erziehungs- und Lebensberatungsstellen des Bistums

Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem VG-Rat einstimmig, der Anpassung des Kommunalanteils der VG Trier-Land für die Förderung der Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle Trier von bisher 5.500 € auf 6.652 € ab dem Jahr 2022 zuzustimmen.

Die den im Haushalt bisher berücksichtigten Betrag von 5.500 € übersteigenden Mittel sind durch Einsparungen bei Buchungsstelle 116001-529200 (Sonstige Aufwendungen für Sach-und Dienstleistungen) gedeckt.

Anpassung der VG-Förderungsrichtlinie für die Gewährung von Zuschüssen aus Jugendpflegemitteln

Die Förderungsrichtlinie wurde zuletzt 2002 zur Einführung des Euros angepasst. Dementsprechend haben die Fördersätze über die Jahre einen starken Wertverlust erlitten und auch die Konditionen werden von der Jugendpflege als nicht mehr zeitgemäß markiert.

U. a. wird vorgeschlagen zur Entlastung des Ehrenamtes den Vorantrag formlos zu ermöglichen, die Ausschlussfrist von 6 auf 8 Wochen zu erhöhen und auch Betreuende zu fördern, die nicht aus der VG kommen. Junge Erwachsene können als Betreuungskräfte eingetragen werden, wenn sie eine „Juleica-Karte“ besitzen. Zur Unterstützung kleinerer Angebote im ländlichen Raum zur Deckung des Bedarfes der Jugendarbeit wird die Mindestteilnehmerzahl von 8 auf 7 gesenkt. Es wird vorgeschlagen, Pausenzeiten nicht mehr aus den Programmen herauszurechnen, da die Aufsichtspflicht weiter besteht.

Bezüglich Internationaler Jugendbegegnungen wurden die Anforderungen präzisiert, sodass eine möglichst internationale Verteilung herbeigeführt werden sowie im Rahmen dessen möglichst viel intergruppaler Kontakt bestehen soll. Damit soll der interkulturelle Austausch weiter ins Zentrum gerückt werden. Die bisherige Kategorie der „Bildungsveranstaltungen“ wird umbenannt in „Veranstaltungen der gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Bildung“.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat einstimmig, der angepassten Förderungsrichtlinie für die Gewährung von Zuschüssen aus Jugendpflegemitteln der Verbandsgemeinde Trier-Land mit Inkrafttreten zum 15.07.22 zuzustimmen.

Fördermittel für junge Menschen aus einkommensschwachen Familien

Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat einstimmig, dem Konzept zur Förderung junger Menschen aus einkommensschwachen Familien in der Verbandsgemeinde Trier-Land im Bereich der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit mit Inkrafttreten zum 15.07.22 zuzustimmen.

Änderung der Richtlinien der Verbandsgemeinde Trier-Land zur Förderung von privaten Bauvorhaben in den Ortskernen

Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat einstimmig, die Richtlinien der Verbandsgemeinde Trier-Land zur Förderung von privaten Bauvorhaben in den Ortskernen wie folgt zu ergänzen:

Punkt 4 „Antrags- und Bewilligungsbedingungen“:

Unter dem Beginn des Vorhabens sind der Abschluss eines Kaufvertrags, eines Werkvertrags, eines Liefer- und Dienstleistungsauftrages sowie die Aufnahme von Eigenarbeiten zu verstehen.

Anmietung von Räumlichkeiten für den Jugendring Trier-Land e.V. und die Jugendpflege Trier-Land

Aufgrund der Hochwasserereignisse im Juli 2021 und des daraus resultierenden dringenden Bedarfs einer Auslagerungsmöglichkeit für die Kita Kordel hatte sich der Jugendring Trier-Land e.V. kurzfristig bereiterklärt, die Räumlichkeiten im Altbau der Grundschule Kordel zu räumen und für den Kitabetrieb zur Verfügung zu stellen.

Nach längerer Recherche konnten nun passende Räumlichkeiten im Gewerbegebiet in Sirzenich gefunden werden. Es handelt sich um zwei Büroräume inkl. Sanitäranlage von rd. 55 qm sowie einem Lageranteil von rd. 70 qm mit Rampenzugang und großer Außenfläche als Parkplatz. Eine Regalanlage steht kostenlos zur Mitbenutzung bereit. Außerdem kann der Internetanschluss des Hauses mitgenutzt werden.

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmte einstimmig der Anmietung der Räumlichkeiten im Gewerbegebiet Sirzenich für den Jugendring Trier-Land e.V. und die Jugendpflege Trier-Land zum 01.07.2022 zu.

Außerschulische Betreuungsangebote/Ganztagsschulangebot - Erhöhung Elternanteil Mittagsverpflegung

Im Rahmen der Teilnahme an den außerschulischen Betreuungsangeboten der Grundschulen bzw. am Ganztagsschulangebot der Grundschule Trierweiler wird den Schüler:innen die Einnahme einer warmen Mittagsmahlzeit ermöglicht. Hierzu wird von den Eltern ein Essensgeld pro eingenommene Mahlzeit zur teilweisen Deckung der entstehenden Kosten erhoben.

Eine Erhöhung der Essensgelder erfolgte trotz permanenter Kostensteigerungen in den letzten Jahren nicht. Aufgrund nun wiederum angekündigter weiterer Preiserhöhungen wird eine Anpassung der Elternanteile aber unumgänglich.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat einstimmig, der Erhöhung der Elternanteile an der Mittagsverpflegung in den außerschulischen Betreuungsangeboten der Grundschulen sowie der Ganztagsschule Trierweiler wie beschrieben zum 01.09.2022 zuzustimmen.

Ersatzbeschaffung eines Prüfgerätes für Atemschutzgeräte

Im Juli 2021 wurden große Teile der Ortsgemeinden entlang der Flüsse Kyll und Sauer überflutet. Betroffen war auch das Feuerwehrhaus Kordel, in welchem die Zentrale Atemschutzwerkstatt (ZAW) der Verbandsgemeinde Trier-Land untergebracht war. Das Hochwasser überflutete die gesamt ZAW. Es entstand Totalschaden.

Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Trier-Land beschloss einstimmig die Beschaffung eines Prüfgerätes für die Zentrale Atemschutzwerkstatt der Verbandsgemeinde Trier-Land bei der Fa. Dräger zu einem Preis von 13.560,05 EUR (brutto). Zusätzlich soll ein Laptop zu einem Preis von ca. 500,- EUR beschafft werden.

Die Finanzierung erfolgt über die Fluthilfe. Nicht gedeckte Mittel sind aus der Liquidität zu entnehmen.

Feuerwehrhaus Godendorf/Edingen, Netzstromersatzanlage

Der Verbandsgemeinderat Trier-Land hat in seiner Sitzung am 09.12.2021 beschlossen, ein Interessenbekundungsverfahren für die Planungsleistungen der Objektplanung (Architekt, TGA, Tragwerksplanung) für das Feuerwehrhaus Godendorf/Edingen durchführen zu lassen.

Der Feuerwehrausschuss der Verbandsgemeinde Trier-Land hat in seiner Sitzung am 15.06.2022 eine Empfehlung an den Verbandsgemeinderat Trier-Land beschlossen, die Planung des Feuerwehrhauses Godendorf/Edingen mit 4 Stellplätzen weiter zu verfolgen, incl. der Beschaffung eines Anhängers Netzstromersatzanlage.

Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Trier-Land empfahl dem Verbandsgemeinderat Trier-Land einstimmig die Weiterverfolgung der Planung des Projektes in der beschriebenen Form. Allerdings sollten bis zur endgültigen Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat Trier-Land die zu erwartenden Kosten des Projektes und die finanziellen Auswirkungen miteinbezogen werden.

Änderung der Hauptsatzung - Aufwandsentschädigung für Feuerwehrangehörige

Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige erhalten nach der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung Aufwandsentschädigung, wenn sie eine der in § 1 Abs.1 der Verordnung genannten Funktionen übernehmen. Nur diesen Feuerwehrangehörigen kann auch eine Aufwandsentschädigung gewehrt werden. Aufgrund der Organisation innerhalb der Feuerwehr und des entsprechenden Aufwands ist eine Anpassung der Hauptsatzung nötig.

Der Feuerwehrausschuss der Verbandsgemeinde Trier-Land hat in seiner Sitzung am 15.06.2022 dem Verbandsgemeinderat Trier-Land einstimmig empfohlen, die III. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Trier-Land zu beschließen.

Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Trier-Land empfahl dem Verbandsgemeinderat Trier-Land einstimmig, die Annahme der III. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Trier-Land.

Beschaffung eines Einsatzleitwagens (ELW 1)

Der Verbandsgemeinderat Trier-Land hat in seiner Sitzung am 15.09.2021 die Beschaffung eines Einsatzleitwagens beschlossen. In den Haushalt 2022 wurden folglich zur Beschaffung 150.000,00 EUR eingestellt.

Gegenüber dem erstmaligen Ansatz wurde die Leistungsbeschreibung durch folgende Komponenten ergänzt:

  • Allradantrieb
  • Schlechtwegefahrwerk
  • Markise
  • Einrichtung eines zweiten Arbeitsplatzes, incl. IT Ausstattung

Der Feuerwehrausschuss der Verbandsgemeinde Trier-Land hat in seiner Sitzung am 15.06.2022 eine Empfehlung an den Verbandsgemeinderat Trier-Land beschlossen, einen Einsatzleitwagen mit den aufgeführten Ergänzungen zu beschaffen. Die Mehrkosten sollen über den Haushaltsansatz für das LF 10 Kordel gesichert werden.

Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Trier-Land empfahl dem Verbandsgemeinderat Trier-Land einstimmig bei einer Enthaltung die Beschaffung des beschriebenen Einsatzleitwagens (ELW 1), incl. der dort aufgeführten Ergänzungen der Leistungsbeschreibung.

Die vollständige Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) ist im Internet unter https://pv-rat.de/ratsinfo/trierland abrufbar.