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Amtsblatt VG Trier-Land
Ausgabe 28/2026
Verbandsgemeinde Trier-Land
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Bekanntmachung

des Wahlleiters für die Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Trier-Land zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, dem 13. September 2026, von 8 bis 18 Uhr, findet die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters

und

am Sonntag, dem 27. September 2026, von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl für die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Trier-Land statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 07. August 2026, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land, Zimmer 205, Gartenfeldstraße 12, 54295 Trier zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land erhalten.

Trier, den 15.06.2026
Gez.: Dieter Müller
1. Beigeordneter als Wahlleiter