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Amtsblatt VG Trier-Land
Ausgabe 28/2026
Verbandsgemeinde Trier-Land
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Austausch von Wasserzählern gemäß Eichgesetz

Der Zweckverband Wasserwerk Trier-Land gibt bekannt, dass im Versorgungsgebiet die gemäß Eichgesetz anstehenden Wasserzählerwechsel durchgeführt werden. Nur bestimmte Wasserzähler sind betroffen. Der Austausch erfolgt ab Juli durch Mitarbeitende der Firma Biesenthal, Weißenthurm. Die Mitarbeitenden können sich durch eine entsprechende Vollmacht ausweisen.

Die Haus- und Grundstückseigentümer haben auf Grund satzungsrechtlicher Bestimmungen, dem Unternehmen gegen Vorlage der Vollmacht Zutritt zu der Wasserversorgungsanlage zu gewähren. Kann der Zählerwechsel nicht durchgeführt werden, da der Eigentümer nicht anwesend bzw. keine Zugangsmöglichkeit gegeben ist, wird eine Benachrichtigung hinterlassen. Der Eigentümer wird in diesem Fall gebeten, sich schnellstmöglich zur Terminabsprache mit dem Wasserwerk in Verbindung zu setzen.

Der Austausch des Wasserzählers ist für den Haus- und Grundstückseigentümer grundsätzlich kostenlos.

Dabei wird davon ausgegangen, daß die Hausinstallation der DIN 1988 entspricht.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Wasserwerkes Trier-Land unter Tel.-Nr. 0651-9798-604, innerhalb der üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.