Mitteilungen des Vorsitzenden
Bürgermeister Michael Holstein teilte dem Ausschuss mit, dass
| - | unter dem Projekttitel „Graffiti goes Trier-Land – Niedrigschwellige Jugendbeteiligung über Jugendkunst und -themen im öffentlichen Raum“ das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration die Graffiti-Angebote der Jugendpflege im Jahr 2025 mit 3333,33€ fördere. |
| - | am 07. und 8. November ein weiteres Inhouse-Seminar zum Thema “Ratsarbeit im Ehrenamt“ durchgeführt werde. Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates und der Ortsgemeinderäte würden in den kommenden Tagen hierzu angeschrieben und um verbindliche Zu- oder Absage gebeten. |
Beschaffungen von Mobiliar für die Grundschulen
In den verschiedenen Grundschulen stehen erneut dringende Ersatzbeschaffungen von Schülertischen und -stühlen an.
Die Kosten für die Beschaffung von 100 weiteren Tischen belaufen sich auf 44.870,14 € inkl. MwSt. und von 100 weiteren Stühlen auf 15.101 € inkl. MwSt.
Welche Schulen am dringendsten mit den Ersatzbeschaffungen versorgt werden müssen wird wie bisher durch entsprechende Bedarfsermittlungen festgelegt.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat Trier-Land einstimmig, der Beschaffung von Schülertischen der Fa. Rocket Edu und Stühlen der Fa. Einrichtwerk wie beschrieben zuzustimmen.
Aufbau einer Wasserwehr
Nach dem Landeswassergesetz (LWG), § 81 – Wasserwehr, Deichverteidigung, ist die Verbandsgemeinde Trier-Land verpflichtet eine Wasserwehr aufzubauen und vorzuhalten.
Der Haupt- und Finanzausschuss im Verbandsgemeinderat Trier-Land empfahl dem Verbandsgemeinderat Trier-Land einstimmig, den Aufbau und die Unterhaltung einer Wasserwehr, je nach Notwendigkeit, über das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Trier-Land.
Feuerwehrgerätehaus Godendorf-Edingen
Im Zuge der Vorentwurfsplanung wurde in enger Abstimmung mit der Wehrführung und der Wehrleitung ein Vorentwurf erarbeitet. Dieser wurde im Rahmen der Sitzung vorgestellt.
Zusätzlich zum bisherigen Raumprogramm sind Räumlichkeiten im Untergeschoss zur Vorhaltung von Sandsäcken vorgesehen.
Der Haupt- und Finanzausschuss nahm die vorgestellte Variante zur Kenntnis und empfahl dem Verbandsgemeinderat einstimmig folgende Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Leistungsstufe 1 auf Basis der vorgestellten Vorentwurfsvariante fertigzustellen.
Der Vorsitzende wird zu allen erforderlichen Entscheidungen der Verbandsgemeinde im Zuge der Planung und Ausführung dieses Projektes im Einvernehmen mit den Beigeordneten ermächtigt.
Zweckvereinbarung VG Trier-Land mit VG Ruwer, Ausrückebereich Hockweiler und Franzenheim
Die Verbandsgemeinde Trier–Land (VG Trier-Land) und die Verbandsgemeinde Ruwer (VG Ruwer) haben für die Gefahrenabwehr im Ausrückebereich Hockweiler und Franzenheim in der VG Trier- Land im Rahmen des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz eine „Alarm- und Ausrückordnung“ erlassen, die die Aufgabenzuweisung an die örtlichen Feuerwehreinheiten regelt.
Die Einsatzleitung obliegt in der Alarmstufe 1 dem Einheitsführer der ersteintreffenden Einheit. In den Alarmstufen 2 und 3 kann die Einsatzleitung durch den ersteintreffenden Wehrleiter der VG Trier-Land oder der VG-Ruwer, oder durch den jeweils Beauftragten nach Führungsdienstrichtlinie übernommen werden. In den Alarmstufen 4 und 5 liegt die Einsatzleitung bei den Landkreisen.
Für diese Regelung der Zusammenarbeit der Freiwilligen Feuerwehren für den Ausrückebereich Hockweiler und Franzenheim bedarf es einer rechtsverbindlichen Zweckvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Trier-Land und der Verbandsgemeinde Ruwer.
Die Zweckvereinbarung wurde mit der Wehrleitung abgestimmt.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat einstimmig, die Zweckvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Trier-Land und der Verbandsgemeinde Ruwer über den Einsatz der Feuerwehren im dem Ausrückbereich Hockweiler und Franzenheim in der Verbandsgemeinde Trier-Land abzuschließen.
Umbau und Erweiterung Kita Ralingen inkl. gemeinsamer Mensa für Grundschule Ralingen
Im Rahmen der Vorentwurfsplanung wurden verschiedene Varianten vorgestellt, die sich im Wesentlichen an den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie orientieren.
Der Haupt- und Finanzausschuss nahm die vorgestellte Variante zur Kenntnis und empfahl dem Verbandsgemeinderat einstimmig bei zwei Enthaltungen zu beschließen, dass die Planungsleistungen aufbauend auf dieser Variante weiterverfolgt werden sollen. Dem entsprechend sollen die Leistungsphasen 1-4 HOAI, Leistungsstufe 1, vollständig erbracht werden. Zu allen Entscheidungen, die die Verbandsgemeinde bis dahin noch zu treffen hat, wird der Vorsitzende im Einvernehmen mit den Beigeordneten ermächtigt.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorliegen der erforderlichen Unterlagen, alle Fördermöglichkeiten zu ermitteln und die notwendigen Anträge zu stellen. Hierbei gilt es insbesondere, den letzten Abgabetermin für den Förderantrag nach GaFöG, den 30.06.2025, mit dem Abschluss der Leistungsphase 3 einzuhalten.
Umbau und Erweiterung Kita Trierweiler inkl. gemeinsamer Mensa für Grundschule Trierweiler
Im Rahmen der Vorentwurfsplanung wurden verschiedene Varianten geprüft, die sich einerseits an der eingeschossigen Darstellung aus der Machbarkeitsstudie, andererseits an der zweigeschossigen Studie aus der Architektenbewerbung, orientieren.
In Abstimmung mit der Kita-Leitung und der Ortsgemeinde wird eine daraus entwickelte 1 ½ -geschossige Variante als Lösung in dem weiteren Plan- und Umsetzungsprozess favorisiert.
Der Haupt- und Finanzausschuss nah die vorgestellte Variante zur Kenntnis und empfahl dem Verbandsgemeinderat einstimmig zu beschließen, dass die Planungsleistungen aufbauend auf dieser Variante weiterverfolgt werden sollen. Dem entsprechend sollen die Leistungsphasen 1-4 HOAI, Leistungsstufe 1, vollständig erbracht werden. Zu allen Entscheidungen, die die Verbandsgemeinde bis dahin noch zu treffen hat, wird der Vorsitzende im Einvernehmen mit den Beigeordneten ermächtigt.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorliegen der erforderlichen Unterlagen, alle Fördermöglichkeiten zu ermitteln und die notwendigen Anträge zu stellen. Hierbei gilt es insbesondere, den letzten Abgabetermin für den Förderantrag nach GaFöG, den 30.06.2025, mit dem Abschluss der Leistungsphase 3 einzuhalten.
Umbau und Erweiterung Kita Trierweiler, Bereitstellung einer Fläche für die Interimskita
Um den An- und Umbau der Kita Trierweiler zügig und sicher durchführen zu können, beabsichtigt die Ortsgemeinde Trierweiler den gesamten Kita-Betrieb während der Bauphase auszulagern. Dies soll in Form einer Containeranlage auf dem Sportplatz neben der Turnhalle realisiert werden.
Das betroffene Grundstück in der Gemarkung Trierweiler, Flur 9, Flurstück Nr. 68/5, befindet sich im Eigentum der Verbandsgemeinde Trier-Land.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat einstimmig, der Ortsgemeinde Trierweiler die Sportfläche neben der Turnhalle Trierweiler kostenfrei zur Aufstellung einer Interimskita in Containerbauweise bis zum Ende der Bauzeit zu überlassen.
Weiter gestattet die Verbandsgemeinde der Ortsgemeinde Trierweiler - soweit technisch möglich und erforderlich – vorhandene Versorgungseinrichtungen (z. B. Wasser, Abwasser, Strom) der Turnhalle zu nutzen. Alle zusätzlich anfallenden Verbrauchskosten trägt die Ortsgemeinde Trierweiler. Der Platz ist durch die Ortsgemeinde Trierweiler nach dem Rückbau wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Fortschreibung Flächennutzungsplan im Bereich Zemmer, Schönfelderhof wg. Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage
Entsprechend der Beschlussfassung in der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 11.12.2024 wurde der Fortschreibungsentwurf des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Trier-Land - Themenbereich Wohnen und Gewerbe - für den Bereich Schönfelderhof in der Ortsgemeinde Zemmer öffentlich ausgelegt und die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat Trier-Land einstimmig folgende Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die während der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen so zu behandeln, wie dies in der den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates zugänglich gemachten Abwägungstabelle zu den einzelnen Stellungnahmen beschrieben ist.
Weiterhin beschließt der Verbandsgemeinderat die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Trier-Land, Themenbereich Wohnen und Gewerbe, Bereich Schönfelderhof.
Die vollständige Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) ist im Internet unter https://ratsinfoservice.de/ris/trierland abrufbar.