Der Verbandsgemeinderat Trier-Land hat in seiner Sitzung am 24.06.2026 beschlossen, den Fortschreibungsentwurf des Flächennutzungsplanes betreffend der Ausweisung von Sonderbauflächen Photovoltaik in der Ortsgemeinde Ralingen, Gemarkungen Godendorf, Ralingen und Olk zu veröffentlichen.
Diese Veröffentlichung des Planentwurfes findet gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom
20.07. bis einschließlich 21.08.2026
statt.
Die ausliegenden Unterlagen können während des Zeitraums der Veröffentlichung auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Trier-Land (www.trier-land.de) im Bereich Bauen & Wirtschaft - Bauen und Wohnen - Planverfahren eingesehen und über das Geoportal Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de) abgerufen werden.
Zusätzlich können die Unterlagen grundsätzlich während des Zeitraums der Veröffentlichung innerhalb der behördlichen Öffnungszeiten (Montag - Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr, Mittwoch auch von 14.00 – 15.00 Uhr) im Rathaus der Verbandsgemeinde Trier-Land, Gartenfeldstraße 12, 54295 Trier, Zimmer 325, eingesehen werden. Nach vorheriger telefonischer Absprache unter Tel-Nr. 0651-9798-365 ist es auch möglich, außerhalb dieser Zeiten Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.
Der abgegrenzte Änderungsbereich ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können während der Veröffentlichung der Planunterlagen gem. § 3 Absatz 2 BauGB eingesehen werden:
Folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor und werden mit ausgelegt:
Themenbereich Natur- und Landschaftsschutz
Themenbereich Wasser/Abwasser
Themenbereich Boden und Geologie
Themenbereich Kultur- und Sachgüter
Themenbereich Landwirtschaftliche Belange
Während der genannten Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und es wird Gelegenheit gegeben, sich zur Planung zu äußern bzw. Stellungnahmen zum Entwurf abzugeben. Über den Inhalt der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Stellungnahmen sollen bevorzugt elektronisch an die E-Mail-Adressen elmar.schwickerath@trier-land.de oder rathaus@trier-land.de übermittelt, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z. B. postalisch an die Verbandsgemeinde Trier-Land, Gartenfeldstr. 12, 54295 Trier oder zur Niederschrift) abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Informationen zu der Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie unter der Adresse www.trier-land.de im Bereich Datenschutz.