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Amtsblatt VG Trier-Land
Ausgabe 29/2026
Verbandsgemeinde Trier-Land
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Fortschreibung Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Trier-Land betreffend Ausweisung von Sonderbauflächen Photovoltaik in der Ortsgemeinde Ralingen, Gemarkungen Godendorf, Ralingen und Olk

Veröffentlichung des Planentwurfs

gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der Verbandsgemeinderat Trier-Land hat in seiner Sitzung am 24.06.2026 beschlossen, den Fortschreibungsentwurf des Flächennutzungsplanes betreffend der Ausweisung von Sonderbauflächen Photovoltaik in der Ortsgemeinde Ralingen, Gemarkungen Godendorf, Ralingen und Olk zu veröffentlichen.

Diese Veröffentlichung des Planentwurfes findet gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom

20.07. bis einschließlich 21.08.2026

statt.

Die ausliegenden Unterlagen können während des Zeitraums der Veröffentlichung auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Trier-Land (www.trier-land.de) im Bereich Bauen & Wirtschaft - Bauen und Wohnen - Planverfahren eingesehen und über das Geoportal Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de) abgerufen werden.

Zusätzlich können die Unterlagen grundsätzlich während des Zeitraums der Veröffentlichung innerhalb der behördlichen Öffnungszeiten (Montag - Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr, Mittwoch auch von 14.00 – 15.00 Uhr) im Rathaus der Verbandsgemeinde Trier-Land, Gartenfeldstraße 12, 54295 Trier, Zimmer 325, eingesehen werden. Nach vorheriger telefonischer Absprache unter Tel-Nr. 0651-9798-365 ist es auch möglich, außerhalb dieser Zeiten Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.

Der abgegrenzte Änderungsbereich ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können während der Veröffentlichung der Planunterlagen gem. § 3 Absatz 2 BauGB eingesehen werden:

  • Begründung inklusive Umweltbericht mit Aussagen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere, und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Erholung, Kultur- und Sachgüter und deren Wechselwirkungen untereinander
  • Anhang Sichtbarkeitsanalyse
  • Anhang Fotovisualisierung
  • Anhang FFH-Vorprüfung

Folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor und werden mit ausgelegt:

Themenbereich Natur- und Landschaftsschutz

  • Stellungnahme des NABU – Region Trier, BUND – Kreisgruppe Trier-Saarburg und Pollichia vom 07.09.2025
    (Forderung nach weiteren Kartierungen für die Artengruppe Reptilien und Fledermäuse, Verweis auf die Betroffenheit mehrerer Vogelarten, Hinweis auf artenschutzrechtliche Verbotstatbestände, Anregung zu Ausgleichsmaßnahmen für die Feldlerche, Forderung nach einem Ausgleichskonzept für die Eingriffe in das Landschaftsbild, Verweis auf einschlägige Leitfäden)
  • Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Region Trier vom 19.08.2025
    (Verweis auf den ROP 1985 und den Entwurf ROP 2024)
  • Stellungnahme der Kreisverwaltung Trier-Saarburg vom 03.09.2025
    (Hinweise zum Landschaftsplan VG Trier-Land, die Biotopverbundplanung, Forderung nach einer FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet „Sauertal und Seitentäler“, Auswirkungen auf das Landschaftsbild, Anregungen zu Ausgleichsmaßnahmen, Anregungen für die Anlagengestaltung, Verweis auf die naturschutzfachlichen Mindestkriterien für PV-Freiflächenanlagen nach BMWK/EEG)
  • Stellungnahme der Bürgerinitiative Ralingen vom 12.03.2026
    (Kritik bezüglich der Auswirkungen auf das Landschaftsbild, den Naturpark Südeifel sowie auf den Naturhaushalt)

Themenbereich Wasser/Abwasser

  • Stellungnahme der SGD Nord – Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz – vom 27.08.2025
    (Hinweis auf Gewässer im Plangebiet und die Sturzflutgefahrenkarte sowie die Starkregenvorsorge)

Themenbereich Boden und Geologie

  • Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau vom 11.09.2025
    (Hinweise zu den Rohstoffvorkommen, dem örtlichen Gipsabbau und zu den geologischen Gegebenheiten, allgemeine Hinweise zu Eingriffen in den Baugrund, zu Bodenarbeiten und zum Geologiedatengesetz)

Themenbereich Kultur- und Sachgüter

  • Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz – Landesarchäologie vom 04.09.2025
    (Anregungen und Hinweise zu den bisherigen Untersuchungen und den Fundstellen im Plangebiet, Hinweise zu den gesetzlichen Bestimmungen)
  • Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz – Landesdenkmalpflege vom 24.07.2025
    (Hinweis zu den örtlichen Westwallanlagen und allgemeine Hinweise zu Kleindenkmälern)

Themenbereich Landwirtschaftliche Belange

  • Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Region Trier vom 19.08.2025
    (Verweis auf den ROP 1985 und den Entwurf ROP 2024)
  • Stellungnahme der Bürgerinitiative Ralingen vom 12.03.2026
    (Kritik an der Dimension und am Umfang der überplanten landwirtschaftlichen Nutzfläche bzw. Ackerflächen)

Während der genannten Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und es wird Gelegenheit gegeben, sich zur Planung zu äußern bzw. Stellungnahmen zum Entwurf abzugeben. Über den Inhalt der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Stellungnahmen sollen bevorzugt elektronisch an die E-Mail-Adressen elmar.schwickerath@trier-land.de oder rathaus@trier-land.de übermittelt, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z. B. postalisch an die Verbandsgemeinde Trier-Land, Gartenfeldstr. 12, 54295 Trier oder zur Niederschrift) abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Informationen zu der Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie unter der Adresse www.trier-land.de im Bereich Datenschutz.

Trier, den 07.07.2026
Verbandsgemeinde Trier-Land
gez. Michael Holstein, Bürgermeister