Mitteilungen des Vorsitzenden
Bürgermeister Michael Holstein machte dem Verbandsgemeinderat u.a. folgende Mitteilungen:
| 1. | Zuwendungen des Landes für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz, Beschaffung Tanklöschfahrzeug TLF 3000 mit Standort Kordel. |
| Einer Beschaffung vor der Bewilligung einer Zuwendung wurde zugestimmt. | |
| 2. | Zuwendungen des Landes für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz, Beschaffung Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10 mit Standort Zemmer. |
| Einer Beschaffung vor der Bewilligung einer Zuwendung wurde zugestimmt. | |
| 3. | Zuwendungen des Landes für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz, Beschaffung Tanklöschfahrzeug TLF 3000 mit Standort Zemmer. Einer Beschaffung vor der Bewilligung einer Zuwendung wurde zugestimmt. |
| 4. | Mit Wirkung vom 01.11.2022 wurde Frau Katja Vernazobres zur Gleichstellungs-beauftragten der Verbandsgemeinde Trier – Land (gemäß § 2 Abs. 6 GemO) bestellt. |
| 5. | Der Eifelsteig hat erneut die Auszeichnung als Premiumwanderweg erhalten und darf für die nächsten 3 Jahre das entsprechende Qualitätssiegel führen. |
Wahl eines ehrenamtlichen Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Herr Edgar Schmitt ist von seinem Amt als Beigeordneter im Verbandsgemeinderat Trier-Land zurückgetreten.
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land wählte Herrn Dieter Müller zum Beigeordneten (in Vertretungsbefugnis an zweiter Stelle) der Verbandsgemeinde Trier-Land.
Der Beigeordnete wurde durch Bürgermeister Michael Holstein zum Ehrenbeamten ernannt. Ihm wurde in öffentlicher Sitzung die Ernennungsurkunde ausgehändigt und er wurde vereidigt und in das Amt eingeführt.
Änderung der Gefahrenabwehrverordnung Trier-Land
Eine Überarbeitung der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Trier-Land ist aufgrund einer Änderung durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.09.2020 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz (POG) notwendig.
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land beschloss auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss einstimmig die Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Trier-Land.
Schulverband Trier-Irsch
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land stimmte einstimmig der Übertragung der Trägerschaft der Grundschule Trier-Irsch an die Stadt Trier und der Auflösung des Schulverbandes Trier-Irsch zum 31.12.2022 unter der Maßgabe zu, dass zeitgleich mit der Auflösung des Zweckverbandes die im Entwurf beigefügte Zweckvereinbarung in Kraft tritt.
Schulentwicklungsplanung für den Bereich der Grundschulen
a) Grundsatzbeschluss
b) Vergabe
Zum 01.08.2020 ist eine Neufassung des Schulgesetzes in Kraft getreten, wonach künftig Schulträger auch für die in ihrem Gebiet gelegenen Grundschulen einen Schulentwicklungsplan (SEP) zu erstellen haben.
Seitens des Landes wird hierfür ein pauschaler Mehrbelastungsausgleich, verteilt auf 6 Jahre, bereitgestellt. Jede zur Schulentwicklungsplanung für Grundschulen verpflichtete kommunale Gebietskörperschaft erhält 1.688 € jährlich, was einem Gesamtbetrag von rd. 10.000 € entspricht.
Zu erstellen ist der Schulentwicklungsplan für Grundschulen erstmals bis 2026 und ist dann spätestens alle 6 Jahre fortzuschreiben. Künftig soll der Schulentwicklungsplan auch bei Landesförderungen für Baumaßnahmen im Schulbereich als Grundlage dienen.
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, die zu erstellende Schulentwicklungsplanung an ein externes Planungsbüro zu vergeben und den Zuschlag an den wirtschaftlichsten und geeignetsten Anbieter zu erteilen.
Es wurde weiter beschlossen, den Auftrag an das Büro Schulentwicklungsplanung-Beratung, Bonn, zum Angebotspreis von 9.877,00 Euro incl. MwSt. zu vergeben.
Erhöhung der Ehrenamtspauschale für Helfer*innen mit pädagogischer Erfahrung
Auf Empfehlung des Jugendausschusses stimmte der VG-Rat einstimmig der Erhöhung der Aufwandsentschädigung bei Hilfskräften der Angebote der Jugendpflege auf 30€ pro Tag für die Personen wie beschrieben sowie der Übernahme der Kosten zum Erwerb de JULEICA in Höhe von ca. 80€ für Hilfskräfte der Angebote der Jugendpflege wie beschrieben zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt
Gemeinsame Mensen für Kita und Grundschule in Trierweiler und Ralingen
Kita – Grundschule Trierweiler
Entsprechend den Beschlüssen im VG-Rat am 07.04.22 und im Ortsgemeinderat Trierweiler am 11.04.22 ist vom Arch.-Büro Heckmann im Rahmen einer Machbarkeitsstudie ein Konzept zur Umsetzung einer im Ergebnis 6-gruppigen Kita mit Nebenraumprogramm sowie einer gemeinsamen Mensa mit der Grundschule Trierweiler entwickelt worden. Diese beinhaltet auch die Option zu einer möglichen späteren Aufstockung des Erweiterungsbaus für Zwecke der Ortsgemeinde und/oder der Verbandsgemeinde.
Zu dem Konzept gibt es bereits auch eine Kostenschätzung. Danach werden die Kosten für die Bereiche zusätzlicher Eingang und WC für Schüler sowie stat. Maßnahmen für eine Aufstockungsoption im Obergeschoss auf rd. 90.000 € angesetzt. Die Kosten für die gemeinsam genutzten Räumlichkeiten (Küche/Mensa, inkl. Ausstattung, zzgl. Nebenräume) belaufen sich auf rd. 945.000 €.
Kita - Grundschule Ralingen
Auch hier liegen entsprechende Grundsatzbeschlüsse von VG und Ortsgemeinde für ein gemeinsames Projekt vor, dort ist die Erstellung einer Machbarkeitsstudie der nächste Schritt.
Bzgl. eventueller Förderungen im Rahmen des Ganztagsanspruches für Grundschüler (GaFöG) liegt die maßgebliche Verwaltungsvorschrift noch immer nicht vor. Aufgrund einer Anfrage und aktuellen Rückmeldung des Bildungsministeriums wird eine mögliche Förderung der für die Schule (mit-) genutzten Räumlichkeiten jedoch eher abschlägig bewertet, da voraussichtlich nur Investitionen von Schulträgern förderfähig sind, welche abgrenzbar und selbstständig nur für den Schulbetrieb nutzbar sind. Eine verbindliche Aussage kann dazu jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden. Sollte eine Förderung möglich sein, würde der Fördersatz bis zu 70% der berücksichtigungsfähigen Kosten betragen.
Die beiden Ortsgemeinden Ralingen und Trierweiler benötigen für das weitere Vorgehen nun eine verbindliche Aussage der Verbandsgemeinde als Schulträger.
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Verbandsgemeinderat Trier-Land folgende einstimmigen Beschlüsse:
Anmietung ehem. Lehrerwohnung Trierweiler
Als kurzfristig verfügbare Alternative für fehlende Räumlichkeiten in der GS Trierweiler war zum 01.12.21 die angrenzende leerstehende Lehrerwohnung zunächst befristet für das Schuljahr 2021/22 von der Ortsgemeinde Trierweiler angemietet worden.
Aufgrund des weiter bestehenden Bedarfst ist die weitere Anmietung der Räumlichkeiten für das aktuelle Schuljahr erforderlich.
Der Mietzins beträgt nach wie vor 500 € monatlich zzgl. Nebenkosten, welche nach Verbrauch über getrennte Zähler abgerechnet werden.
Der Verbandsgemeinderat stimmt einstimmig der Anmietung der ehemaligen Lehrerwohnung in Trierweiler zu.
Erneuerung Lüftungsanlage / GA u. Wärmedämmarbeiten TH Igel- Mehrkosten
In der Sitzung des Verbandsgemeinderates Trier-Land vom 07.04.2022 wurde der Auftrag zur Erneuerung der Lüftungsanlage / GA in der Turnhalle Igel an die Firma M.B.W zu einem Auftragswert von 138.719,56 € vergeben.
Seitens der Firma M.B.W wurden Mehrkosten in Höhe von 23.223,75 € angemeldet.
Es handelt sich hierbei um Nachtragsarbeiten, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlich sind.
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land beschloss einstimmig bei einer Enthaltung die Mehrkosten in Höhe von 23.223,75 € für die Erneuerung der Lüftung / GA und Wärmedämmarbeiten in der Turnhalle Igel.
Auflösung des Zweckverbands "Internationales Abwasserklärwerk Mompach/Trier-Land"
Die Verbandsgemeinde Trier-Land hat gemeinsam mit der damaligen Gemeinde Mompach (Luxemburg), zum Zwecke der gemeinsamen Aufgabenerfüllung, einen Internationalen Zweckverband errichtet. Von diesem wird die gemeinsame Kläranlage in Moersdorf (Luxemburg) betrieben und unterhalten.
Mit der damaligen Gemeinde Rosport (Luxemburg) wurde ebenfalls ein Internationaler Zweckverband zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung gegründet. Dieser betreibt und unterhält die gemeinsame Kläranlage in Rosport (Luxemburg).
Mit Wirkung vom 01. Januar 2018 fusionierten die ursprünglich selbständigen Gemeinden Rosport und Mompach zur Gemeinde Rosport-Mompach.
Im Zuge der Rechtsnachfolge der beiden ehemals selbständigen luxemburgischen Gemeinden ist die Vorhaltung von Doppelstrukturen künftig nicht mehr erforderlich.
Die beiden gemeinsamen Zweckverbände sollen künftig in einem einzigen, gemeinsamen Zweckverband vereinigt werden.
Hierzu ist es formell erforderlich, den „Zweckverband Internationales Abwasserklärwerk Mompach/Trier-Land“ zunächst aufzulösen.
In einem weiteren Schritt muss der Satzungszweck des „Zweckverband Internationales Abwasserklärwerk Rosport/Trier-Land“ um den Betrieb und die Unterhaltung der Kläranlage Moersdorf erweitert werden.
Die Vermögenswerte des aufgelösten Zweckverbandes (Mompach) müssen auf den verbleibenden Zweckverband übertragen werden.
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land beschloss einstimmig, vorbehaltlich der Genehmigung der Aufsichtsbehörde (ADD), die Auflösung des gemeinsamen Zweckverbands „Internationales Abwasserklärwerk Mompach / Trier-Land“ zum 31.12.2022.
Satzungsänderung des Zweckverbands "Internationales Abwasserklärwerk Rosport/Trier-Land"
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land beschloss einstimmig, vorbehaltlich der Genehmigung der Aufsichtsbehörde (ADD), die II. Änderungssatzung des gemeinsamen Zweckverbandes „Internationales Abwasserklärwerk Rosport / Trier-Land“ zum 31.12.2022.
Übertragung der Vermögenswerte des Zweckverbands "Internationales Abwasserklärwerk Mompach/Trier-Land"
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land beschloss einstimmig, vorbehaltlich der Genehmigung der Aufsichtsbehörde (ADD), die Übertragung der Vermögenswerte des aufgelösten, gemeinsamen Zweckverbands „Internationales Abwasserklärwerk Mompach / Trier-Land“ an den gemeinsamen Zweckverband „Rosport-Mompach / Trier-Land“ zum 31.12.2022.
Wahl von Mitgliedern der Verbandsversammlung des Zweckverbands "Internationales Abwasserklärwerk Rosport-Mompach / Trier-Land"
Gemäß § 7 der geänderten Satzung besteht die Verbandsversammlung aus dem Verbandsvorsitzenden, seinem Stellvertreter sowie vier Mitgliedern des Gemeinderates Rosport-Mompach und vier Mitgliedern des Verbandsgemeinderates Trier-Land.
Folgender gemeinsamer Wahlvorschlag wurde sodann aufgestellt und stand zur Beschlussfassung:
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt
Notstromversorgung Verwaltungsgebäude
Der Verbandsgemeinderat beauftragte Bürgermeister Holstein einstimmig bei einer Enthaltung mit der Anschaffung einer Notstromversorgung für das Verwaltungsgebäude in der Gartenfeldstraße 12, Trier. Die notwendigen Haushaltsmittel werden überplanmäßig bereitgestellt.
Stauanlage Trierweiler
Der Verbandsgemeinderat ermächtigte den Vorsitzenden einstimmig bei einer Enthaltung, die für eine Sanierung der Stauanlage Trierweiler notwendigen Planungs- und Bauleistungen vergaberechtskonform zu beschaffen, das zu erstellende technische Sanierungskonzept in Abstimmung mit der SGD Nord zum Vollzug freizugeben und alle erforderlichen Vergabeentscheidungen selbst zu treffen.
Ziel der Sanierungsaktivität soll es nach dem Willen des Verbandsgemeinderates sein, die Stauanlage so schnell wie möglich wieder instand zu setzen, um so dauerhaft einen regelkonformen Betrieb der Anlage gewährleisten zu können.
Wegen der Dringlichkeit und Unabweisbarkeit dieser Sanierungsmaßnahme werden hierfür benötigte Haushaltsmittel in Abstimmung mit Kommunalaufsicht bereitgestellt.
Fördermöglichkeiten, insbesondere von Seiten des Landes Rheinland-Pfalz für Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes, sind zu berücksichtigen.
Die vollständige Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) ist im Internet unter https://ratsinfoservice.de/ris/trierland abrufbar.