Der Verbandsgemeinderat Trier-Land hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.05.2024 die Einleitung eines Verfahrens zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich der Frankenhöhe in der Ortsgemeinde Ralingen beschlossen.
Ziel des Verfahrens ist es, die Flurstücke Gemarkung Kersch, Flur 1 Flurstück 154/34 (teilweise) und 154/32 (teilweise) auf Ebene der Flächennutzungsplanung als Sonderbaufläche Photovoltaik (Solarpark) auszuweisen.
Bislang sind diese im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche bzw. Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Der genaue Änderungsbereich kann der beigefügten Kartenunterlage entnommen werden.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch öffentliche Auslegung. Diese Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen erfolgt in der Zeit vom 20.01.2025 bis einschließlich 19.02.2025 während der behördlichen Öffnungszeiten (montags – freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie mittwochs von 14.00 – 15.00 Uhr) im Rathaus der Verbandsgemeinde Trier-Land, Gartenfeldstr. 12, 54295 Trier, Zimmer 325. Es wird auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zur vorgesehenen Änderung gegeben.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum auch auf der Interseite der Verbandsgemeinde Trier-Land (Adresse www.trier-land.de) unter der Rubrik Bauen & Wirtschaft – Bauen und Wohnen - Planverfahren einzusehen und sich auf elektronischem Wege unter der E-Mail-Adresse elmar.schwickerath@trier-land.de zur Planung zu äußern.