Im Hinblick auf die aktuelle Witterung weist die Ordnungsbehörde der Verbandsgemeinde Trier-Land auf die Straßenreinigungssatzungen der jeweiligen Ortsgemeinden hin. Die Grundstückseigentümer sind gemäß dieser Satzungen u.a. verpflichtet, den Gehweg und die Straße - bis zur Straßenmitte - entlang des Grundstückes von Schnee und Eis zu befreien und den betreffenden Bereich ausreichend zu streuen. Die Satzungen sind auf der Homepage der VG Trier-Land unter der Rubrik Ortsgemeinden zu finden.
Das Ordnungsamt bittet alle Eigentümer ihrer Räum- und Streupflicht nachzukommen. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern bis zu 500 € geahndet werden.
Weiter richtet die Ordnungsbehörde den Appell an die Anlieger, ihre Fahrzeuge nach Möglichkeit nicht im Straßenraum zu parken, damit die Streufahrzeuge freie Durchfahrt haben.