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Amtsblatt VG Trier-Land
Ausgabe 30/2024
Verbandsgemeinde Trier-Land
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Bekanntmachung

Fortschreibung Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Trier-Land, Themenbereich Wohnen und Gewerbe, betreffend Flächen in der Ortsgemeinde Zemmer, Bereich Schönfelderhof, zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Schönfelderhof“

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

Die Ortsgemeinde Zemmer hat ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Schönfelderhof“ eingeleitet. Ziel dieser Planung ist die Vermittlung von Baurecht zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.

Der zur Überplanung anstehende Bereich ist im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Trier-Land als landwirtschaftliche Nutzfläche, ohne weitere städtebauliche Angaben, ausgewiesen.

Der Bebauungsplan kann damit nicht gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden, weshalb auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich ist.

Der Verbandsgemeinderat Trier-Land hat in seiner Sitzung am 10.04.2024 der Einleitung eines FNP-Änderungsverfahrens zugestimmt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des FNP-Änderungsverfahrens ist identisch mit der Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Solarpark Schönfelderhof“ und kann dem beigefügten, nicht maßstäblichen Lageplan entnommen werden.

Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen erfolgt in der Zeit vom 29.07.2024 bis einschließlich 28.08.2024. In diesem Zeitraum wird auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Der Vorentwurf der FNP-Änderungsunterlagen besteht aus der Abgrenzung des Planbereichs, einer Kartendarstellung mit Gegenüberstellung des derzeitigen Standes sowie der vorgesehenen Änderung und der Begründung Teil 1 – Städtebau und Teil 2 – Umweltbericht.

Die Planunterlagen zur Beteiligung können auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Trier-Land unter www.trier-land.de im Bereich Bauen & Wirtschaft – Bauen und Wohnen – Planverfahren eingesehen werden.

Zusätzlich können die Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land, Gartenfeldstr. 12, 54295 Trier während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, mittwochs auch von 14.00 bis 15.00 Uhr) eingesehen werden. Nach telefonischer Vereinbarung unter Tel-Nr. 0651-9798-365 ist eine Einsichtnahme grundsätzlich auch außerhalb dieser Zeiten möglich.

Trier, den 18.07.2024
Verbandsgemeinde Trier-Land
i.V. Dieter Müller, 1. Beigeordneter