Wahl eines ehrenamtlichen Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Herr Roald Andersen ist zum 22.05.2025 von seinem Amt als Beigeordneter im Verbandsgemeinderat Trier-Land zurückgetreten.
Dem Verbandsgemeinderat wurden Frau Daniela Nöhl und Herr Andreas Schröder zur Wahl vorgeschlagen.
In der darauffolgenden Wahl erhielt Frau Nöhl 19 Stimmen und Herr Schröder 12 Stimmen. Ein Ratsmitglied enthielt sich. Somit war Frau Nöhl zur Beigeordneten gewählt worden.
Gemäß § 54 GemO wurde die neu gewählte Beigeordnete nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz zu (Ehren-)Beamten zu ernannt. Sie wurde in öffentlicher Sitzung nach Aushändigung der Ernennungsurkunde durch den Bürgermeister vereidigt und in ihr Amt eingeführt.
Generalsanierung Grundschule Kordel
Der Planungsstand und die Projektkosten wurden in der aktuellsten Fassung in der Sitzung vorgestellt. Fragen aus dem Verbandsgemeinderat wurden seitens der Verwaltung und der Planungsbüros erläutert.
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig:
| 1.) | Die Planungsleistungen werden auf der Grundlage der in der Sitzung vorgestellten Planung fortgeführt und die Leistungsphasen 1-4 HOAI werden vollständig erbracht (Leistungsstufe 1). |
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| Der Vorsitzende ist ermächtigt, im Einvernehmen mit den Beigeordneten alle Entscheidungen zu treffen, die die Verbandsgemeinde zum Abschluss der Leistungsstufe 1 noch zu treffen hat (VG-Rat 20.06.2024). |
| 2.) | Darüber hinaus werden die Leistungsphasen 5-9 HOAI (Leistungsstufe 2) nach Abschluss der Leistungsstufe 1 ohne erneute Beschlussfassung freigegeben. |
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| Der Vorsitzende ist ermächtigt, im Einvernehmen mit den Beigeordneten alle anstehenden Entscheidungen der Leistungsstufe 2, insbesondere die Bauvergaben, zu treffen (VG-Rat 20.06.2024). |
| 3.) | Die Verwaltung wird beauftragt, alle Fördermöglichkeiten zu ermitteln und die notwendigen Anträge zu stellen. |
Fortschreibung Flächennutzungsplan im Bereich Zemmer, Schönfelderhof wg. Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage
Entsprechend der Beschlussfassung in der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 11.12.2024 wurde der Fortschreibungsentwurf des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Trier-Land - Themenbereich Wohnen und Gewerbe - für den Bereich Schönfelderhof in der Ortsgemeinde Zemmer öffentlich ausgelegt und die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Auf Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Klima und Naturschutz sowie des Haupt- und Finanzausschusses beschloss der Verbandsgemeinderat mehrheitlich, die während der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen so zu behandeln, wie dies in der den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates zugänglich gemachten Abwägungstabelle zu den einzelnen Stellungnahmen beschrieben ist.
Weiterhin beschloss der Verbandsgemeinderat die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Trier-Land, Themenbereich Wohnen und Gewerbe, Bereich Schönfelderhof.
Beschaffung von Mobiliar für die Grundschulen
In den verschiedenen Grundschulen stehen erneut dringende Ersatzbeschaffungen von Schülertischen und -stühlen an.
Die Kosten für die Beschaffung von 100 weiteren Tischen belaufen sich auf 44.870,14 € inkl. MwSt. und von 100 weiteren Stühlen auf 15.101 € inkl. MwSt.
Welche Schulen am dringendsten mit den Ersatzbeschaffungen versorgt werden müssen wird wie bisher durch entsprechende Bedarfsermittlungen festgelegt.
Gem. dem Empfehlungsbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.04.25 stimmte der Verbandsgemeinderat Trier-Land der Beschaffung von Schülertischen der Fa. Rocket Edu und Stühlen der Fa. Einrichtwerk einstimmig zu. Entsprechende Mittel für diesen Zweck stehen im Haushalt 2025 bereit.
Umbau und Erweiterung Kita Ralingen inkl. gemeinsamer Mensa für Grundschule Ralingen
Im Rahmen der Vorentwurfsplanung wurden verschiedene Varianten vorgestellt, die sich im Wesentlichen an den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie orientieren.
Der Verbandsgemeinderat beschoss einstimmig bei vier Enthaltungen, dass die Planungsleistungen weiterverfolgt werden sollen. Dem entsprechend sollen die Leistungsphasen 1-4 HOAI, Leistungsstufe 1, vollständig erbracht werden. Zu allen Entscheidungen, die die Verbandsgemeinde bis dahin noch zu treffen hat, wird der Vorsitzende im Einvernehmen mit den Beigeordneten ermächtigt.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorliegen der erforderlichen Unterlagen, alle Fördermöglichkeiten zu ermitteln und die notwendigen Anträge zu stellen. Hierbei gilt es insbesondere, den letzten Abgabetermin für den Förderantrag nach GaFöG, den 30.06.2025, mit dem Abschluss der Leistungsphase 3 einzuhalten.
Umbau und Erweiterung Kita Trierweiler inkl. gemeinsamer Mensa für Grundschule Trierweiler
Im Rahmen der Vorentwurfsplanung wurden verschiedene Varianten geprüft, die sich einerseits an der eingeschossigen Darstellung aus der Machbarkeitsstudie, andererseits an der zweigeschossigen Studie aus der Architektenbewerbung, orientieren.
In Abstimmung mit der Kita-Leitung und der Ortsgemeinde wird eine daraus entwickelte 1 ½ -geschossige Variante als Lösung in dem weiteren Plan- und Umsetzungsprozess favorisiert.
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, dass die Planungsleistungen weiterverfolgt werden sollen. Dem entsprechend sollen die Leistungsphasen 1-4 HOAI, Leistungsstufe 1, vollständig erbracht werden. Zu allen Entscheidungen, die die Verbandsgemeinde bis dahin noch zu treffen hat, wird der Vorsitzende im Einvernehmen mit den Beigeordneten ermächtigt.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorliegen der erforderlichen Unterlagen, alle Fördermöglichkeiten zu ermitteln und die notwendigen Anträge zu stellen. Hierbei gilt es insbesondere, den letzten Abgabetermin für den Förderantrag nach GaFöG, den 30.06.2025, mit dem Abschluss der Leistungsphase 3 einzuhalten.
Umbau und Erweiterung Kita Trierweiler, Bereitstellung einer Fläche für die Interimskita
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, auf Grundlage des Empfehlungsbeschlusses des Haupt- und Finanzausschuss, der Ortsgemeinde Trierweiler die Sportfläche neben der Turnhalle Trierweiler kostenfrei zur Aufstellung einer Interimskita in Containerbauweise bis zum Ende der Bauzeit zu überlassen.
Weiter gestattet die Verbandsgemeinde der Ortsgemeinde Trierweiler - soweit technisch möglich und erforderlich - vorhandene Versorgungseinrichtungen (z. B. Wasser, Abwasser, Strom) der Turnhalle zu nutzen. Alle zusätzlich anfallenden Verbrauchskosten trägt die Ortsgemeinde Trierweiler. Der Platz ist durch die Ortsgemeinde Trierweiler nach dem Rückbau wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Feuerwehrgerätehaus Godendorf-Edingen
Zusätzlich zum bisherigen Raumprogramm sind Räumlichkeiten im Untergeschoss zur Vorhaltung von Sandsäcken vorgesehen. Die finale Größe der Unterkellerung ist noch abhängig von der fortlaufenden Planung und der Erstellung einer vergleichenden Kostenberechnung.
Auf Grundlage der Empfehlungsbeschlüsse des Haupt- und Finanzausschuss vom 23.04.2025 sowie des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Klima und Naturschutz und des Feuerwehrausschusses vom 16.04.2025 beschloss der Verbandsgemeinderat einstimmig die Leistungsstufe 1 auf Basis der vorgestellten Vorentwurfsvariante fertigzustellen.
Der Vorsitzende wird zu allen erforderlichen Entscheidungen der Verbandsgemeinde im Zuge der Planung und Ausführung dieses Projektes im Einvernehmen mit den Beigeordneten ermächtigt.
Aufbau einer Wasserwehr
Nach dem Landeswassergesetz (LWG), § 81 - Wasserwehr, Deichverteidigung, ist die Verbandsgemeinde Trier-Land verpflichtet eine Wasserwehr aufzubauen und vorzuhalten.
In der Ortsgemeinde Kordel wurde bereits in 2013 eine Wasserwehr eingerichtet.
Die Wasserwehr soll nunmehr über die gesamte Fläche der Verbandsgemeinde Trier-Land, je nach Notwendigkeit, aufgebaut werden.
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land beschloss einstimmig auf Empfehlung des Feuerwehrausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses den Aufbau und die Unterhaltung einer Wasserwehr, je nach Notwendigkeit, über das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Trier-Land.
Zweckvereinbarung VG Trier-Land mit VG Ruwer, Ausrückebereich Hockweiler und Franzenheim
Die Verbandsgemeinden Trier - Land (VG Trier-Land) und die Verbandsgemeinde Ruwer (VG Ruwer) haben für die Gefahrenabwehr im Ausrückebereich Hockweiler und Franzenheim in der VG Trier- Land im Rahmen des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz eine „Alarm- und Ausrückordnung“ erlassen, die die Aufgabenzuweisung an die örtlichen Feuerwehreinheiten regelt.
Die Einsatzleitung obliegt in der Alarmstufe 1 dem Einheitsführer der ersteintreffenden Einheit. In den Alarmstufen 2 und 3 kann die Einsatzleitung durch den ersteintreffenden Wehrleiter der VG Trier-Land oder der VG-Ruwer, oder durch den jeweils Beauftragten nach Führungsdienstrichtlinie übernommen werden. In den Alarmstufen 4 und 5 liegt die Einsatzleitung bei den Landkreisen.
Für diese Regelung der Zusammenarbeit der Freiwilligen Feuerwehren für den Ausrückebereich Hockweiler und Franzenheim bedarf es einer rechtsverbindlichen Zweckvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Trier-Land und der Verbandsgemeinde Ruwer.
Die Zweckvereinbarung wurde mit der Wehrleitung abgestimmt.
Der Feuerwehrausschuss hat in seiner Sitzung am 16.04.2025 über diesen Tagesordnungspunkt beraten und einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.
Der Verbandsgemeinderat beschloss auf Empfehlung des Feuerwehrausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses einstimmig, die Zweckvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Trier-Land und der Verbandsgemeinde Ruwer über den Einsatz der Feuerwehren im dem Ausrückbereich Hockweiler und Franzenheim in der Verbandsgemeinde Trier-Land abzuschließen.
II. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Trier-Land
Um den Belangen der verschiedenen Bevölkerungsgruppen Rechnung zu tragen und diesen Belangen einen eigenen Platz zur Vorberatung und Erörterung der speziellen Themen und Bedürfnissen zu geben wird empfohlen den Jugendausschuss in Ausschuss für Generationen und Soziales umzubenennen.
Hier sollen sodann auch die Berichte der einzelnen Berichterstatter vorgestellt werden, wie zum Beispiel der Jugendpfleger, der Seniorenbeauftragten oder des Behindertenbeauftragten.
Die Umbenennung des Ausschusses muss durch Änderung der Hauptsatzung in den entsprechenden Bereichen (§3) erfolgen.
Der Verbandsgemeinderat beschloss die II. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Trier-Land vom 10.07.2024 einstimmig bei einer Enthaltung.
Die vollständige Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) ist im Internet unter https://ratsinfoservice.de/ris/trierland abrufbar.