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Amtsblatt VG Trier-Land
Ausgabe 31/2022
Verbandsgemeinde Trier-Land
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Aus der Sitzung des Feuerwehrausschusses im Verbandsgemeinderat Trier-Land am 15.06.2022

Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende Michael Holstein informierte die Ausschussmitglieder über folgende Angelegenheiten:

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Mit Schreiben vom 10.05.2022 erkennt die Kreisverwaltung Trier-Saarburg die Notwendigkeit der Vorhaltung eines Mannschaftstransportfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Welschbillig an und stellt für das Jahr 2032 einen Festbetrag in Höhe von 13.000,- Euro als Bezuschussung in Aussicht. Sollte eine vorzeitige Beschaffung erforderlich sein, muss in jedem Fall eine erneute Mitteilung an den Kreis erfolgen, damit dieser gesondert zugestimmt werden kann.

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Mit Schreiben vom 06.04.2022 hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier den Förderungsantrag zur Beschaffung eines TLF 3000 abgelehnt.

Feuerwehrhaus Godendorf/Edingen, Netzstromersatzanlage

Der Verbandsgemeinderat Trier-Land hat in seiner Sitzung am 09.12.2021 beschlossen, ein Interessenbekundungsverfahren für die Planungsleistungen der Objektplanung (Architekt, TGA, Tragwerksplanung) für das Feuerwehrhaus Godendorf/Edingen durchführen zu lassen.

Am 2. Mai 2022 fand ein diesbezügliches Vorberatungsgespräch unter Teilnahme des Fachbereiches und der Wehrleitung bei der ADD in Trier statt, um die Förderfähigkeit des geplanten Feuerwehrhauses zu erörtern. Hiernach ist die Förderung für 4 Stellplätze möglich:

Die Fraktionen von SPD und Freie Wähler baten aufgrund von weiterem Beratungsbedarf innerhalb der Fraktionen um Vertagung dieses Tagesordnungspunktes.

Der Feuerwehrausschuss der Verbandsgemeinde Trier-Land empfahl dem Verbandsgemeinderat Trier-Land die Planung des Feuerwehrhauses Godendorf/Edingen mit 4 Stellplätzen weiter zu verfolgen inkl. der Beschaffung eines Anhängers Netzstromersatzanlage.

Um eine weitergehende Beratung in den Fraktionen zu unterstützen wird die Verwaltung zusätzliche Informationen zur Verfügung stellen.

Änderung der Hauptsatzung - Aufwandsentschädigung für Feuerwehrangehörige

Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige erhalten nach der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung Aufwandsentschädigung, wenn sie eine der in § 1 Abs.1 der Verordnung genannten Funktionen übernehmen.

Aufgrund der Organisation innerhalb der Feuerwehr und des entsprechenden Aufwands ist eine Anpassung der Hauptsatzung notwendig.

Der Feuerwehrausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat Trier-Land die Annahme der III. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Trier-Land.

Leistungsverzeichnis ELW 1, Kostenentwicklung

Der Verbandsgemeinderat Trier-Land hat in seiner Sitzung am 15.09.2021 die Beschaffung eines Einsatzleitwagens beschlossen. In den Haushalt 2022 wurden folglich zur Beschaffung 150.000,00 EUR eingestellt.

Durch die Ergänzungen und die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung werden Mehrkosten entstehen, welche auf ca. 50.000,- EUR geschätzt werden. Somit werden für die Beschaffung des ELW 1 voraussichtlich insgesamt 200.000,00 EUR benötigt.

Der Feuerwehrausschuss der Verbandsgemeinde Trier-Land empfahl dem Verbandsgemeinderat Trier-Land die Beschaffung des beschriebenen Einsatzleitwagens

(ELW 1).

Antrag der CDU-Fraktion - Bildung eines Arbeitskreises für die Aufstellung eines Konzeptes zur Übernahme von persönlichen Kosten der Feuerwehrkameraden*innen in Ausübung ihres Ehrenamtes

Ausschussmitglied Willi Arnoldy beantragte im Namen der CDU-Fraktion die Bildung eines Arbeitskreises, der die Aufgabe erhält, eine Konzeption zur Übernahme von persönlichen Kosten von Feuerwehrkameraden*innen bei der Ausübung ihres Ehrenamtes zu erstellen.

Matthias Wagner führte aus, dass derzeit durch die Wehrleitung ein Konzept „Der Feuerwehrmann Trier-Land“ erarbeitet wird. Gleichzeitig informierte er die Ausschussmitglieder über die derzeit laufenden Bestellungen sowie zukünftigen Beschaffungen von PSA, Feuerwehrhelme, Wechselkleidung AGT, Trainingsanzüge etc.

Nach einer ausführlichen Diskussion beschloss der Feuerwehrausschuss aufgrund weiteren Beratungsbedarfes innerhalb der Fraktion, diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen.

Ersatzbeschaffung TSF-W Butzweiler

Am Tragraftspritzenfahrzeug (TSF-W) Butzweiler entstand durch einen Unfall während der Reparaturarbeiten in einer Fachwerkstatt am Fahrzeug wirtschaftlicher Totalschaden.

Die Versicherungsabwicklung und die Veräußerung des Fahrzeuges sind bereits erfolgt.

Der Landesfeuerwehrverband hat der FFW Butzweiler ein älteres Löschfahrzeug bis Ende 2022 kostenlos zur Verfügung gestellt. Somit ergibt sich der Umstand einer dringenden Ersatzbeschaffung eines TSF-W für die FFW Butzweiler.

Die Fa. Rosenbauer kann ein TSF-W Allrad zeitnah liefern. Die späteste Auslieferung des Fahrzeuges liegt nach Angebot bei 3 Monate nach Auftragseingang. Der Kaufpreis beträgt ohne Beladung und Pumpe 187.003,00 EUR (netto), bzw. 222.533,57 (brutto).

Der Feuerwehrausschuss der Verbandsgemeinde Trier-Land empfahl dem Haupt- und Finanzausschuss aufgrund der Dringlichkeit die unverzügliche Ersatzbeschaffung eines TSF-W für die FFW Butzweiler nach Angebot der Fa. Rosenbauer, zu einem Preis von 222.533,57 EUR (brutto), ohne Beladung und Pumpe.

Die Finanzierung soll über die im Haushalt 2022 eingestellten finanziellen Mittel zur Beschaffung eines LF 10 Kordel erfolgen.

Die vollständige Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) ist im Internet unter https://pv-rat.de/ratsinfo/trierland abrufbar.