1. Bekanntgabe des Planaufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
2. Offenlage des Planentwurfs
1. Bekanntgabe des Planaufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land hat in seiner Sitzung am 12.07.2023 beschlossen, das Verfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Trier-Land – Teilbereich Wohnen und Gewerbe – für den Bereich der Ortslage Newel – Echternacher Hof einzuleiten.
Der Beschluss des Verbandsgemeinderates wird hiermit förmlich gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Planung bezieht sich auf die Grundstücke Gemarkung Newel, Flur 1, Flurstücke 91/2, 91/3 und 91/4. Er ist der beigefügten, nicht maßstäblichen Kartenunterlage zu entnehmen.
Ziel der Planung ist es, auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die Voraussetzungen zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Vermittlung von Baurecht für ein Brandschutz- und Ausbildungszentrum zu schaffen. Dazu soll die Fläche, die derzeit im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen ist, zukünftig als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen werden.
2. Offenlage der Planentwurfs
Aufgrund des Beschlusses des Verbandsgemeinderates Trier-Land vom 12.07.2023 wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bekannt gegeben, dass der Entwurf zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Trier-Land – Teilbereich Wohnen und Gewerbe – für den Bereich der Ortslage Newel – Echternacher Hof in der Zeit vom 07.08.2023 bis einschl. 06.09.2023 öffentlich ausliegt. Die Planunterlagen zur Beteiligung werden auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Trier-Land unter www.trier-land.de im Bereich Bauen & Wirtschaft – Bauen und Wohnen – Planverfahren bereitgehalten. Darüber hinaus wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes unter www.geoportal.rlp.de eingestellt.
Zusätzlich können die Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land, Gartenfeldstr. 12, 54295 Trier während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, mittwochs auch von 14.00 bis 15.00 Uhr) eingesehen werden. Nach telefonischer Vereinbarung unter Tel-Nr. 0651-9798-305 kann der Planentwurf auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden.
Während der genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung, bevorzugt elektronisch an elmar.schwickerath@trier-land.de, eingereicht werden. Bei Bedarf ist auch die Einreichung auf anderem Weg (z.B. per Brief oder zu Protokoll) möglich.
Der Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit Umweltbericht.
| Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar: | |
| - | Umweltbericht mit Angaben zu Schutzgebieten gem. § 32 Bundesnaturschutzgesetz sowie sonstigen Schutzgebieten und –objekten, zum amtlichen Biotopkataster, zur Planung vernetzter Biotopsysteme und zum Immissionsschutz |
| - | Stellungnahme der SGD Nord – Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz betreffend Abwasserbeseitigung |
| - | Stellungnahme Landesamt für Geologie und Bergbau zu den Themen Bergbau/Altbergbau, Boden/Baugrund allgemein und mineralische Rohstoffe |
Es wird darauf hingewiesen, dass Anregungen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht innerhalb der Offenlagefrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können, soweit die Verbandsgemeinde Trier-Land deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 BauGB).
Ebenfalls wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.