Baumaßnahme:
Objektplanung Gebäude des Umbau/Neubaus eines Feuerwehrgeräte- und Gemeindehauses in der Ortsgemeinde Welschbillig, OT Möhn
Auftraggeber:
Ortsgemeinde Welschbillig, vertreten durch den Ortsbürgermeister D.Bretz
Kurzbeschreibung:
Objektplanung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Architektenleistung für die Objektplanung des Umbaus/Neubaus eines Feuerwehrgeräte- und Gemeindehauses in der Ortsgemeinde Welschbillig, im Ortsteil Möhn.
I. Bestand – Umbaukonzept
Das aktuelle Gemeinde- und Feuerwehrgerätehaus soll zu großen Teilen abgerissen werden. Der verbleibende Teil (rechte Seite) soll zu einem Gemeindesaal umgebaut werden.
Auf der freigewordenen Fläche möchte die Ortsgemeinde ein neues Feuerwehrgerätehaus mit einem Stellplatz nach DIN 14092, Stellplatzgröße 1, (linke Seite) und zur gemeinsamen Nutzung bestimmte Nebenräume (mittlerer Teil) errichten. Näheres ist den Entwurf Skizzen zu entnehmen.
Die Fassadengestaltung muss aufgrund einer angestrebten Förderung in Abstimmung mit Dorferneuerungsstelle erfolgen.
II. Haustechnik
Es wird eine Lösung mit erneuerbaren Energien gewünscht. Ebenfalls wird die Aufstellung einer Photovoltaikanlage begrüßt.
Gegenstand der Beauftragung sind die Architektenleistungen für die
Gebäudeplanung gemäß Teil 3, Abschnitt 1 HOAI.
Die Auftragsvergabe erfolgt in 2 Stufen:
Stufe I LPH 1-4, Stufe II LPH 5-9
Der Ausführungsbeginn ist nach Absprache mit dem Auftraggeber ab 2024 vorgesehen. Die vorläufige Schätzung der anrechenbaren Kosten für den Ausbau betragen ca. 658.823,53 € netto.
Die Honorartafel zu §§ 34 ff. HOAI soll zur Anwendung kommen.
Wir sehen das Vorhaben in der Honorarzone II.
Das gesetzliche Preisrecht der HOAI ist nicht zwingend anzuwenden, dennoch möchten wir eine Vergütungsvereinbarung in Anlehnung an die HOAI vereinbaren. Dabei finden jedoch die festgesetzten Mindest- und Höchstsätze der HOAI keine Anwendung.
Ausführungsbeginn: 2024
Angebotsunterlagen:
Die Ausschreibungsunterlagen stehen ausschließlich unter
https://www.subreport.de/E52879477
Angebotseröffnung: Dienstag, 29.08.2023, 10.00 Uhr
Bindefrist: 29.09.2023
Nachprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Vergabeprüfstelle-, Stiftstraße 9, 55116 Mainz