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Amtsblatt VG Trier-Land
Ausgabe 31/2023
Verbandsgemeinde Trier-Land
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Aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses im Verbandsgemeinderat Trier-Land am 21.06.2023

Mitteilungen des Vorsitzenden

Herr Daleiden erläuterte den Ausschussmitgliedern u.a., dass

  • die Verbandsgemeinde zur Sicherung der EDV neue Virenlizenzen für die kommenden 3 Jahre zum Preis von 10.537,81 € angeschafft hat.

Brandschutz- und Ausbildungszentrum Trier-Land

Das Feuerwehrgerätehaus in Newel ist nicht mehr geeignet für die Unterbringung der anstehenden Ersatzbeschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen. Vor diesem Hintergrund wurden in der vergangenen Zeit Überlegungen zu Papier gebracht, im Bereich des Echternacherhofes ein besonderes Brandschutzzentrum Trier-Land zu installieren.

Nachdem nunmehr abzusehen ist, dass der Landkreis Trier-Saarburg starke Bedenken gegen die angedachte Errichtung des Führungs- und Lagezentrums mit dem Logistikstandort des Katastrophenschutzes in Newel-Echternacherhof hat, die Verbandsgemeinde aber vor dem Hintergrund der dringend erforderlichen Ersatzbeschaffungen handeln muss, sollte der Bedarf ohne die Berücksichtigung der ursprünglichen Wünsche des Landkreises umgesetzt werden.

Vor diesem Hintergrund wurde ein Raumkonzept in Zusammenarbeit mit der Wehrleitung für den Bereich des Brandschutzes und im folgendem mit den jeweiligen Fachbereichsleitungen für die Unterbringung der Hausmeister der Verbandsgemeinde und die Beschäftigten des Zweckverbandes Forst Trier-Land entwickelt.

Die Räumlichkeiten verteilen sich insoweit auf 2 Ebenen. Aller Voraussicht nach wird sich eine Nutzfläche von rd. 1.685 m2 ergeben, vorbehaltlich des Ergebnisses der zu beauftragenden Detailplanung.

Mangels ausreichenden Personals und dem notwendigen Spezialwissen der SWT wurde sich entschieden mit der SWT Immobilien-Service GmbH die Projektentwicklungsgesellschaft (PEG) Trier-Land zu gründen. Damit die Gesellschaft handeln kann ist ein sogenannter Projektsteuerungsvertrag abzuschließen.

Das Projekt selbst wird durch folgende zu bildende Organisationsstruktur ausgeführt:

1 -

Lenkungskreis (Bürgermeister VG Trier-Land und Vorstand SWT-AöR)

2 -

Geschäftsführung (Geschäftsführer VG und SWT)

3 -

Nutzer (Finanzen/Feuerwehr/Hausmeister/Forst)

4 -

Projektmanagement

(Projektsteuerung/Architekt/TGA-Planer/Tragwerk/Brandschutz/Baugrund)

5-

Baubegleitende Kommission

(Bürgermeister VG, jeweils 1 Vertreter der Fraktionen, Geschäftsführer, bei Bedarf Wehrleitung)

Der Haupt- und Finanzausschuss war mit der Beschlussvorlage der Verwaltung weitestgehend einverstanden. Lediglich bei Punkt 13 war es dem Ausschuss wichtig, dass Bürgermeister Holstein die Vergabe für Aufträge über 50.000 € im Benehmen mit dem Ältestenrat trifft und nicht mit der baubegleitenden Kommission.

Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Trier-Land empfiehlt dem Verbandsgemeinderat einstimmig bei vier Enthaltungen:

1.

dem vorliegenden Raumprogramm für das Brandschutzzentrum Trier-Land zuzustimmen

2.

der Mitausführung der Erstellung der Räumlich- und Unterstellmöglichkeiten für die Hausmeister der Verbandsgemeinde Trier-Land und für den Zweckverband Forst Trier-Land zuzustimmen

3.

die anteiligen Baukosten für die Räumlichkeiten des Zweckverband Forst Trier-Land sind von diesem zu übernehmen, die diesbezüglichen zu zahlenden Planungskosten sind entsprechend der Kostenschätzung aufzuteilen,

4.

mit der Projektentwicklungsgesellschaft (PEG) Trier-Land einen Projektsteuerungsvertrag entsprechend der von der AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.) aufgestellten Honorarordnung für Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft abzuschließen

5.

dem von der Verbandsgemeinde zu bestellenden Geschäftsführer*in aufgrund der besonderen rechtlichen Stellung und Haftungsrisiken eine Entschädigung bis zu einer Höhe von 150 € monatlich zu gewähren.

6.

dass der Vertrag die Aufgabe einer Vergabestelle für das Projekt beinhalten soll und das Vergabeverfahren durch einen Rechtsbeistand und die Vergabestelle der Verbandsgemeinde zu begleiten ist

7.

dass die Vergabe der Planungsleistungen für Architektur, Technische Ausstattung und Tragwerksplanung an eine Arbeitsgemeinschaft im VgV-Verfahren zu erfolgen hat,

8.

für die Bewertung der Angebote der Arbeitsgemeinschaften folgende Matrix anzuwenden ist:

Projektumsetzung 70 %; Honorarangebot 20 %; Präsentation 10 %

9.

den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Trier-Land für die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel auf Grundlage der Vergabekommission zu ermächtigen

10.

eine Vergabekommission aus folgenden Vertretern zu bilden

1. Bürgermeister VG Trier-Land ggf. vertreten durch Beigeordnete

2. die Geschäftsführer der PEG Trier-Land

3. Jeweils ein Vertreter der im Verbandsgemeinderat Trier-Land vertretenen Fraktionen

11.

der Projektorganisation, bestehend aus

Lenkungskreis; Geschäftsführung; Nutzer; Projektmanagement; baubegleitende Kommission; zuzustimmen

12.

dass die baubegleitende Kommission sich zusammen aus der Vergabekommission und Wehrführung setzt.

13.

den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Trier-Land zu ermächtigen, im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel Bauaufträge erteilen zu können. Bei Aufträgen über 50.000 € brutto ist die Auftragserteilung im Benehmen mit dem Ältestenrat durchzuführen.

Machbarkeitsstudie Verwaltungsgebäude Trier-Land

Die Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land hat insgesamt 74 Verwaltungskräfte, die sowohl am Standort Trier als auch Trierweiler untergebracht sind.

Ferner sind beim Eigenbetrieb Abwasser fünf Mitarbeiter und beim Zweckverband Wasserwerk Trier-Land zwei Beschäftigte in der Verwaltung angestellt.

Nachdem bekannt wurde, dass die Landwirtschaftskammer den Standort in Trier aufgeben wird, wurde nach Verhandlungen das Gebäude der Kammer am 22. Dezember 2023 zum Kaufpreis von 3.400.000 € erworben.

Vorgesehen ist, dass die Verwaltungsmitarbeiter an einem Standort zusammen zu führen. Vor diesem Hintergrund, die Verbandsgemeinde ist ab dem 01.01.2024 grundbuchamtlicher Eigentümer der Liegenschaft, sollte nunmehr die weitere Vorgehensweise beraten und beschlossen werden.

Als Grundlage hierfür ist jedoch aus verschiedenen Möglichkeiten durch Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der Folgekosten die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung zu ermitteln.

Mit untersucht werden sollte in diesem Zusammenhang auch die Erreichbarkeit der Verwaltung durch Mitarbeiter und Bürger. Des Weiteren sollen Vor- und Nachteil der einzelnen Standorte gegenüber gestellt werden.

Ratsmitglied Michael Grundhöfer beantragte für die Fraktion Freie Wähler Trier-Land e.V. eine Machbarkeitsstudie auf die Stadt Trier (Sanierung sowie Neubau) zu beschränken. Dieser Antrag wurde bei 7 Jastimmen und 8 Neinstimmen mehrheitlich abgelehnt.

Welchen Standort man im Rahmen einer Studie im Bereich der Verbandsgemeinde genauer betrachten soll wurde allerdings sehr kontrovers diskutiert und führte lediglich zu der Einschränkung, dass der Bereich der B51, als verkehrstechnische Achse vorzuziehen ist.

Im Rahmen der Auftragsvergabe durch Bürgermeister Holstein soll dieser zuvor das Einvernehmen mit dem Ältestenrat herstellen.

Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Trier-Land empfiehlt bei einer Gegenstimme und vier Enthaltungen dem Verbandsgemeinderat folgende Beschlussfassung:

Um die Entscheidung final zu treffen, ob der Verwaltungskomplex Gartenfeldstraße 12 und 12 a (VG- und Landwirtschaftskammergebäude) saniert oder ein neues Verwaltungsgebäude errichtet werden soll, ist eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben.

Bürgermeister Michael Holstein wird insoweit ermächtigt im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel einen diesbezüglichen Auftrag im Einvernehmen mit dem Ältestenrat zu erteilen.

Der Umfang der Machbarkeitsstudie wird wie folgt festgelegt:

  1. Sanierung der Bestandsgebäude Gartenfeldstraße 12 und 12 a, incl. Prüfung mit Aufstockung des Bestandsgebäudes Gartenfeldstraße 12
  2. Neubau eines Verwaltungsgebäudes in der Stadt Trier
  3. Neubau eines Verwaltungsgebäudes in der Verbandsgemeinde Trier-Land, Standort: Bereich B51

mit der Maßgabe, dass Büroflächen für die Verwaltungsmitarbeiter der Kernverwaltung der Verbandsgemeindeverwaltung und der Verwaltungsmitarbeiter des Eigenbetriebes Abwasser Trier-Land und des Zweckverbandes Wasserwerk Trier-Land im Rahmen der anzuwendenden Verwaltungsvorschrift über die Zuwendungen aus dem Investitionsstock, hier Rundschreiben des Ministerium Zuwendungen für Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltungen und der Kreisverwaltungen nach pauschalierten Kosten anzuwenden ist.

Bei den Varianten 2 und 3 sind in die Kostenzusammenstellungen auch die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur (wie z.B. Parkplätze), ggf. Grunderwerbs- und Erschließungskosten einzubeziehen.

Die Vorgaben des § 10 GemHVO sind zu beachten.

Feuerwehrgerätehaus Kordel, Erneuerung der Heizung inkl. Lüftungsanlage, Zustimmung zur Kostenbeteiligung

Die Ortsgemeinde Kordel hat im Rahmen einer Machbarkeitsstudie Alternativen zur Umrüstung der durch die Flut beschädigten Ölzentralheizung untersuchen lassen. Ziel der Untersuchung war es, die Wärmeversorgung des Gebäudekomplexes (Gemeindehaus u. Feuerwehrgerätehaus) soweit wie möglich auf regenerative Energieträger umzustellen.

Die bestehende Betriebs- und Unterhaltungskostenvereinbarung zwischen Ortsgemeinde Kordel und VG sieht ausschließlich eine Regelung zur Kostenteilung für Unterhaltungs-/Reparaturmaßnahmen vor. Da es sich bei der jetzt geplanten energetischen Gebäudesanierung nicht um eine Unterhaltungsmaßnahme handelt, kann die besagte Vereinbarung keine Grundlage für die von der Ortsgemeinde erbetene Kostenbeteiligung seitens der Verbandsgemeinde sein. Nach Auffassung der Ortsgemeinde ist es aber gerechtfertigt, sich auch bei der jetzigen investiven Maßnahme an dem Kostenteilungs-Schlüssel der bestehenden Vereinbarung zu orientieren.

Aus den genannten Gründen bedarf es eines Beschlusses der VG-Gremien entsprechend dem umseitigen Beschlussvorschlag.

Die Finanzierung der Maßnahme soll – soweit jeweils möglich - im Grundsatz aus folgenden Bestandteilen dargestellt werden:

  1. Versicherungserstattung, anteilig
  2. energetische Förderung
  3. Fluthilfe
  4. verbleibender Eigenanteil OG und VG

Zur Aufteilung des verbleibenden Eigenanteils zwischen der Ortsgemeinde Kordel und der Verbandsgemeinde wird in Anlehnung an die bestehende Betriebs- und Unterhaltungskostenvereinbarung vorgeschlagen, dass die Verbandsgemeinde sich an den nicht durch Drittmitteln gedeckten Kosten in Höhe von 42,36 % beteiligt.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat einstimmig, der vom Gemeinderat Kordel geforderten Kostenbeteiligung der Verbandsgemeinde für die Umstellung des Heizungssystems sowie der Lüftungsanlage in Höhe von 42,36 % der nicht durch Drittmitteln gedeckten Kosten zuzustimmen.

Die zur Umsetzung der Baumaßnahme notwendigen Planungsleistungen werden nach erfolgter grundsätzlicher Zustimmung der VG-Gremien vergaberechtskonform von der Ortsgemeinde Kordel beschafft und vorfinanziert.

Finanzielle Erstattungsleistungen der Verbandsgemeinde werden erst dann erbracht, wenn in entsprechender Höhe Haushaltsmittel verfügbar sind.

Im Übrigen empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss, den Vorsitzenden zu ermächtigen, alle sich aus der Umsetzung dieses Grundsatzbeschlusses eventuell noch ergebenden Entscheidungen selbst zu treffen.

Grundschule Ralingen, Herstellung 2. Rettungsweg

Nach dem vorliegenden Brandschutzbericht ist u. a. ein 2. Rettungsweg aus dem Obergeschoss der Grundschule Ralingen herzustellen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat Trier-Land einstimmig, der Realisierung eines 2. Rettungsweges in Form eines Treppenturms aus dem OG der Grundschule Ralingen zuzustimmen.

Die notwendigen Planungsleistungen zum Preis von 13.147,39 € sollen an Frau Architektin Martina Heckmann, Trierweiler, vergeben werden. Die Deckung kann aus investiven Maßnahmen für Grundschulen erfolgen.

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung den Angebotspreis nochmals nach zu verhandeln.

Sondervermögen "Aufbauhilfe 2021 Rheinland-Pfalz 2021", Ablehnungsbescheid für Lohnersatzkosten für Feuerwehrleute

Nach der Flutkatastrophe im Juli 2021 wurden die betroffenen Kommunen aufgefordert Maßnahmenpläne für den Wiederaufbau zu erstellen. Über diese angemeldeten Maßnahmen werden Zuwendungen aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021" gewährt.

Der Antrag „Lohnersatzkosten für Feuerwehrleute" vom 08.09.2022 in Höhe von 27.313,45 EUR wurde mit einem Bescheid vom 24.05.2023, Eingang 01.06.2023, von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) abgelehnt, mit der Begründung, dass nach dem Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) private Arbeitgeber einen Anspruch gegen die Gemeinde auf Erstattung aller fortgewährten Leistungen haben.

Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Trier-Land beschloss einstimmig, gegen den Ablehnungsbescheid der ADD über den Antrag von Zuwendungen aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021 Rheinland-Pfalz" vom 24.05.2023 vorsorglich Widerspruch einzulegen.

Die Verwaltung soll ein Antrag auf Billigkeitszuwendung für „Lohnersatzkosten für Feuerwehrleute" beim Ministerium des Innern und für Sport RLP einreichen.

Einrichtung einer kombinierten Gemeinde- und Schulbücherei/Familienbücherei in Kordel

Die Gemeindebücherei Kordel war bisher im Jugend- und Vereinshaus in Kordel untergebracht, fiel jedoch der Flut im Juli 2021 zum Opfer. Nach einer Begehung mit dem Landesbibliothekszentrum wurde vereinbart, die Räume als kombinierte Gemeinde- und Schulbücherei wieder entsprechend herzurichten und dort wieder aufzubauen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat einstimmig, sich grundsätzlich für die Realisierung eines Konzeptes einer kombinierten Gemeinde- und Schulbücherei (Familienbücherei) in der Grundschule Kordel auszusprechen.

Erhöhung der Ehrenamtspauschale für Freizeiten mit Übernachtung

Bisher erhalten Helfer:innen, welche die Übernachtungsangebote der Jugendarbeit in der VG Trier-Land ehrenamtlich unterstützen, eine Aufwandsentschädigung von 30 €. Dies entspricht der AWE von Angeboten ohne Übernachtungen, da bisher keine separate AWE für Überachtungsangebote existiert.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem VG-Rat einstimmig, der Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Freizeiten mit Übernachtung in Höhe von 50 € zuzustimmen.

Zuschuss der Verbandsgemeinde zum Jugendtaxi

Der Kreis bezuschusst Fahrten für 16-21 Jährige mit dem Taxi am Wochenende von öffentlichen Veranstaltungen mit allen kooperierenden Taxiunternehmen mit 2 € je Fahrgast.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem VG-Rat einstimmig, das Jugendtaxi mit 2 € pro Fahrgast zusätzlich zum Kreisausschuss zu fördern.

Support digitale Lehr- und Lerninfrastrukturen an den Grundschulen

Erstmals ab dem Schuljahr 2021/22 wurde die bisherige Anwendungsbetreuung (Schülernetzwerk) an Schulen neu organisiert. Der Schulträger muss für einen möglichst störungsarmen Betrieb der digitalen Lehr- und Lerninfrastruktur sorgen. Dazu wird Unterstützung beim Support in enger Kooperation mit den Schulen benötigt.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat Trier-Land einstimmig, generell dem Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zum Support von digitalen Lehr- und Lerninfrastrukturen an den Grundschulen der VG Trier-Land für das Schuljahr 2023/24 zuzustimmen und den Bürgermeister zum Abschluss mit dem nach noch durchzuführenden Angebotsanfragen wirtschaftlichsten Anbieter zu ermächtigen.

Die vollständige Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) ist im Internet unter https://ratsinfoservice.de/ris/trierland abrufbar.