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Amtsblatt VG Trier-Land
Ausgabe 31/2024
Verbandsgemeinde Trier-Land
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Bekanntmachung - Haushaltssatzung ZV Forst Trier-Land

Haushaltssatzung des Zweckverbandes Forst Trier-Land 2024/2025

Die Verbandsversammlung hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag zur Liquiditätssicherung

wird festgesetzt auf

200.000,00€

200.000,00€

§ 5 Umlage

Die Festsetzung einer Umlage entfällt.

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Jahres

2022

-

voraussichtlicher Stand des Eigenkapital zum 31.12. des Jahres

2023

-

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Jahres

2024

-

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Jahres

2025

-

§ 7 Über- und außerplanmäßige Ausgaben Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 Satz. 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als

2024

2025

1.000,00€

1.000,00€

überschritten sind.

§ 8 Wertgrenzen für Investitionen

2024

2025

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von

1.000,00€

1.000,00€

sind einzeln im Teilhaushalt darzustellen.

Zweckverband "Forst Trier-Land"
Trier, den 22.07.2024
gez. Michael Holstein
Michael Holstein
Verbandsvorsteher

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Hiermit genehmigen wir gem. § 7 I 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. § 95 Absatz 4 Nr. 3 i.V.m. §105 Abs. 3 vorsorglich einen Vorfinanzierungskredit mit folgendem Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung:

Gesamtbetrag

Genehmigungsbetrag

Haushaltsjahre 2024/2025

200.000 Euro

200.000 Euro

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom

5. August 2024

bis einschließlich

13. August 2024

während der Dienstzeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land, Gartenfeldstraße 12, 54295 Trier, Zimmer 124, zur Einsicht

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6, Satz 4 Gemeindeordnung:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn :

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr.2 geltend gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Verbandsgemeindeverwaltung
Trier-Land