Gemäß § 14 Abs. 2 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) i. V. m. § 27 Gemeindeordnung (GemO) wird hiermit folgendes bekannt gemacht:
Am Dienstag, 20. September 2022, 19:30 Uhr, finden im Bürgerhaus Kordel die Wahlen des 1. Stellv. Wehrführers und des 2. Stellv. Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Kordel statt. Wahlberechtigt sind alle ehrenamtlichen aktiven Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Kordel und der Jugendfeuerwehr Kordel, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.