Die Ergebnisrechnung schließt weder mit einem Jahresüberschuss noch mit einem Jahresfehlbetrag ab.
Die Finanzrechnung schließt mit einem positiven Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von 12.106,55 € ab.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 beläuft sich in Aktiva und Passiva auf 146.379,16 €.
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Forst Trier-Land beschloss einstimmig die vorliegende Jahresrechnung 2022 und erteilte dem jetzigen Verbandsvorsteher gleichzeitig Bürgermeister der Verbandsgemeinde Trier-Land Entlastung.
Die Ergebnisrechnung schließt weder mit einem Jahresüberschuss noch mit einem Jahresfehlbetrag ab.
Die Finanzrechnung schließt mit einem negativen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von 13.432,80 € ab.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2023 beläuft sich in Aktiva und Passiva auf 229.598,91 €.
Die Jahresrechnung liegt den Mitgliedern der Verbandsversammlung vor.
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Forst Trier-Land beschloss einstimmig die vorliegende Jahresrechnung 2023 und erteilte dem jetzigen Verbandsvorsteher gleichzeitig Bürgermeister der Verbandsgemeinde Trier-Land Entlastung.
Doppelhaushalt 2024 und 2025
Anschaffung eines Hardtop für Ford Ranger
Die Verbandsversammlung beschloss einstimmig die Beschaffung eines Hardtops für den betriebseigenen Ford Ranger und ermächtigte den Verbandsvorsteher, diesen nach entsprechenden Angeboten zu beschaffen. Entsprechende Mittel wurden im Haushalt eingeplant. Die Beschaffung kann erst nach Genehmigung des Haushaltes durch die Kommunalaufsicht erfolgen.
Beschaffung eines Kraftstofflagers
Weitere Anforderungen sind zu erfüllen.
Damit die Betriebsanweisung eingehalten wird, soll ein entsprechendes „Gefahrstoff-Depot“ angeschafft werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 3.000 €.
Die Verbandsversammlung beschloss einstimmig die Beschaffung eines Kraftstofflagers zur ordnungsgemäßen Lagerung des benötigten Kraftstoffes für motorbetriebene Geräte und ermächtigte den Verbandsvorsteher, nach Einholung entsprechender Angebote, den Auftrag zu vergeben.
Fristgebunden ist auch die Ausweisung der Habitatbäume in den Ortsgemeinden. Da Landesforsten die Ausweisung aller Habitatbäume der Ortsgemeinden nicht alleine bewerkstelligen kann, werden Förster, kundige Fachkräfte und Unternehmer bei dieser Kennzeichnung mitwirken. Die Kosten werden auf alle Ortsgemeinden nach der Anzahl der Bäume verteilt. Bei nicht Ausweisung der Habitatbäume könnte die „Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.“ die Förderungen zurückverlangen.
Die vollständige Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) ist im Internet unter https://ratsinfoservice.de/ris/trierland abrufbar.