Der Vorsitzende teilte u.a. mit, dass:
- die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan der Verbandsgemeinde Trier-Land 2025 sowie den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserwerk Trier-Land 2025 ohne Beanstandungen genehmigt habe.
- am Samstag, den 27. September 2025, t die Verbandsgemeinde Trier-Land unter dem Motto „Ehrenamt verbindet“ einen Ehrenamtstag in und rund um die Sporthalle Langsur veranstalte. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehe ein „Markt der Möglichkeiten“, bei dem sich Vereine, Organisationen, Initiativen und ehrenamtlich Engagierte aus der Verbandsgemeinde präsentieren können.
Fortschreibung Flächennutzungsplan Teilbereich Wohnen und Gewerbe für das Gebiet der Ortsgemeinde Trierweiler
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig den Änderungsentwurf zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes und gab diesen zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der benachbarten Gemeinden gem. §§ 4 Abs. 2 und 2 Abs. 2 BauGB frei.
Fortschreibung Nahversorgungskonzept für die Verbandsgemeinde Trier-Land
Der Verbandsgemeinderat hatte in seiner Sitzung am 11.12.2024 den Fortschreibungsentwurf zum Nahversorgungskonzept akzeptiert und zur Beteiligung freigegeben.
Mit Schreiben/Mail vom 16.01.2025 wurde den Ortsgemeinden der VG Trier-Land sowie ausgewählten Trägern öffentlicher Belange und benachbarten Kommunen der Fortschreibungsentwurf des Nahversorgungskonzeptes übersandt und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die im Beteiligungszeitraum eingegangenen Stellungnahmen sind in einer Abwägungstabelle aufgeführt, kommentiert und mit einem Beschlussvorschlag versehen.
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, sich die in der Abwägungstabelle aufgeführten Kommentierungen zu eigen zu machen und die eingegangenen Stellungnahmen so zu behandeln, wie dies in der Abwägungstabelle zu den Stellungnahmen beschrieben ist.
Weiterhin beschloss der Verbandsgemeinderat die Fortschreibung des Nahversorgungskonzeptes.
Feuerwehrgerätehaus Beßlich
Der Neubau für das FWGH Beßlich auf dem Stand der Leistungsphase II sieht einen eingeschossigen und barrierefreien Baukörper ausgerichtet an der Talstraße vor. Die Erschließung der Gebäudestruktur sieht Zugänge zu den Umkleiden aus einem überdachten Vorbereich vor, sodass anrückende Einsatzkräfte auf direktem Weg die Umkleiden erreichen und der kreuzungsfreie Zugang zur Fahrzeughalle gewährleistet wird. Die gewählte Struktur und die Gebäudeform integrieren sich dem Umfeld entsprechend in das innerdörfliche Erscheinungsbild.
Rechtsseitig des Gebäudes fügt sich eine Zuwegung, die die Erreichbarkeit der dahinterliegenden Festwiese gewährleistet. In Abhängigkeit des Fahrzeuges werden 6 PKW Stellplätze für die ersten anrückenden Einheiten benötigt. Neben den 3 Stellplätzen auf dem Grundstück müssen 3 weitere Stellplätze, entlang der Straße, auf dem gegenüberliegenden Grundstück „Knebel“ errichtet werden. Hierfür werden ca. 50m² benötigt. Diese Fläche soll der Verbandsgemeinde zur Verfügung gestellt werden.
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig bei einer Enthaltung
1) die Fortführung des Projektes auf Grundlage der vorgestellten Planung - vorbehaltlich der Zustimmung des Ortsgemeinderat Newel und deren Freigabe der benötigten Grundstücksfläche. Nach erfolgter Zustimmung soll die Freigabe der Leistungsstufe II erfolgen. Zudem ermächtigt der Verbandsgemeinderat den Vorsitzenden zur vergaberechtskonformen Beschaffung der anstehenden Planungs- und Bauleistungen.
2) die Grundstücksteilung entsprechend der vorgeschlagenen Variante unter Berücksichtigung von etwaigen planungsrelevanten/ genehmigungsrelevanten Anpassungen zu vollziehen.
Erweiterung Kita Ralingen, Bereitstellung einer Fläche
Die Ortsgemeinde Ralingen plant aktuell den Umbau und die Erweiterung der Kindertagesstätte Ralingen. Wie bereits vorgestellt wurde, wird in diesem Zuge eine Küche und eine Mensa zur gemeinsamen Nutzung mit der Grundschule Ralingen vorgesehen. Der Anbau der Kita wird sich in den hinteren Bereich zur Grundschule hin ausdehnen.
Für die Umsetzung der Baumaßnahme, die Pflege der Grünanlagen, die Entleerung des Fettabscheiders, Belieferung der Küche oder für sonstige Unterhaltungsmaßnahmen bietet es sich an, über die unten dargestellten Grundstücke eine Ersatzzufahrt in möglichst ökologischer Bauweise für die gemeinsame Nutzung zu errichten.
Seitens der Ortsgemeinde würde hierfür eine Teilfläche über die Spiel- bzw. Bolzplatzfläche bereitgestellt. Seitens der VG soll der ca. 7,50 m breite Streifen zwischen rückwärtiger Außenwand der Turnhalle und der Grundstücksgrenze zur Verfügung gestellt werden.
Der Verbandsgemeinderat beschloss auf Empfehlung des Schulträgerausschusses und Ausschusses für Umwelt, Bauen, Klima- und Naturschutz einstimmig, dass die Fläche an der Turnhalle Ralingen für gemeinsame Nutzungen der Grundschule Ralingen (VG) und Kita Ralingen (OG) zur Verfügung gestellt wird.
Feuerwehrbedarfsplan für die Verbandsgemeinde Trier-Land in Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeinden und dem Landkreis Trier-Saarburg
Im Rahmen der anstehenden Gesetzesnovellierung des Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katstrophenschutz (LBKG) werden die kommunalen Aufgabenträger verpflichtet, einen Feuerwehrbedarfsplan vorzuhalten und diesen alle fünf Jahre fortzuschreiben.
Da sowohl die Verbandsgemeinden als auch der Landkreis von der Neuregelung betroffen sind, wurde von den Brand- und Katastrophenschutzinspekteuren im Einvernehmen der Wehrleitungen angeregt, die Bedarfspläne durch ein externes Planungsbüro erstellen zu lassen.
Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg würde federführend die Ausschreibung sowie die Beauftragung des Projekts für alle Aufgabenträger vornehmen. Die Gesamtkosten für das Planungsbüro belaufen sich schätzungsweise auf ca. 230.000,- € brutto, wobei die geschätzten Kosten für die Verbandsgemeinde Trier-Land auf ca. 29.000,- € kalkuliert werden.
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land beschloss einstimmig die Erstellung und Beauftragung eines neuen Feuerwehrbedarfsplan in Zusammenarbeit mit den übrigen fünf Verbandsgemeinden und dem Landkreis.
Beschaffung von Touch-Displays und Tablets für die Grundschulen
Alle unterrichtlich genutzten Räume der Grundschulen der VG Trier-Land sind mit Präsentationsmedien (Smartboards und Touch-Displays) ausgestattet. Die ältesten Geräte sind jedoch 10 Jahre alt und entsprechen nur noch bedingt den heutigen Anforderungen für den Einsatz. In der jetzigen Beschaffungsrunde sollen insgesamt wieder 10 neue Touch-Displays als Ersatzbeschaffungen gekauft werden. Die Kosten werden auf rd. 80.000 € geschätzt.
Zu der geplanten Beschaffung wird eine entsprechende vergaberechtskonforme Ausschreibung durchgeführt.
Des Weiteren wurden in der Vergangenheit für die Schulen zur Nutzung durch die SchülerInnen im Unterricht Tablets beschafft. Hier sollen der Bestand an den Schulen sukzessive weiter ausgebaut und alte Bestandsgeräte ausgetauscht werden bevor sie keine Updates mehr erhalten.
Der Verbandsgemeinderat stimmte auf Empfehlung des Schulträgerausschusses sowie Haupt- und Finanzausschusses der Beschaffung von weiteren interaktiven Touch-Displays und Tablets wie beschrieben einstimmig zu und ermächtigte den Bürgermeister zu der entsprechenden notwendigen Auftragsvergabe im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu dem wirtschaftlichsten Angebot bzw. zum Rahmenvertrag.
Support digitale Lehr- und Lerninfrastrukturen an den Grundschulen
Seit dem Schuljahr 2021/22 ist die bisherige Anwendungsbetreuung (Schülernetzwerk) an Schulen neu organisiert. Der Schulträger muss für einen möglichst störungsarmen Betrieb der digitalen Lehr- und Lerninfrastruktur sorgen. Dazu wird Unterstützung beim Support in enger Kooperation mit den Schulen benötigt.
Die Beauftragung im aktuellen Schuljahr ist befristet bis zum 31.07.25 erfolgt. Daher wird nun nochmals für den Zeitraum 01.08.25 - 31.07.26 eine Angebotsanfrage bei mehreren Anbietern durchgeführt und der Vorsitzende wird ermächtigt, anschließend den Auftrag für die Supportleistungen an den wirtschaftlichsten Anbieter zu erteilen.
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land stimmte einstimmig generell dem Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zum Support von digitalen Lehr- und Lerninfrastrukturen an den Grundschulen der VG Trier-Land für das Schuljahr 2025/26 zu und ermächtigte den Bürgermeister zum Abschluss mit dem nach den noch durchzuführenden Angebotsanfragen wirtschaftlichsten Anbieter.
Filtersanierung Kylltalbad Kordel
Nachdem bei der ersten öffentlichen Ausschreibung der Sanierung der Filteranlagen eine massive Überschreitung der vom Ing.-Büro geschätzten Kosten in Höhe von rd. 77 % vorgelegen hat, wurde die Ausschreibung aufgehoben und die Arbeiten erneut im Mai 2025 beschränkt ausgeschrieben.
Auf der Basis des vorliegenden Angebotes, den Kosten für die Entsorgung des Filtermateriales (rd. 20.000,00 €) und den Nebenkosten (rd. 59.000,00 €) würden die Aufwendungen für die Filtersanierung aktuell rd. 311.000,00 € betragen.
Zum Fortbetrieb des Bades ist die Erneuerung der Filter unabweisbar. Der Fehlbetrag von 92.000,00 € soll überplanmäßig bereitgestellt werden. Die Finanzierung erfolgt aus der vorhandenen Liquidität der Verbandsgemeinde.
Der VG-Rat beschloss einstimmig, die beschränkte Ausschreibung zur Sanierung der Wasserfilter im Kylltalbad Kordel aufzuheben.
Weiterhin wurde beschlossen, die Verwaltung zu ermächtigen, den Ersatz der vorhandenen Stahlfilter durch Filter aus GFK auszuschreiben. Hierzu wurde der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag gegenüber dem bereits beauftragten Ing.-Büro Herrmann & Kurzmann Ingenieure GmbH, St. Leon-Rot, entsprechend zu erweitern.
Der VG-Rat beschloss die Unabweisbarkeit der Maßnahme.
Für die Maßnahme stehen 245.000 € im Haushalt 2025 zur Verfügung. Der VG-Rat beschloss, die darüberhinausgehend benötigen Mittel in Höhe von 92.000 € überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.
Wahl eines Mitgliedes in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Internationales Abwasserklärwerk Rosport-Mompach/Trier-Land"
Das Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Internationales Abwasserklärwerk Rosport-Mompach/Trier-Land“, Herr Roald Andersen, hat sein Mandat in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Internationales Abwasserklärwerk Rosport-Mompach/Trier-Land“ niedergelegt.
Es ist daher erforderlich ein neues Mitglied in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Internationales Abwasserklärwerk Rosport-Mompach/Trier-Land“ zu wählen.
Auf Vorschlag wurde Herr Alfred Wirtz einstimmig zum Mitglied in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Internationales Abwasserklärwerk Rosport-Mompach/Trier-Land gewählt.
Wahl eines Mitgliedes in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserwerk Trier-Land
Das Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserwerk Trier-Land, Herr Roald Andersen, hat sein Mandat in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserwerk Trier-Land niedergelegt.
Es ist daher erforderlich ein neues Mitglied in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserwerk Trier-Land zu wählen.
Auf Vorschlag wurde Herr Alfred Wirtz einstimmig zum Mitglied in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserwerk Trier-Land gewählt.
Die vollständige Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) ist im Internet unter https://ratsinfoservice.de/ris/trierland abrufbar.