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Amtsblatt VG Trier-Land
Ausgabe 32/2025
Verbandsgemeinde Trier-Land
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Aus der Sitzung des Ausschusses

für Umwelt, Bauen, Klima und Naturschutz und des Feuerwehrausschusses im Verbandsgemeinderat Trier-Land am 18.06.2025

Verpflichtung von Ausschussmitgliedern (Nichtratsmitglieder) (nur AUBKN)

Das Ausschussmitglied (Nichtratsmitglieder) Frank Henter wurde gemäß § 46 Abs. 5 i.V.m. § 30 Abs. 2 GemO durch den Vorsitzenden namens der Verbandsgemeinde Trier-Land auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben verpflichtet.

Fortschreibung Nahversorgungskonzept für die Verbandsgemeinde Trier-Land (nur AUBKN)

Der Verbandsgemeinderat hatte in seiner Sitzung am 11.12.2024 den Fortschreibungsentwurf zum Nahversorgungskonzept akzeptiert und zur Beteiligung freigegeben.

Mit Schreiben/Mail vom 16.01.2025 wurde den Ortsgemeinden der VG Trier-Land sowie ausgewählten Trägern öffentlicher Belange und benachbarten Kommunen der Fortschreibungsentwurf des Nahversorgungskonzeptes übersandt und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Die Ortsgemeinderäte Trierweiler und Welschbillig haben bereits dem Fortschreibungsentwurf zugestimmt.

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Klima und Naturschutz empfahl dem Verbandsgemeinderat einstimmig, sich die in der Abwägungstabelle aufgeführten Kommentierungen zu eigen zu machen und die eingegangenen Stellungnahmen so zu behandeln, wie dies in der den Ratsmitgliedern vorliegenden Abwägungstabelle zu den Stellungnahmen beschrieben ist.

Weiterhin empfahl der Ausschuss die Fortschreibung des Nahversorgungskonzeptes zu beschließen.

Fortschreibung Flächennutzungsplan Teilbereich Wohnen und Gewerbe für das Gebiet der Ortsgemeinde Trierweiler (nur AUBKN)

Entsprechend der Beschlusslage im Verbandsgemeinderat wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Die im Rahmen dieser Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen sind in der beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt, erläutert und ggfs. mit einem Beschlussvorschlag versehen.

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Klima und Naturschutz empfahl dem Verbandsgemeinderat folgende Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt mit den eingegangenen Stellungnahmen so umzugehen, wie dies im Beschlussvorschlag der Abwägungstabelle zu den einzelnen Punkten beschrieben ist.

Weiterhin beschließt der Verbandsgemeinderat den Änderungsentwurf zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes und gibt diesen zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der benachbarten Gemeinden gem. §§ 4 Abs. 2 und 2 Abs. 2 BauGB frei.

Erweiterung Kita Ralingen, Bereitstellung einer Fläche als Ersatzzufahrt (nur AUBKN)

Die Ortsgemeinde Ralingen plant aktuell den Umbau und die Erweiterung der Kindertagesstätte Ralingen. Wie bereits vorgestellt wurde, wird in diesem Zuge eine Küche und eine Mensa zur gemeinsamen Nutzung mit der Grundschule Ralingen vorgesehen.

Für die Umsetzung der Baumaßnahme, die Pflege der Grünanlagen, die Entleerung des Fettabscheiders, Belieferung der Küche oder für sonstige Unterhaltungsmaßnahmen bietet es sich an, über die unten dargestellten Grundstücke eine Ersatzzufahrt in möglichst ökologischer Bauweise für die gemeinsame Nutzung zu errichten.

Seitens der Ortsgemeinde würde hierfür eine Teilfläche über die Spiel- bzw. Bolzplatzfläche bereitgestellt. Seitens der VG soll der ca. 7,50 m breite Streifen zwischen rückwärtiger Außenwand der Turnhalle und der Grundstücksgrenze zur Verfügung gestellt werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Klima- und Naturschutz empfahl dem Verbandsgemeinderat einstimmig, zu entscheiden, dass die Fläche an der Turnhalle Ralingen für gemeinsame Nutzungen der Grundschule Ralingen (VG) und Kita Ralingen (OG) zur Verfügung gestellt wird.

Abweichend zum Empfehlungsbeschluss aus dem Schulträgerausschuss vom 04.06.2025 soll die Fläche insgesamt in die Freianlagengestaltung, einschließlich der Herstellung einer Ersatzzufahrt, einbezogen werden.

Feuerwehrgerätehaus Beßlich (AUBKN und FWA)

Der Ausschuss für Bauen, Umwelt, Klima- und Naturschutz und der Feuerwehrausschuss empfahlen dem Verbandsgemeinderat abweichend von der Verwaltungsempfehlung mehrheitlich, die Fortführung des Projektes auf Grundlage der vorgestellten Planung mit zwei Stellplätzen- vorbehaltlich der Zustimmung des Ortsgemeinderat Newel und deren Freigabe der benötigten Grundstücksfläche. Nach erfolgter Zustimmung soll die Freigabe der Leistungsstufe II erfolgen. Zudem empfahlen die Ausschüsse dem Verbandsgemeinderat die Ermächtigung des Vorsitzenden zur vergaberechtskonformen Beschaffung der anstehenden Planungs- und Bauleistungen.

Der Ausschuss für Bauen, Umwelt, Klima und Naturschutz empfahl dem Verbandsgemeinderat einstimmig bei zwei Enthaltungen, die Grundstücksteilung entsprechend der vorgeschlagenen Variante unter Berücksichtigung von etwaigen planungsrelevanten/ genehmigungsrelevanten Anpassungen zu vollziehen.

Feuerwehrbedarfsplan für die Verbandsgemeinde Trier-Land in Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeinden und dem Landkreis Trier-Saarburg

Im Rahmen der anstehenden Gesetzesnovellierung des Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) werden die kommunalen Aufgabenträger verpflichtet, einen Feuerwehrbedarfsplan vorzuhalten und diesen alle fünf Jahre fortzuschreiben.

Da sowohl die Verbandsgemeinden als auch der Landkreis von der Neuregelung betroffen sind, wurde von den Brand- und Katastrophenschutzinspekteuren im Einvernehmen der Wehrleitungen angeregt, die Bedarfspläne durch ein externes Planungsbüro erstellen zu lassen.

Der Haupt- und Finanzausschuss wird die Thematik in seiner Sitzung am 04.06.2025 beraten.

Der Feuerwehrausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat Trier-Land einstimmig, vorbehaltlich der zuvor genannten Kosten, die Erstellung und Beauftragung eines neuen Feuerwehrbedarfsplan, wie im Sachtext beschrieben, in Zusammenarbeit mit den übrigen fünf Verbandsgemeinden und dem Landkreis.

Die vollständige Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) im Internet unter https://ratsinfoservice.de/ris/trierland abrufbar ist.