Wir möchten hiermit alle Zahlungspflichtigen, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, daran erinnern, dass am
der dritte Abschlag 2022 für Grundsteuer, Hundesteuer und Gewerbesteuer fällig geworden ist.
Damit die Zahlungen pünktlich bei uns eingehen, bitten wir Sie, die Überweisungen rechtzeitig bei Ihrer Bank oder Sparkasse einzureichen.
Bitte geben Sie dabei unbedingt die vollständige Kunden-/Buchungs-Nr. an, damit Fehlbuchungen vermieden werden.