Trierweiler-Sirzenich. Aufgrund der anhaltenden widerrechtlichen Befahrung der Gemeindestraße Weidenstraße von der L 43 und dem Gewerbegebiet kommend, wird die Weidenstraße zur Erhöhung der Verkehrssicherheit als Sackgasse ausgewiesen. U.a. wiesen Verkehrsmessungen einen widerrechtlichen Fahrzeugverkehr von knapp 400 Fahrzeugen in 24 Stunden auf, obwohl die Weidenstraße nur für Anlieger freigegeben ist.
Die entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung wurde seitens unserer Straßenverkehrsbehörde im Benehmen mit der Ortsgemeinde Trierweiler erlassen.
Durchfahrtberechtigt bleiben die anliegenden Landwirte und der Rettungsdienst. Darüber hinaus bleibt die Weidenstraße, nunmehr als Sackgasse für Anliegerverkehr frei.
Wir bitten um Beachtung.