Der Entwurf der Haushaltssatzung des Zweckverband Forst Trier-Land nebst Haushaltsplan und Anlagen für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 liegt gemäß § 97 Abs. 1 GemO während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land, Gartenfeldstraße 12, 54295 Trier, Zimmer 124, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch die Verbandsversammlung öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der beteiligten Verbandsmitglieder haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land, Gartenfeldstraße 12, 54295 Trier, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung, Gartenfeldstraße 12, 54295 Trier einzureichen. Die Verbandsversammlung wird vor ihrem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.