Bürgermeister Michael Holstein teilte dem Verbandsgemeinderat u.a. folgende Punkte mit:
Einleitungsbeschluss FNP-Fortschreibung Windenergie
Weiterhin wurde der Vorsitzende ermächtigt, alle erforderlichen und vergaberechtskonform zu beschaffenden Planungsleistungen im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel, auch wenn die nach Hauptsatzung festgelegte Wertgrenze von 20.000 € für die Vergabe von Aufträgen überschritten wird, zu beauftragen.
Jahresbericht des Behindertenbeauftragten
Mittlerweile bietet er 14 tägig eine Sprechstunde an. Die Termine werden im Amtsblatt bekannt gegeben.
Im Wesentlichen, so Herr Hoffmann, habe sich seine Tätigkeit um Fragen des Parkraums für beeinträchtigte Personen erstreckt. Auch war er bei verschiedenen Baumaßnahmen unterstützend tätig und hat hier auf die Barrierefreiheit Einfluss nehmen können.
Ebenso sei ein großer Teil seiner Arbeit in der Funktion des Behindertenbeauftragten darin gelegen, die Menschen im Antragsverfahren zur Erlangung der Behindertenprozente zu begleiten.
Ein ganz wichtiger Aspekt seiner Tätigkeit ist zurzeit die Bestrebung ein Netzwerk mit den Behindertenbeauftragten der benachbarten Verbandsgemeinden sowie der Kreisverwaltung und dem Landesbehindertenbeauftragten aufzubauen.
Herr Hoffmann beantwortete nach seinem Vortrag noch verschiedene Fragen aus dem Gremium.
Bürgermeister Michael Holstein, sowie alle Fraktionen des Verbandsgemeinderates, bedankten sich ausdrücklich bei Herrn Hoffmann für seine erfolgreiche Arbeit und für den informativen Bericht. Eine Beschlussfassung fand hierzu nicht statt.
Vorstellung Jahresbericht Jugendpflege
Fragen zur Jugendarbeit wurden von Herrn Weier sehr umfänglich erläutert. Ganz wichtig, so der Jugendpfleger, sei es, dass die Jugendräume, auch wenn es hier und da mal zu Unstimmigkeiten mit der Ortsgemeinde komme, geöffnet bleiben. Nur so hätten die Jugendlichen einen koordinierten Anlaufpunkt, wo die Jugendpfleger mit Ihnen in Kontakt treten können.
Nachdem Herr Weier alle Fragen aus dem Verbandsgemeinderat erläutert hatte, dankten ihm der Vorsitzende und alle Fraktionen ausführlich für seine Arbeit und wünschten für die weitere Arbeit viel Erfolg.
Ersatzbeschaffung für das Tragkraftspritzenfahrzeug TSF der Freiwilligen Feuerwehr Olk
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land beschloss einstimmig die Ersatzbeschaffung des TSF Olk durch einen TSF-W bei der Fa. Schmitz Feuerwehrtechnik zu einem Netto-Preis von 130.000 EUR.
Die Beschaffung ist unverzüglich durchzuführen, nachdem die ADD dem Umwidmungsantrag von einem KLF zu einem TSF-W zugestimmt hat.
Beschaffung eines ATV Quad für die Freiwillige Feuerwehr Hofweiler
Die Finanzierung ist durch die Inanspruchnahme der bereitgestellten finanziellen Mittel zum Erwerb eines LF 10 Kordel gesichert.
Vergabe, Kommandowagen (KdoW) für die Feuerwehr Trier-Land
Beschaffung von feuerwehrtechnischem Gerät für die Facheinheiten Licht bei der Freiwilligen Feuerwehr Trier-Land
Teilfortschreibung Flächennutzungsplan - Brandschutz- und Ausbildungszentrum Trier-Land
Weiterhin billigte der Verbandsgemeinderat den Änderungsentwurf und beschloss diesen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Brandschutz- und Ausbildungszentrum Trier-Land
Vor diesem Hintergrund wurden in der vergangenen Zeit Überlegungen zu Papier gebracht im Bereich des Echternacherhofes ein besonderes Brandschutzzentrum Trier-Land zu installieren.
Der Verbandsgemeinde Trier-Land beschloss einstimmig bei einer Enthaltung:
| 1. | dem vorliegenden Raumprogramm für das Brandschutzzentrum Trier-Land zuzustimmen |
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| 2. | der Mitausführung der Erstellung der Räumlich- und Unterstellmöglichkeiten für die Hausmeister der Verbandsgemeinde Trier-Land und für den Zweckverband Forst Trier-Land zuzustimmen |
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| 3. | die anteiligen Baukosten für die Räumlichkeiten des Zweckverband Forst Trier-Land sind von diesem zu übernehmen, die diesbezüglichen zu zahlenden Planungskosten sind entsprechend der Kostenschätzung aufzuteilen, |
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| 4. | mit der Projektentwicklungsgesellschaft (PEG) Trier-Land einen Projektsteuerungsvertrag entsprechend der von der AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.) aufgestellten Honorarordnung für Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft abzuschließen |
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| 5. | dem von der Verbandsgemeinde zu bestellenden Geschäftsführer*In aufgrund der besonderen rechtlichen Stellung und Haftungsrisiken eine Entschädigung bis zu einer Höhe von 150 € monatlich zu gewähren. |
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| 6. | dass der Vertrag die Aufgabe einer Vergabestelle für das Projekt beinhalten soll und das Vergabeverfahren durch einen Rechtsbeistand und die Vergabestelle der Verbandsgemeinde zu begleiten ist |
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| 7. | dass die Vergabe der Planungsleistungen für Architektur, Technische Ausstattung und Tragwerksplanung an eine Arbeitsgemeinschaft im VgV-Verfahren zu erfolgen hat, |
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| 8. | für die Bewertung der Angebote der Arbeitsgemeinschaften und weiteren noch zu beauftragenden Planungs- und Gutachteraufgaben folgende Matrix anzuwenden ist: |
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| Projektumsetzung | 70 % |
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| Honorarangebot | 20 % |
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| Präsentation | 10 % |
| 9. | den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Trier-Land für die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel auf Grundlage der Vergabekommission zu ermächtigen |
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| 10. | eine Vergabekommission aus folgenden Vertretern zu bilden: |
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| Bürgermeister VG Trier-Land ggf. vertreten durch Beigeordnete |
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| die Geschäftsführer der PEG Trier-Land |
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| Jeweils ein Vertreter der im Verbandsgemeinderat Trier-Land vertretenen Fraktionen |
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| 11. | der Projektorganisation, bestehend aus |
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| Lenkungskreis |
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| Geschäftsführung |
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| Nutzer |
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| Projektmanagement |
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| baubegleitende Kommission |
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| zu zustimmen |
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| 11. | dass die baubegleitende Kommission sich zusammen aus der Vergabekommission und Wehrführung setzt. |
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| 12. | den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Trier-Land zu ermächtigen, im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel Bauaufträge erteilen zu können. Bei Aufträgen über 50.000 € brutto ist die Auftragserteilung im Benehmen mit dem Ältestenrat durchzuführen. |
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Feuerwehrgerätehaus Kordel, Erneuerung der Heizung inkl. Lüftungsanlage, Zustimmung zur Kostenbeteiligung
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig bei einer Enthaltung auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss der vom Gemeinderat Kordel geforderten Kostenbeteiligung der Verbandsgemeinde für die Umstellung des Heizungssystems sowie der Lüftungsanlage in Höhe von 42,36 % der nicht durch Drittmitteln gedeckten Kosten zuzustimmen.
Die zur Umsetzung der Baumaßnahme notwendigen Planungsleistungen werden nach erfolgter grundsätzlicher Zustimmung der VG-Gremien vergaberechtskonform von der Ortsgemeinde Kordel beschafft und vorfinanziert.
Finanzielle Erstattungsleistungen der Verbandsgemeinde werden erst dann erbracht, wenn in entsprechender Höhe Haushaltsmittel verfügbar sind.
Im Übrigen beschloss der Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss, den Vorsitzenden zu ermächtigen, alle sich aus der Umsetzung dieses Grundsatzbeschlusses eventuell noch ergebenden Entscheidungen selbst zu treffen.
Grundschule Ralingen, Herstellung 2. Rettungsweg
Die notwendigen Planungsleistungen sollen an Frau Architektin Martina Heckmann, Trierweiler, nach erfolgter Nachverhandlung zum Preis von 11.537,51 € vergeben werden. Die Deckung kann aus investiven Maßnahmen für Grundschulen erfolgen.
Erweiterung Kita Ralingen inkl. gem. Mensa, Machbarkeitsstudie
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land beschloss einstimmig auf Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Klima und Naturschutz, die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie als Grundlage für die jetzt folgende Objektplanung freizugeben, wobei alle Elemente der Objektplanung (Objektplanung Gebäude, TGA-Planung, Tragwerksplanung) von der Ortsgemeinde Ralingen vergaberechtskonform beschafft und vorfinanziert werden.
Es soll eine Kostenteilungsvereinbarung zwischen der Ortsgemeinde Ralingen und der Verbandsgemeinde Trier-Land mit folgenden Regelungen getroffen werden:
Die Verbandsgemeinde trägt alle Kosten der Räumlichkeiten sowie der Zuwegung, die ausschließlich zur Erschließung der Mensa für die Grundschulkinder erforderlich sind. Hierzu zählen die Kosten eines sep. Flurs, einer Toilette sowie des sep. Eingangs.
Die Ortsgemeinde Ralingen und die Verbandsgemeinde Trier-Land teilen sich die Kosten zur Herstellung der Räumlichkeiten der Mensa, Küche u. Nebenräume sowie deren Ausstattung zu je 50 %.
Die übrigen Kosten der baulichen Erweiterung inkl. der Aufstockung sowie die Ausstattung der Kita und die Kosten zur Errichtung der Photovoltaikanlage trägt die Ortsgemeinde Ralingen.
Der Vorsitzende wird zum Abschluss der Kostenteilungsvereinbarung ermächtigt.
Zuschuss der Verbandsgemeinde zum Jugendtaxi
Erhöhung der Ehrenamtspauschale für Freizeiten mit Übernachtung
Support digitale Lehr- und Lerninfrastrukturen an den Grundschulen
Einrichtung einer kombinierten Gemeinde- und Schulbücherei/Familienbücherei in Kordel
Nach einer Begehung mit dem Landesbibliothekszentrum wurde vereinbart, die Räume wieder entsprechend herzurichten und die Bücherei dort wieder aufzubauen.
Bustransfer Jugendverkehrsschule 2023
Machbarkeitsstudie Verwaltungsgebäude Trier-Land
Um die Entscheidung final zu treffen, ob der Verwaltungskomplex Gartenfeldstraße 12 und 12 a (VG- und Landwirtschaftskammergebäude) saniert oder ein neues Verwaltungsgebäude errichtet werden soll, ist eine Machbarkeitsstudie ggf. mit einer Standortanalyse in Auftrag zu geben.
Bürgermeister Michael Holstein wird insoweit ermächtigt im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel im Einvernehmen mit dem Ältestenrat, zuzüglich eines Vertreters jeder Fraktion, einen diesbezüglichen Auftrag zu erteilen.
Der Umfang der Machbarkeitsstudie wird wie folgt festgelegt:
mit der Maßgabe, dass Büroflächen für die Verwaltungsmitarbeiter der Kernverwaltung der Verbandsgemeindeverwaltung und der Verwaltungsmitarbeiter des Eigenbetriebes Abwasser Trier-Land und des Zweckverbandes Wasserwerk Trier-Land im Rahmen der anzuwendenden Verwaltungsvorschrift über die Zuwendungen aus dem Investitionsstock, hier Rundschreiben des Ministerium Zuwendungen für Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltungen und der Kreisverwaltungen nach pauschalierten Kosten anzuwenden ist.
Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Abfrage bei den infrage kommenden Gemeinden wie Aach, Newel, Ralingen, Trierweiler und Welschbillig zu stellen, ob geeignete Flächen (ca: 6.000 qm) zu Verfügung stehen.
Bei den Varianten 2, 3 und 4 sind in die Kostenzusammenstellungen auch die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur (wie z.B. Parkplätze), ggf. Grunderwerbs- und Erschließungskosten einzubeziehen.
Die Vorgaben des § 10 GemHVO sind zu beachten.
Darüber hinaus stimmte der Verbandsgemeinderat einstimmig dafür, dass die Ortsgemeinderäte zu gegebener Zeit an der Entscheidungsfindung beteiligt werden und ein Votum zur Maßnahme und Standort erfragt wird.
Grundsatzbeschluss zur Einführung des Tarifvertrages für Versorgungsbetriebe (TV-V) beim Abwasserwerk Trier-Land
Einführung Jobticket
Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes in den Jugendausschuss im Verbandsgemeinderat (Nichtratsmitglied)
Annahme einer Spende
Die vollständige Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) ist im Internet unter https://ratsinfoservice.de/ris/trierland abrufbar.