Vor Eintritt in die Tagesordnung gedachte Bürgermeister Michael Holstein der Flutkatastrophe vor fast einem Jahr. Dieses Ereignis habe einige Dörfer der Verbandsgemeinde Trier-Land so schwer getroffen, dass bis heute die Spuren unübersehbar seien. Viele Häuser, Straßen und Wege seien immer noch nicht wieder hergestellt.
Ebenso wurden die erhaltenen Spendengelder schnell und unbürokratisch an Betroffene weitergeleitet und Menschen, die Schwierigkeiten mit den komplizierten Antragsformularen öffentlicher Stellen hatten wurde u.a. von Seiten der Verwaltung entsprechende Hilfe zuteil.
Zurzeit fänden Gespräche mit den einzelnen Ortsgemeinden statt, in denen eine Priorisierung der Maßnahmen abgestimmt werden. Nur wenn bei allen Gemeinden Verständnis für diese Situation und Kompromissbereitschaft herrscht, sei es möglich diese Situation gemeinsam zu meistern.
Herr Holstein betonte, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung und der Werke ein hochmotiviertes Team seien, das mit Hochdruck an den vielen Projekten und Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden arbeite.
Fonds "Zukunft Trier-Land - Förderung"
Die Grundüberlegung von „Zukunft Trier-Land - Förderung“ ist es, ohne großen Verwaltungsaufwand, möglichst spontan und individuell, besondere Initiativen, Projekte und Maßnahmen innerhalb der VG Trier-Land für die Menschen vor Ort, sehr niedrigschwellig zu unterstützen. Eine gleichzeitige Förderung mit anderen öffentlichen oder privaten Mitteln ist zulässig.
„Zukunft Trier-Land - Förderung“ ist ein freiwilliges Angebot der Verbandsgemeinde Trier-Land, getragen von den politischen Parteien und Gruppierungen sowie der Verwaltung und stellt eine Anerkennung für bürgerliches Engagement dar.
Fraktionsvorsitzender Arnoldy erläuterte den schriftlichen Antrag der CDU-Fraktion zum Tagesordnungspunkt, wonach die Entscheidung über die Vergabe der Gelder nach den beschlossenen Förderrichtlinien durch die Verwaltung erfolgen solle. Die Fraktion der Grünen/Bündnis 90 schloss sich dem Antrag an.
Bürgermeister Holstein erläuterte nochmals die Grundgedanken, warum der Ältestenrat der VG als Entscheidungsgremium von ihm vorgeschlagen worden sei.
In der anschließenden Abstimmung wurde der Antrag mit 19 Neinstimmen und 15 Jastimmen abgelehnt.
Anschließend beschloss der Verbandsgemeinderat Trier-Land auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses mehrheitlich die Richtlinie für den Fonds Zukunft Trier-Land - Förderung.
Hieraufhin beschloss der Verbandsgemeinderat mehrheitlich die Internetseite www.zukunft-trier-land.de von Herrn Michael Holstein inclusive dem Logo Zukunft „Trier-Land“ kostenlos incl. der Urheberrechte zu übernehmen. Bürgermeister Holstein nahm an der Abstimmung wegen Sonderinteresses nicht teil.
Änderung der Hauptsatzung - Aufwandsentschädigung für Feuerwehrangehörige
Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige erhalten nach der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung Aufwandsentschädigung, wenn sie eine der in § 1 Abs.1 der Verordnung genannten Funktionen übernehmen. Nur diesen Feuerwehrangehörigen kann auch eine Aufwandsentschädigung gewehrt werden. Aufgrund der Organisation innerhalb der Feuerwehr und des entsprechenden Aufwands ist eine Anpassung der Hauptsatzung nötig.
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land beschloss auf Empfehlung des Feuerwehrausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses der Verbandsgemeinde Trier-Land einstimmig die III. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Trier-Land.
Beschaffung eines Einsatzleitwagens (ELW 1)
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land beschloss einstimmig bei einer Enthaltung auf Empfehlung des Feuerwehrausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses Trier-Land die Beschaffung des beschriebenen Einsatzleitwagens (ELW 1), incl. der dort aufgeführten Ergänzungen der Leistungsbeschreibung.
Ersatzbeschaffung TSF-W Butzweiler
Am Tragraftspritzenfahrzeug (TSF-W) Butzweiler entstand durch einen Unfall während der Reparaturarbeiten in einer Fachwerkstatt am Fahrzeug wirtschaftlicher Totalschaden.
Die Versicherungsabwicklung und die Veräußerung des Fahrzeuges sind bereits erfolgt.
Der Landesfeuerwehrverband hat freundlicherweise der FFW Butzweiler ein älteres Löschfahrzeug bis Ende 2022 zur Verfügung gestellt. Somit ergibt sich der Umstand einer dringenden Ersatzbeschaffung eines TSF-W für die FFW Butzweiler.
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land beschloss auf Empfehlung des Feuerwehrausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses der Verbandsgemeinde Trier-Land aufgrund der Dringlichkeit einstimmig die unverzügliche Ersatzbeschaffung eines TSF-W für die FFW Butzweiler nach Angebot der Fa. Rosenbauer, zu einem Preis von 222.533,57 EUR (brutto), ohne Beladung und Pumpe.
Umwidmung Zuwendungsantrag MTF Kordel zum MZF1
Die Feuerwehrbedarfsplanung sieht für die Freiwillige Feuerwehr Kordel eine Ersatzbeschaffung für das Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) für das Jahr 2025 vor.
Aufgrund der jüngsten Erfahrungen im Zuge der Hochwasserkatastrophe 2021 und der vermehrten Einsätze im Wald (Wald- und Vegetationsbrände, Personenrettungen, Transport zur Patientenübergabe, Heranführen von Einsatzmaterialien, Ablösung von Einsatzkräften mit kontaminierter PSA - PSA auf Ladefläche, …) wird aus einsatztaktischen Gründen die Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges (MZF 1) gegenüber eines MTF vorgezogen.
Nach der aktuellen Festbetragsübersicht wird ein MZF 1 mit 15.000,- EUR über das Land gefördert. Im Rahmen einer Sonderförderung, Einsatzfahrzeuge zu Erkundungszwecken im Konzept zur Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung, ist ggfls. eine Förderung in Höhe von 20.000,- EUR möglich.
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land beschloss einstimmig, einen Antrag bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zur Umwidmung des Zuwendungsantrages Mannschaftstransportwagen zu einem Mehrzweckfahrzeug MZF 1 für die FFW Kordel zu stellen. Weiterhin soll die ADD eine Sonderförderung analog dem zu Erkundungszwecken im Konzept zur Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung des Landes aufgeführten Einsatzfahrzeuge überprüfen.
Nach Vorlage der Anerkennung der Notwendigkeit der Beschaffung eines MZF 1 für die FFW Kordel durch die ADD soll der Zuwendungsantrag beim Landkreis Trier-Saarburg zurückgezogen werden.
Vorsorglich soll eine vorzeitige Beschaffung mitbeantragt werden.
Zuwendungsantrag Ersatzbeschaffung Tanklöschfahrzeug (TLF 16/24 - TR), FFW Zemmer und FFW Kordel
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land beschloss einstimmig, Zuwendungsanträge für zwei Tanklöschfahrzeuge TLF 3000, für die FFW Kordel und FFW Zemmer, als Ersatzbeschaffung für die beiden Tanklöschfahrzeuge TLF 16/24 - TR zu stellen.
Vorsorglich soll zusätzlich die vorzeitige Beschaffung der beiden Fahrzeuge beantragt werden.
Feuerwehrhaus Godendorf/Edingen, Netzstromersatzanlage
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land hat in seiner Sitzung am 09.12.2021 beschlossen, ein Interessenbekundungsverfahren für die Planungsleistungen der Objektplanung (Architekt, TGA, Tragwerksplanung) für das Feuerwehrhaus Godendorf/Edingen durchführen zu lassen.
Die Kosten für den Feuerwehranteil, respektive für die Verbandsgemeinde Trier-Land als Aufgabenträger, wurden auf 1.300.900,- EUR geschätzt.
Die voraussichtlichen Zuwendungen für das Feuerwehrhaus und die mobile Netzstromersatzanlage betragen ca. 253.000,- EUR.
Sollte anstatt der Stellfläche ein reiner Lagerraum und die Notstromanlage im Technikraum errichtet werden, würden der Verbandsgemeinde Trier-Land gegenüber der angedachten Variante - Stellfläche mit mobiler Netzstromersatzanlage - 25.000,- EUR Mehrkosten entstehen.
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land beschloss einstimmig, die Planung des Feuerwehrhauses Godendorf/Edingen mit 3 Stellplätzen und einer Stellfläche weiter zu verfolgen, einschließlich der Beschaffung eines Anhängers „Netzstromersatzanlage“.
Anpassung der VG-Förderungsrichtlinie für die Gewährung von Zuschüssen aus Jugendpflegemitteln
Die Förderungsrichtlinie wurde zuletzt 2002 zur Einführung des Euros angepasst. Dementsprechend haben die Fördersätze über die Jahre einen starken Wertverlust erlitten und auch die Konditionen werden von der Jugendpflege als nicht mehr zeitgemäß markiert. Die Änderungen widmen sich zentral der Anpassung der Fördersätze in Anlehnung an die neuen Förderrichtlinien des Landkreises sowie eine Entlastung des Ehrenamtes.
Unter anderem wird vorgeschlagen zur Entlastung des Ehrenamtes den Vorantrag formlos zu ermöglichen, die Ausschlussfrist von 6 auf 8 Wochen zu erhöhen und auch Betreuende zu fördern, die nicht aus der VG kommen. Alle Förderungen werden für die Altersgruppe der 6-27 Jährigen geöffnet. Um eine bedarfsgerechtere Leitung bzw. Betreuung der Angebote zu unterstützen wird ab 3 Teilnehmenden mit Behinderung eine zusätzliche Betreuungskraft gefördert. In Anlehnung an die Förderrichtlinie des Kreises wird angestrebt bei geschlechtsgemischten Gruppen zusätzlich ein geschlechtsgemischtes Tandem an Betreuungskräften zu fördern (also zwei Kräfte statt eine). Zusätzlich können junge Erwachsene ebenfalls als Betreuungskräfte eingetragen werden, wenn sie eine „Juleica-Karte“ besitzen. Zur Unterstützung kleinerer Angebote im ländlichen Raum zur Deckung des Bedarfes der Jugendarbeit wird die Mindestteilnehmerzahl von 8 auf 7 gesenkt.
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land stimmte der angepassten Förderungsrichtlinie für die Gewährung von Zuschüssen aus Jugendpflegemitteln der Verbandsgemeinde Trier-Land mit Inkrafttreten zum 15.07.22 einstimmig zu.
Fördermittel für junge Menschen aus einkommensschwachen Familien
Die Verbandsgemeinde den betroffenen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geben an den Angeboten ihrer kommunalen Jugendarbeit vergünstigt teilzunehmen. Dabei ist die Förderung subsidiär zu verstehen und es gilt vorrangig alternative Unterstützungsleistungen anzufragen. Dies ist als besonders wichtig zu sehen, da sie aufgrund ihrer materiellen Verhältnisse häufig von kommerziellen Angeboten (z.B. Online-Gaming, Kino, Laser-Tek, Kurse etc.) ausgeschlossen sind und ein erhöhtes Risiko besteht, dass ihre Familien nicht die Ressourcen haben sie ausreichend in ihrer Entwicklung hin zu den Zielen des §11 SGB VIII zu unterstützen. Gerade deshalb muss die Offene Kinder- und Jugendarbeit im Sinne der Chancengleichheit ihre Strukturen so aufbauen, dass eine Teilnahme unabhängig der sozioökonomischen Situation möglich ist. Diese Zusatzförderung ist ein Baustein dorthin.
Der Verbandsgemeinderat stimmte dem Konzeptentwurf zur Förderung junger Menschen aus einkommensschwachen Familien in der Verbandsgemeinde Trier-Land im Bereich der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit mit Inkrafttreten zum 15.07.22 einstimmig zu.
Anmietung von Räumlichkeiten für den Jugendring Trier-Land e.V. und die Jugendpflege
Aufgrund der Hochwasserereignisse im Juli 2021 und des daraus resultierenden dringenden Bedarfs einer Auslagerungsmöglichkeit für die Kita Kordel hatte sich der Jugendring Trier-Land e.V. kurzfristig bereiterklärt, die Räumlichkeiten im Altbau der Grundschule Kordel zu räumen und für den Kitabetrieb zur Verfügung zu stellen. Sämtliches Mobiliar/Inventar konnte dankenswerterweise unbürokratisch im Gemeindehaus in Welschbillig bzw. im alten Sportplatzumkleidegebäude in Newel zwischengelagert werden.
Nach längerer Recherche konnten nun passende Räumlichkeiten im Gewerbegebiet in Sirzenich gefunden werden. Es handelt sich um zwei Büroräume inkl. Sanitäranlage von rd. 55 qm sowie einem Lageranteil von rd. 70 qm mit Rampenzugang und großer Außenfläche als Parkplatz. Eine Regalanlage steht kostenlos zur Mitbenutzung bereit. Außerdem kann der Internetanschluss des Hauses mitgenutzt werden.
In der Mietpauschale von 600 € brutto sind alle Nebenkosten außer Stromkosten enthalten.
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land stimmte der Anmietung der Räumlichkeiten im Gewerbegebiet Sirzenich für den Jugendring Trier-Land e.V. und die Jugendpflege Trier-Land zum 01.07.2022 einstimmig zu.
Anpassung Kommunalanteil zur Förderung der Ehe-, Erziehungs- und Lebensberatungsstellen des Bistums
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land stimmte der Anpassung des Kommunalanteils der VG Trier-Land für die Förderung der Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle Trier von bisher 5.500 € auf 6.652 € ab dem Jahr 2022 einstimmig zu.
Pflegestützpunkt Waldrach, Anstellungsträgerschaft
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land stimmte zur Sicherstellung der Beratungs- und Koordinierungsstelle beim Pflegestützpunkt in Waldrach der dargelegten Vereinbarung und Kostenbeteiligung einstimmig zu.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Landkreis Trier-Saarburg und die Verbandgemeinde Ruwer der geschilderten Vereinbarung ebenfalls zustimmen.
Der Kostenanteil der Verbandsgemeinde Trier-Land würde jährlich ca. 176,34 EUR betragen.
Außerschulische Betreuungsangebote/Ganztagsschulangebot - Erhöhung Elternanteil Mittagsverpflegung
Im Rahmen der Teilnahme an den außerschulischen Betreuungsangeboten der Grundschulen bzw. am Ganztagsschulangebot der Grundschule Trierweiler wird den Schülerinnen und Schülern die Einnahme einer warmen Mittagsmahlzeit ermöglicht. Hierzu wird von den Eltern ein Essensgeld pro eingenommene Mahlzeit zur teilweisen Deckung der entstehenden Kosten erhoben.
Für Bezieher von Wohngeld bzw. von Leistungen des Jobcenters gibt es die Möglichkeit einen entsprechenden Gutschein für die Mittagsverpflegung zu beantragen. Die Mahlzeiten sind dann komplett kostenlos. Für einkommensschwache Familien gibt es die Möglichkeit einen Antrag auf Leistungen aus dem Sozialfonds zu stellen. Je nach bereitgestellten Landesmitteln kann hier dann auch eine komplette oder zumindest teilweise Übernahme der Elternanteile erfolgen.
Es wird eine Erhöhung ab 01.09.22 für die Schulen Igel, Langsur und Ralingen mit regeneriertem Essen auf 3,30 € pro Mahlzeit und für die übrigen Schulen auf 3,60 € vorgeschlagen.
Der Verbandsgemeinderat stimmte der Erhöhung der Elternanteile an der Mittagsverpflegung in den außerschulischen Betreuungsangeboten der Grundschulen sowie der Ganztagsschule Trierweiler wie beschrieben zum 01.09.2022 einstimmig zu.
Support digitale Lehr- und Lerninfrastrukturen an den Grundschulen
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land stimmte generell dem Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zum Support von digitalen Lehr- und Lerninfrastrukturen an den Grundschulen der VG Trier-Land für das Schuljahr 2022/23 einstimmig zu und ermächtigte den Bürgermeister zum Abschluss mit dem nach noch durchzuführenden Angebotsanfragen wirtschaftlichsten Anbieter.
Generalsanierung Grundschule Kordel, Sanierungsfahrplan
Das Gebäude der Grundschule Kordel ist teilweise über 60 Jahre alt und teilt sich in drei Abschnitte.
Bis 2021 wurden die Abschnitte 2 und 3 seit einigen Jahren nicht mehr für Schulzwecke benötigt und standen leer. Die Verbandsgemeinde hatte einzelne Räume zu Lager- und Werkstattzwecken umgenutzt. Darüber hinaus wurde das Büro des Jugendrings im EG des Abschnittes 3 eingerichtet.
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land hat aufgrund der sich wiederholenden Schadenereignisse bereits in 2020 einen Grundsatzbeschluss zur Generalsanierung der Grundschule Kordel gefasst.
Es bleibt festzustellen, dass die anstehende Sanierung in alle wesentlichen Bauteile und technischen Anlagen eingreifen muss. Die Ausschüsse befürworten als Ziel der Sanierung ein KfW40-Gebäude zu erreichen.
Für einen Sanierungsfall mit dem Ziel eines KfW40-Standards werden zurzeit pauschal max. förderfähige Kosten in Höhe von 2.000 €/m² anerkannt. Bei der Grundschule Kordel kämen 1.300 m² zum Tragen. Somit ergäben sich max. förderfähige Kosten von 2,6 Mio. €.
Die Förderung würde in Form eines Zuschusses erfolgen. Der Zuschuss beläuft sich auf 50 % der förderfähigen Kosten, somit max. 1,3 Mio. €.
In der Diskussion in den Ausschüssen wurde darauf hingewiesen, dass mit großer Wahrscheinlichkeit eine abschnittsweise Sanierung des Gebäudes nicht durchführbar ist. Demnach sollte eine Interimslösung zur Unterbringung des Schulbetriebs während der Bauarbeiten mit betrachtet werden.
Der Verbandsgemeinderat nahm die Informationen zustimmend zur Kenntnis und beschloss einstimmig bei einer Enthaltung auf Empfehlung des Ausschuss für Umwelt, Bauen, Klima und Naturschutz sowie des Haupt- und Finanzausschusses nach Abschluss der vollständigen Bedarfsplanung die erforderlichen Planungsleistungen zur Generalsanierung der Grundschule Kordel auszuschreiben.
Grundschule Ralingen, Toilettensanierung
Die Arbeiten zur Toilettensanierung in der Grundschule Ralingen werden - wie geplant - am 22.07.2022 beginnen. Alle notwendigen Aufträge wurden bereits erteilt.
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land beschloss einstimmig, den Vorsitzenden zur Erteilung von Aufträgen inkl. Preissteigerungen, die vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine erforderlich werden, zu ermächtigen.
Fortschreibung Flächennutzungsplan Themenbereich „Wohnen und Gewerbe“ für die Ortslage Ralingen, Bereich „Beim Sauerborn“
Die Ortsgemeinde Ralingen plant im nördlichen Anschluss an die Ortslage Ralingen, zwischen der B418 und dem Sauertalradweg, die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes sowie eines besonderen Wohnprojektes „Wohnen 60+“ in Verbindung mit einer Arztpraxis, Tagespflege und therapeutischen Einrichtungen (sogenanntes „Service-Wohnen“).
Um hierfür das notwendige Baurecht zu vermitteln, war bzw. ist zum einen die Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Ortsgemeinde Ralingen sowie die teilräumliche Fortschreibung des Flächennutzungsplanes - Themenbereich Wohnen und Gewerbe - erforderlich, da die Fläche im FNP noch als öffentliche Grünfläche ausgewiesen ist.
Der Bereich des Verbrauchermarktes soll dabei entsprechend der vorliegenden
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land beschloss einstimmig die Einleitung eines Verfahrens zur teilräumlichen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Themenbereich Wohnen und Gewerbe für die Ortslage Ralingen.
Daneben beschloss der Verbandsgemeinderat auf dieser Grundlage die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Änderung der Richtlinien der Verbandsgemeinde Trier-Land zur Förderung von privaten Bauvorhaben in den Ortskernen
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, die Richtlinien der Verbandsgemeinde Trier-Land zur Förderung von privaten Bauvorhaben in den Ortskernen wie folgt zu ergänzen:
Punkt 4 „Antrags- und Bewilligungsbedingungen“:
Unter dem Beginn des Vorhabens sind der Abschluss eines Kaufvertrages, eines Werkvertrages, eines Lieferung- und Dienstleistungsauftrages sowie die Aufnahme von Eigenarbeiten zu verstehen.
Die vollständige Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) ist im Internet unter https://pv-rat.de/ratsinfo/trierland abrufbar.