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Amtsblatt VG Trier-Land
Ausgabe 37/2022
Verbandsgemeinde Trier-Land
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Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Trier-Land

Änderung des Flächennutzungsplanes im Teilbereich der Ortslage Newel unter gleichzeitiger Aufstellung des Bebauungsplans Teilgebiet „Feuerwache“;

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung

Die Ortsgemeinde Newel beabsichtigt den Bebauungsplan „Feuerwache“ entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen.

Da die zu überplanende Fläche nur teilweise als bebaubare Fläche im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Trier-Land ausgewiesen ist, soll dieser parallel zum Bebauungsplanverfahren fortgeschrieben werden.

Mit der Planung wird als allgemeines Planungsziel die Entwicklung von Baurecht zur Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses sowie eines Katastrophenschutzzentrums angestrebt. Der Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Grundstücke Gemarkung Newel, Flur 1, Flurstücke Nr. 91/2, 91/3, 91/4 und die südliche Teilfläche des Flurstücks 91/5.

Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen erfolgt durch Öffentliche Auslegung in der Zeit vom 19.09.2022 bis einschließlich 30.09.2022 während der behördlichen Öffnungszeiten (Mo.-Fr. von 09.00 - 12.00 Uhr und Mi. auch von 14.00 - 15.00 Uhr) im Rathaus der Verbandsgemeinde Trier-Land, Gartenfeldstraße 12, 54295 Trier, Zimmer 305. Es wird auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die ausliegenden Planunterlagen in dem oben genannten Zeitraum auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Trier-Land (Adresse www.trier-land.de) unter der Rubrik Bauen & Wirtschaft - Bauen und Wohnen - Planverfahren einzusehen und sich auf elektronischem Wege zur Planung zur äußern.

Trier, den 09.09.2022
Verbandsgemeinde Trier-Land
Michael Holstein, Bürgermeister