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Amtsblatt VG Trier-Land
Ausgabe 38/2022
Verbandsgemeinde Trier-Land
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Das Ordnungsamt informiert

Fundsachen

Die Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land nimmt die Aufgaben der örtlichen Fundbehörde wahr. Fundsachen, ab einem geschätzten Wert von mehr als 10,- EUR, sind der örtlichen Fundbehörde unverzüglich anzuzeigen und können dort abgegeben werden.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch kann der Finder von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Nach Ablauf von sechs Monaten, nach Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde, kann der Finder unter bestimmten Voraussetzungen sogar das Eigentum an der Sache erwerben.

Das Fundrecht ist auch auf Tiere anzuwenden. Von den Fundtieren zu unterscheiden sind herrenlose Tiere (z.B. Wildkatzen). Diese stehen in niemandes Eigentum und sind damit nicht dem Fundrecht zuzurechnen. Fundtiere sind unverzüglich bei der örtlichen Fundbehörde anzuzeigen.

Tierhalter, insbesondere von Katzen und Hunden, sollten ihre Tiere vorsorglich mit einer Chipkennung oder ähnlichem versehen. Sollte das liebgewonnene Haustier abhandenkommen, kann es in einem Fundfall schnell und sicher dem Besitzer wieder ausgehändigt werden.