I.
Am Sonntag, dem 04. Dezember 2022, findet die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Hockweiler statt.
Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, dem 18. Dezember 2022, durchgeführt.
Aufgrund des § 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 74 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters auf.
II.
Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.
Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter des Ortsbezirks - der Gemeinde, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten des Ortsbezirks der Gemeinde einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern/Anhängerinnen und Anhängern/Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden.
Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens am 54. Tag vor der Wahl, das ist am 11.10.2022, bis 18 Uhr bei der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14-16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes nachweisen. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft eingereicht worden war.
III.
Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei dem zuständigen Wahlleiter
Frau Melanie Binder, Im Apfelgarten 10 , 54316 Hockweiler
oder bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land, Gartenfeldstraße 12, Zimmer 205, 54295 Trier
eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am 48. Tag vor der Wahl ab, das ist
am Montag, dem 17.10.2022, 18 Uhr.
IV.
Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung sowie bei der Kreiswahlleiterin/dem Kreiswahlleiter gegen Kostenerstattung erhältlich.