Für den Aufenthalt bei Veranstaltungen gilt:
| 1. | Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren: |
| • | Aufenthalt ist ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten/ -beauftragten nicht zulässig! |
| 2. | Jugendliche ab 16 Jahren: |
| • | Aufenthalt ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten/ -beauftragten ist nur bis 24.00 Uhr zulässig. |
Die jeweiligen Beschränkungen werden aufgehoben, wenn das Kind oder der Jugendliche von einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person begleitet wird.