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Amtsblatt VG Trier-Land
Ausgabe 4/2024
Verbandsgemeinde Trier-Land
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Karneval und Jugendschutz: Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen bei Veranstaltungen

Für den Aufenthalt bei Veranstaltungen gilt:

1.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren:

Aufenthalt ist ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten/ -beauftragten nicht zulässig!

2.

Jugendliche ab 16 Jahren:

Aufenthalt ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten/ -beauftragten ist nur bis 24.00 Uhr zulässig.

Die jeweiligen Beschränkungen werden aufgehoben, wenn das Kind oder der Jugendliche von einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person begleitet wird.