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Amtsblatt VG Trier-Land
Ausgabe 4/2024
Verbandsgemeinde Trier-Land
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Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Baumaßnahme:

Ingenieurleistung für das Ingenieurbauwerk für die Wiederherstellung Rad- und Fußgängerbrücke Ittel-Kyll

Auftraggeber:

Ortsgemeinde Welschbillig, vertreten durch den Ortsbürgermeister D.Bretz

Kurzbeschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung ist die Ingenieurleistung für das Ingenieurbauwerk Rad- und Fußgängerbrücke Ittel-Kyll in der Orstgemeinde Welchbillig, Ortsteil Ittel.

Die Rad- und Fußgängerbrücke wurde durch das Hochwasser 2021 stark beschädigt.

Entsprechend des Prüfberichtes wird eine Erneuerung empfohlen, eine Sanierung wäre ebenfalls möglich.

Vorab soll die Wirtschaftlichkeit einer Sanierung und einer Erneuerung gegenübergestellt und geprüft werden. Es muss ebenfalls die Wirtschaftlichkeit im Hinblick auf eine mögliche Erneuerung mit anderem Baustoff geprüft werden.

Auf Grundlage der wirtschaftlichsten Variante soll anschließend die weitere Planung erfolgen.

Die Durchführung der Planung sowie der späteren Baumaßnahme muss in enger Abstimmung mit der ADD sowie der SGD Nord erfolgen.

Bewerbungsbedingungen:

Die Ausschreibung wird im Wege eines wettbewerbsoffenen Verfahrens gem. Ziffer 5.4. Verwaltungsvorschrift öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz durchgeführt.

Im Rahmen des Vergabeverfahrens überprüft der öffentliche Auftraggeber die Eignung der Bieter im Hinblick auf deren Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Zuverlässigkeit wird durch das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen geprüft, §§ 123 ff. GWB. Tritt eine Bietergemeinschaft auf, muss jedes Mitglied dieser Bietergemeinschaft die Zuverlässigkeitsvoraussetzungen erfüllen.

Die Wertung von Angeboten erfolgt anhand der Zuschlagskriterien die sich aus der Anlage C ergeben.

Gegenstand der Beauftragung:

Gegenstand der Beauftragung ist die Ingenieurleistung für das Ingenieurbauwerk Einfeldbrücke gemäß Teil 3, Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke HOAI.

Die Auftragsvergabe erfolgt in 2 Stufen:

Stufe I LPH 1-4

besondere Leistungen: Örtliche Bauüberwachung, Angebote Dritter einholen, Planungsbegleitende Vermessung, Wirtschaftlichkeitsprüfung

Stufe II LPH 5-9,

besondere Leistungen: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist

Die vorläufige Schätzung der anrechenbaren Kosten betragen insgesamt ca. 600.000 € netto.

Die Honorartafel zu §§ 42 ff. HOAI soll zur Anwendung kommen.

Wir sehen das Vorhaben in der Honorarzone III.

Das gesetzliche Preisrecht der HOAI ist nicht zwingend anzuwenden, dennoch möchten wir eine Vergütungsvereinbarung in Anlehnung an die HOAI vereinbaren.

Dabei finden jedoch die festgesetzten Mindest- und Höchstsätze der HOAI keine Anwendung.

Ausführungsbeginn:

Die Planungs- und Bauzeit wird einvernehmlich festgelegt, sobald die erforderlichen Klärungen stattgefunden haben.

Angebotsunterlagen:

Die Ausschreibungsunterlagen stehen ausschließlich unter

https://www.subreport.de/E71266585

Angebotseröffnung:

Freitag, 16.02.2023, 09:30 Uhr,

Bindefrist:

18.03.2024

Nachprüfungsstelle

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

– Vergabeprüfstelle-, Stiftstraße 9, 55116 Mainz

Ortsgemeinde Welschbillig
D. Bretz
Ortsbürgermeister